Provisionsausgleich bei Fehlzeiten im Berechnungszeitraum

Hallo
folgender Fall: ich bekomme ein Grundgehalt und eine variable Provision. Mein Arbeitgeber berechnet bei Krankheit diese Ausfallprovision aus den letzten 90 Tagen vor der Erkrankung. Soweit so gut.
Aber wenn ich in den Berechnungszeitraum 4 Wochen nicht gearbeitet habe wegen Urlaub oder Krankheit wird dieser Zeitraum mit 0 gerechnet. Müsste der Zeitraum dafür nicht mit einer Durchschnittlichen Provision aufgefüllt werden?
So verliere ich doch Geld was mir eigentlich zusteht. In meinem Fall war das vor der Kurzarbeit der Fall so das mein Kurzarbeitergeld fast 1000 niedriger war als vor der Kurzarbeit. Und das über 1 1/2 Jahre.

Hallo,

da auch bei Urlaub bzw. der vorherigen Krankheit das Entgelt im Durchschnitt der erzielten Einkünfte (einschließlich durchschnittlicher Provisisionen) berechnet werden muß gem. § 4 EFZG
§ 4 EntgFG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)
bzw. § 11 BUrlG
§ 11 BUrlG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)
sollte dies auch bei der neuerlichen AU mitberücksichtigt sein. Ansonsten läuft bei Dir bzw. in Deinem Betrieb etwas grundsätzlich falsch.

Etwas anderes könnte nur gelten, wenn Du kein Arbeitnehmer, sondern Handelsvertreter bist.

&tschüß
Wolfgang