Provisionsänderung

Angenommen ein AN bekommt für Tätigkeit als Außendienstmitarbeiter ein mtl. Fixum + Provision auf alle Rechnungen, die in sein Gebiet gehen. Nach geraumer Zeit kommt es dem AG aber in den Sinn diese Regelung der Fairness halber zu ändern, indem er berücksichtigen will, wenn die eigentliche Kundenberatung in Bezirk A stattgefunden hat - die Rechnung aber in Bezirk B geht. Ist dies der Fall, so soll die Provision geteilt werden. Was ist nun erforderlich? Muss es eine Änderungskündigung geben, kann es auch eine Ergänzung zum Vertrag sein oder reicht auch ein einfaches Schreiben, dass alle mit „einverstanden“ unterschreiben aus?

Hallo auch!

Muss es
eine Änderungskündigung geben,

Nein!

kann es auch eine Ergänzung zum
Vertrag sein

Ja!

oder reicht auch ein einfaches Schreiben, dass
alle mit „einverstanden“ unterschreiben aus?

Ja - wäre allerdings mehr oder minder gleich bedeutend mit der Vertragsänderung…

Es muss schriftlich rein gar nichts fixiert werden, es ist aber wegen der Nachweisbarkeit sinnvoll!

Liebe Grüße
Guido

Hallo,

Frage an Herrn Guido

Ein AG stellt einen Mitarbeiter ein, Fixum + betriebsübliche Provision. Nach Jahren kommt es ihm in den Sinn diese „betriebsüblichen Provisionen“ zu ändern. Er kürzt hier, er kürzt da, er erhöht hier und da -> er verteilt also um.

Das kann er nach Belieben?

Oder kommt das nicht viel mehr einer Änderungskündigung doch sehr nah?

Gruss
T.

Hi!

Das kann er nach Belieben?

Nein - habe ich aber auch nie behauptet!

Oder kommt das nicht viel mehr einer Änderungskündigung doch
sehr nah?

Man kann einen Arbeitsvertrag auch ändern ohne den alten zu kündigen!

Zumal es hier nicht um eine Verschlechterung geht, sehe ich da noch weniger Probleme…
…aus der alten betrieblichen Übung kann durchaus auch durch konkludentes Handeln eine neue betriebliche Übung werden.

Ich sehe da so überhaupt keine Probleme - Du vielleicht?

LG
Guido