wer weis, ob makler grundstücke anbieten dürfen , die im internet vom grundstückseigentümer provisionsfrei angeboten werden?
wer weis, ob makler grundstücke anbieten dürfen , die im
internet vom grundstückseigentümer provisionsfrei angeboten werden?
Warum solten sie das nicht dürfen ?
wer weis, ob makler grundstücke anbieten dürfen , die im
internet vom grundstückseigentümer provisionsfrei angeboten werden?Warum solten sie das nicht dürfen ?
Weil der Eigentümer dem nicht zugestimmt hat?
Moin, nils,
wer weis, ob makler grundstücke anbieten dürfen , die im
internet vom grundstückseigentümer provisionsfrei angeboten
werden?
ich.
Sie dürfen, weil bei uns Vertragsfreiheit herrscht - wer zum Makler geht, sollte sich vorher informieren, welche Art von Leistung er bezahlt. Die Nennung einer Telefonnummer genügt. Dabei ist auch unerheblich, wo der Verkäufer anbietet, es braucht kein Internet, jede Zeitung genügt.
Hinreichende Qualifikation zum Makler sind somit ein Kleiner Gewerbeschein und die Fähigkeit, Ziffern fehlerfrei abzuschreiben. Es soll Maklerverbände geben, die das nicht gerne sehen (finde gerade die Quelle nicht). Ein Schuft, der Böses dabei denkt.
Gruß Ralf
Warum solten sie das nicht dürfen ?
Weil der Eigentümer dem nicht zugestimmt hat?
Ich bin nicht sicher, ob der das muß. Wennd er Makler mit einem pot. Käufer eine Courtagevereinbarung hat und ihm mitteilt „Herr Müller will ein Objekt verkaufen, wie du es suchst“, braucht Herr Müller davon noch nciht einmal etwas zu wissen. Sowit mein Wissensstand. Kann sein, dass ich mich irre.
Hallo,
ich denke, das Grundproblem liegt darin, dass Du den Sinn und rechtlichen Hintergrund der gesamten Maklerei nicht verstanden hast. Der Makler bekommt von seinem Auftraggeber Geld für den Nachweis einer Geschäftsgelegenheit. Ob Auftraggeber Käufer oder Verkäufer ist, oder sogar beide sind, ist ohne Belang.
Gehen wir mal vom denkbar seriösesten Makler der Welt aus, der von einem Kunden vom anderen Ende der Welt damit beauftragt wird, ihm ein Haus in bester Toplage von München zu beschaffen, das x Kriterien erfüllen soll.
Der Makler durchforstet seinen eigenen Bestand an durch ihn zu vermittelnden Objekten (wofür ggf. die potentiellen Verkäufer an ihn zahlen würden, weil er entsprechende Vereinbarungen mit ihnen hat - für Toplage München eher nicht zu erwarten), und findet nichts Passendes. Beim Blick in die Zeitung findet er exakt das von seinem Kunden gewünschte Objket „provisionsfrei“.
Selbstverständlich ist es jetzt im Sinne von Makler, potentiellen Käufer und Verkäufer, dass das Geschäft über dieses Objekt zustande kommt. Der Verkäufer hat durch seine Anzeige nur klar signalisiert, dass er keinen Makler beauftragt hat, der nunmehr Geld vom Käufer haben will. Das schließt aber doch gerade nicht aus, dass der Interessent von sich aus einen Makler - für ihn selbst kostenpflichtig - beauftragt hat, ihm ein passendes Objekt zu suchen. Wenn der Makler jetzt her geht, dem Verkäufer erzählt, dass er einen - ihn bezahlenden - Käufer an der Hand hat, der wiederum froh ist, dass sein Makler ihm das gewünschte Objekt organisiert hat (auch wenn er es selbst hätte in der Zeitung finden können), seinen Makler für den guten und schnellen Job gerne bezahlt, dann sind doch alle glücklich, und genau so hat sich der Gesetzgeber die Sache mit der Maklerei auch gedacht.
Problematisch würde es, wenn der Makler jetzt auf den Verkäufer zugehen würde, ihm von dem Interessenten erzählen würde, jetzt aber zusätzlich erst einmal einen kostenpflichtigen Vertrag mit dem Verkäufer verlangen würde (dem der vermutlich nach dessen eigener Anzeige gerade nicht zustimmen würde), und aufgrund des Scheiterns dieses Vertrages dann auch kein Kauf des Objektes zugunsten des zahlenden Kunden des Maklers zustande käme.
