Hi,
gibt es eine Frist bis wann der Makler seine Forderung nach einer Provision geltend machen kann? Oder hat er einen offenen Spielraum? Ich habe den Mietvertrag vor 3 Monaten unterschrieben, der Makler meldet sich erst jetzt.
Thx und Gruß
Bonkers
Hi,
gibt es eine Frist bis wann der Makler seine Forderung nach einer Provision geltend machen kann? Oder hat er einen offenen Spielraum? Ich habe den Mietvertrag vor 3 Monaten unterschrieben, der Makler meldet sich erst jetzt.
Thx und Gruß
Bonkers
Normale Verjährungsfrist zwischen Kaufleuten und Nichtkaufleuten war mal 3 Jahre.
die Provision ist allerdings bereits mit Unterschrift unter den Mietvertrag fällig, eine Rechnung dazu zu stellen ist nicht unbedingt notwendig, wenn du die Wohnung beim Makler erfragt hast.
gruss
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Hi,
gibt es eine Frist bis wann der Makler seine Forderung nach
einer Provision geltend machen kann? Oder hat er einen offenen
Spielraum? Ich habe den Mietvertrag vor 3 Monaten
unterschrieben, der Makler meldet sich erst jetzt.
Der Makler darf Dir auch nach drei Monaten die Rechnung noch zustellen. Bitte nur per Rechnungsstellung ( die die Steuernummer enthalten muss) zahlen und nur auf ein auf der Rechnung angegebenes Bankkonto. Maklerprovisionen niemals bar oder gegen dubiose Quittungen bezahlen.
Gruss Günter