Provisionsanspruch Vermittler

Hallo,

Mietinteressent sieht Wohnung im Internet auf einem Immobilienportal. Dort steht bei dem einen Portal (bspw immob.scout) zur Wohnung direkt „provisionsfrei“, bei dem anderen Portal (immowelt) steht nichts ausdrücklich über Provision erwähnt (wie es sonst bei anderen Angeboten der Fall ist). Allerdings unter Anbieter ein Link zu seiner web-Seite. Dort stehen seine AGBs.
Interessent hat sich die Wohnung mit diesem Anbieter nun angeschaut und möchte sie mieten. Dazu wurde er vom Anbieter auf seine Webseite verwiesen, sollte dort Selbstauskunft sich runterziehen und ausfüllen…usw (in dem Zusammenhang waren dem Interessenten auch die AGBs aufgefallen)

Kann der Wohnungsvermittler nun sagen, laut den AGBs auf seiner Webseite hätte er doch Provisionsanspruch und zwar " bei Vermietung i.H.v. 2 Kaltmieten"??

Danke!

Das kommt darauf an :wink:
Wenn es einen klaren und verständlichen Hinweis auf die AGBs gab und diese ohne Probleme abrufbar waren, dann sind die AGB wirksamer Bestandteil des Vertragsschlusses geworden (vgl. §§ 305 ff. BGB).

Wenn das nicht der Fall war, wurden die AGBs auch kein Vertragsbestandteil.

Wenn der Makler selbst gar nicht tätig wurde (das Angebot im Portal etwa nicht von ihm stammt / er nichtmals die Schlüssel zur Ansicht übergeben hatte), hat er ebenso keinen Anspruch. Das widerspräche der gesetzlichen Regelung, § 652 BGB i.V.m. § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB