Hallo,
aus aktuellem Anlass möchte ich nochmals meine kurze Frage wg. freiberufliche Tätigkeit contra Gewerbe stellen, die ich im Juni schon einmal kurz gestellt hatte (http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…).
Gibt es dazu womöglich schon (ausser dem Kaffeeautomaten) eine Referenz oder könnte man dazu eine Frage auf verbindliche Auskunft ans Finanzamt stellen?
Nehmen wir an, jemand ist selbständig tätig als Freiberufler (kein Gewerbe). Auf seiner Website empfiehlt er ab und an auch Bücher und andere mit seiner Arbeit verwandte Artikel und verlinkt hierzu die Website z.B. von Amazon.de.
Über diesen Link gelangen Besucher der Website des Freiberuflers auf die Website von Amazon.de und können den jeweiligen Artikel dort einkaufen.
Amazon zahlt dem Freiberufler im Gegenzug dafür von jedem durch die Besucher in dieser Web-Sitzung dort getätigten Einkauf einen kleinen Teil (z.B. 3%) des Nettoverkaufspreises.
Wäre dies dann mit der freiberuflichen Tätigkeit vereinbar und würde einfach als Einnahmen aus Provisionen in die GUV einfließen? Oder wäre dies womöglich ein Gewerbe, das vielleicht auch noch die freiberufliche Tätigkeit infiziert?
Vielen Dank!
Viele Grüße
Frank