Hi,
ich habe einen Mietvertrag für eine Wohnung unterschrieben, die durch einen Makler vermittelt wurde. Vor der ersten Besichtigung der Wohnung musste ich die AGBs des Maklers unterschreiben.
Jetzt stellt sich mir die Frage ob ich ich mich bei dem Makler melden muss, oder ob er sich bei uns melden muss, wenn er das geld will. Ich habe Angst das zusätzliche kosten entstehen könnten, weil z.B. der Makler die Wohnung evtl. erneut in der Zeitung inseriert. Ich habe keine Kopie der AGBs erhalten und weis nicht mehr genau was dort drin stand.
Danke und Gruß
Hi,
ich habe einen Mietvertrag für eine Wohnung unterschrieben,
die durch einen Makler vermittelt wurde. Vor der ersten
Besichtigung der Wohnung musste ich die AGBs des Maklers
unterschreiben.
Jetzt stellt sich mir die Frage ob ich ich mich bei dem
Makler melden muss, oder ob er sich bei uns melden muss, wenn
er das geld will.
er muss dir ne ordentliche abrechnung schreiben, mit zugang (!!!) hast du gestzl. mind. 30 Tage Zeit die zu zahlen ohne das es weitere kosten verursacht- so sie gerechtfertigt und prüfbar ist
Ich habe Angst das zusätzliche kosten
entstehen könnten, weil z.B. der Makler die Wohnung evtl.
erneut in der Zeitung inseriert.
dat is sein problem, du hast doch wohl schon nen mietvertrag deines vermieters und der hat unterschrieben ??!!
Ich habe keine Kopie der AGBs
erhalten und weis nicht mehr genau was dort drin stand.
hm, schweres Vergehen, nur ja nicht deinen makler daraufhinweisen, der kann sonst alles möglich dazuschreiben, falls es probleme gibt dann meld dich nochmal, ich lass mir dann was einfallen wie du die agb bekommst (evtl. schick einen freund(in) zu dem makler und lass dieser dann einen „Vertrag“ machen/ in Aussicht stellen - lass dir dann die AGB aber geben - so kannst du wenigsten differenzen zu seinem standardvertrag nachweisen …)
uwe
vielen dank für die hilfe.
ja, der Mietvertrag ist unterzeichnet, durch den Vermieter und meiner Person. dann warte ich ab und schau was passiert… wenn er das geld will wird er sich schon melden.