Hallo liebe Experten!
Mal angenommen ein Immobilienmakler stellt seine Miet- und Kaufangebote mit der Provisionsangabe „VB“ (was „verhandelbar“ heißen soll)ins Internet. Dann ist er doch auf jeden Fall abmahnfähig, da er keinen Bruttosatz (wie z.B. 1,19 Kaltmieten inkl. 19% MwSt.) angegeben hat, oder?
Wenn dem so ist, mit welchem Umfang der Abmahnung müsste er schlimmstenfalls rechnen, wenn er das bei allen Angeboten auf seiner Homepage und in den Immobilienportalen so angibt? Wird die Höhe der Abmahnung pauschal festgelegt, oder je einzelnem Angebot, das einen Verstoß bei der Angabe der Provision enthält? Wie berechnet sich das überhaupt?
Vielen Dank für die Hilfe!