angenommen ein Versicherungsvermittler zahlt einem Kunde eine Provision die er bekommen hat, weil der Kunde eine Krankenversicherung bei dem Vermittler abgeschlossen hat, aus. Grundsätzlich steht so eine Auszahlung ja unter dem Provisionsabgabeverbot oder?
Wenn der Kunde dann den Vertrag (aus welchen Gründen auch immer) kündigen würde wird die Provision ja dem Vermittler belastet. Kann der Vermittler dann den Kunde in Anspruch nehmen wenn diese keinen schriftlichen Vertrag gemacht haben in dem z.B. drin steht das der Vermittler einen Rückforderungsanspruch gegenüber dem Kunde hat?
Wenn der Kunde dann den Vertrag (aus welchen Gründen auch
immer) kündigen würde wird die Provision ja dem Vermittler belastet.
Wenn die Kündigung innerhalb der Stornohaftungszeit erfolgt. Da es für Krankenversicherung eine Mindestlaufzeit gibt, ist das nicht automatisch der Fall.
Kann der Vermittler dann den Kunde in Anspruch nehmen wenn diese keinen schriftlichen Vertrag gemacht haben in dem z.B. drin steht das der Vermittler einen Rückforderungsanspruch gegenüber dem Kunde hat?
DEr Vermittler hätte wohl Probleme, diesen Anspruch, den es nicht geben darf, durchzusetzen. Weigert sich der Kunde, dürfte der Vermittler kaum eine Chance haben.
Hi,
schön, dass du den Konjunktiv verwendest
Gegen das verlinkte Urteil hat die BAFin inzwischen Rechtsmittel eingelegt. Mal sehen, wie das BVG entscheiden wird.