Provisionsabgabeverbot bei Freundschaftswerbung?

Hallo zusammen!

Kann ich von meinem Versicherungsmakler ein Entgelt verlangen, wenn ich ihm einen Versicherungsnehmer vermittle (à la Premiere Freundschaftswerbung)oder verstieße das gegen das Provisionsabgabeverbot?

Grüße,

Toby

Provisionsabgabe liegt vor, wenn eine Weitergabe von (Geld-)Leistungen zwischen Vermittler und Versicherungsnehmer erfolgt. Sie sind Dritter, also fallen Sie nicht unter das Abgabeverbot.

Denken Sie aber daran, es bei der Einkommensteuer ordnungsgemäß anzugeben!