In meinem Bekanntenkreis agiert jemand als Handelsvertreter.
Nach dem dieser nun eine Vertretung abgegeben hat (wg. Unregelmäßigkeiten bei der Provisionszahlung), wie lange danach steht mir noch Provisionen von Rechts wegen zu.
Die Anbahnungsarbeiten führen ja erst später zum Erfolg. Es kann also nicht sein, dass mit dem Tag der Vertragsaufhebung alle Provisionsansprüche verfallen und alles dem Auftraggeber zufällt. Oder?Speziell geregelt im Vertrag sei nichts.
Bitte Insider, könnte Ihr helfen und vor allem kennt ihr entsprechende Stellen in den Gesetzen, Verordnungen usw. ragt ein jur. Laie.
Dank an alle
Cu
Henry