Liebe Experten,
Hier ein kleines Szenario bezüglich eines Wohnungskaufes:
Privatperson A möchte eine Wohnung kaufen A sieht sich viele Annoncen und Exposés im Internet an sowohl für Kauf-als auch für Mietwohnungen.
A kontaktiert Mittwoch morgen Makler X bezüglich einer Eigentumswohnung, bekommt Exposé und Informationen und vereinbart einen Besichtigungstermin für Sonntag.
2 Tage später (Freitag) bekommt A ein Angebot per Email zugesandt, kontaktiert den betreffenden Makler Y, realisiert dabei jedoch nicht, dass es sich um die gleiche wie die von X angebotene Wohnung handelt. Zum Herunterladen des Exposés Freitag nacht musste A die AGBs bestätigen, in denen steht, dass falls A schon ein Exposé für das gleiche Objekt erhalten hat, dieses innerhalb von 48 Stunden mitteilen muss, da ansonsten Provisionspflicht besteht - leider liest A die AGBs nicht sorgfältig genug und übersieht dieses Detail und vereinbart einen Besichtigungstermin für Dienstag.
Sonntag (Pfingstsonntag) besichtigt A die betreffende Wohnung mit Makler X und entscheidet sich zum Kauf. Gleichzeitig realisiert A dass es sich um die von Y angebotene Wohnung handelt und sagt den Besichtigungstermin Montag früh ab (Herunterladen der Datei Freitag nacht, Anfrage eines Besichtigungstermines Samstag nachmittag - Absage am Montag morgen).
Beim Unterschreiben des Kaufvertrages zahlt A die Provision an Makler X.
Nun verlangt Y ebenfalls Provision.
Muss A diese Provision nun zahlen, da A die AGBs nicht genau genug studiert hatte oder ist eine solche Angabe in den AGBs gar nicht zulässig?
Im Nachhinein betrachtet ähneln sich die Exposés durchaus sehr, jedoch hatte A beim Betrachten vieler Annoncen wohl etwas den Überblick verloren…
Danke im Voraus für Eure Hilfe!