Provision-Zahlungsfrist

Hi,

gibt es eine Frist bis wann der Makler seine Forderung nach einer Provision geltend machen kann? Oder hat er einen offenen Spielraum? Ich habe den Mietvertrag vor 3 Monaten unterschrieben, der Makler meldet sich erst jetzt.

Thx und Gruß

Bonkers

Normale Verjährungsfrist zwischen Kaufleuten und Nichtkaufleuten war mal 3 Jahre.

die Provision ist allerdings bereits mit Unterschrift unter den Mietvertrag fällig, eine Rechnung dazu zu stellen ist nicht unbedingt notwendig, wenn du die Wohnung beim Makler erfragt hast.

gruss

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi,

gibt es eine Frist bis wann der Makler seine Forderung nach
einer Provision geltend machen kann? Oder hat er einen offenen
Spielraum? Ich habe den Mietvertrag vor 3 Monaten
unterschrieben, der Makler meldet sich erst jetzt.

Der Makler darf Dir auch nach drei Monaten die Rechnung noch zustellen. Bitte nur per Rechnungsstellung ( die die Steuernummer enthalten muss) zahlen und nur auf ein auf der Rechnung angegebenes Bankkonto. Maklerprovisionen niemals bar oder gegen dubiose Quittungen bezahlen.

Gruss Günter