Hallo,
man stelle sich vor, eine Miet-Immobilie wird auf einer Internetplattform als „provisionsfrei“ angeboten. Bei der Besichtigung sagt der Makler (ohne Zeugen) dem Interessenten, dass doch eine Provision anfällt.
Wie würde ein Rechtsstreit wohl ausgehen, wenn man den Mietvertrag unterschreibt und danach die Provision - unter Berufung auf das (gespeicherte) Angebot auf der Plattform - nicht bezahlt?
Etwa weil man sich an dieses Gespräch gar nicht erinnert und davon ausgegangen ist, dass der Vermieter die Provision für den Makler übernimmt. Es ist ja gängige Methode dies zu tun und dafür die Kaltmiete etwas höher anzusetzen.
Gruß
Jooge