Ebenfalls problematisch, wenn auf die Anzeige hin ein nur in der Hoffnung des Maklers existenter Kunde angedeutet würde, um so an einen kostenpflichtigen Vermittlungsauftrag des Verkäufers zu kommen.
Vollkommen rechtlich unproblematisch hingegen, wenn Leute weder die großen Immobilienportale im Internet noch die Zeitung lesen, und sich dann von Maklern kostenpflichtig Objekte mit Minimalaufwand des Maklers vermitteln lassen, die man auch anderweitig kostenlos hätte finden können. Es wird von einem Makler nicht erwartet, dass er nur die Objekte anbietet, die nur er ganz alleine im Zugriff hat.
Gruß vom Wiz
Hallo
ich denke, das Grundproblem liegt darin, dass Du den Sinn und
rechtlichen Hintergrund der gesamten Maklerei nicht verstanden
hast.
Denke ich aber schon.
Deine juristische Rechtfertigung des Vorgehens eines solchen Maklers krankt an diversem:
1.) Wenn mehrere Makler das Objekt im selben Portal anbieten, wirkt dies für Interessenten so, als wäre das Objekt schwer zu verkaufen und dies lädt wiederum zumindest zu Preisverhandlungen ein.
2.) Hat der Privatverkäufer ebenfalls eine Anzeige in diesem Portal geschaltet, werden Kunden irritiert.
3.) Der Makler gibt nicht den Kaufpreis des Kunden an, sondern einen niedrigeren Preis, da er sowieso von einer Kaufpreisreduktion ausgeht (vielleicht signalisierte dies auch der Verkäufer während einer vom Makler herbeigeführten Besichtigung). Damit ist die Ausgangssituation des Verkäufers bereits geschwächt.
4.) Inseriert der Verkäufer zu einem späteren Zeitpunkt, sind Interessenten für dieses Objekt bereits beim Makler aktenkundig und können nicht mehr ohne Weiteres direkt bei dem Anbieter kaufen (ohne Provisionszahlung an den Makler). Dies schmälert die Absatzchancen des Direktverkäufers.
5.) Der Makler kann dem Interessenten überhaupt keine vollständigen Angaben machen, so lange er keine Informationen vom Verkäufer erhält (Bilder, Baujahr, Kaupfpreisvorstellung uvm.) Diese kann er auch nur unter Vorspiegelung falscher Tatsachen (nämlich selbst Kaufinteressent zu sein) erhalten.
Aus diesen Gründen kann ein Eigentümer einem Makler, wenn er von dessen Vermittlungsversuch ohne Auftrag erfährt, auch ganz einfach diesem sein Treiben verbieten und notfalls eine gerichtliche Unterlassungsverfügung beantragen.
Außerdem ist das Handeln des Maklers auch aus wettbewerbsrechtlichen Gründen verboten, was zwar nicht den Eigentümer betrifft, aber sehr wohl den Makler, wenn der Eigentümer ihn anzeigt.
Gruß
smalbop
Hallo,
kann es sein, dass Du meine Antwort nicht gelesen hast? Denn zumindest bestreitest Du ja, den Sinn der Maklerei nicht verstanden zu haben.
Von dem von Dir geschilderten Vorgehen ohne Zustimmung des Eigentümers dessen Objekt öffentlich als ein von ihm zu vermittelndes darzustellen, war darin jedenfalls überhaupt keine Rede. In meiner Antwort ging es nur und ausschließlich darum, dass es durchaus auch legitimes und vollkommen normales, übliches, und auch von einem Suchenden von seinem beauftragten Makler erwartbares und gewünschtes Vorgehen ist, im Rahmen der Beauftragung durch einen suchenden Kunden diesem Objekte nachzuweisen, bei denen der Makler keinen Vermittlungsauftrag hat.
Wäre doch für beide Seiten auch extrem blöde, wenn man den Kreis der Anbieter bzw. der Interessenten künstlich auf diejenigen beschränken würde, die beim selben Makler unterschrieben haben. Ich gehe doch nicht zu einem konkreten Makler um damit meine Chancen auf (Ver)kauf zu schmälern, indem ich dann nur noch einen extrem eingegrenzten Kreis potentieller Vertragspartner habe, sondern weil ich mir davon erwarte ein besonders großes Angebot zu bekommen. Daher ist es auch ebenso legitim, wenn ein Makler eine private Suchanzeige findet, sich hierauf zu melden, wenn er den Vermittlungsauftrag für eine passende Immobilie hat.
Der Makler kann sowohl auf Seite des Suchenden als auch auf Seiten des Anbietenden tätig werden, und es spricht überhaupt aber auch absolut gar nichts dagegen, im Rahmen eines Suchauftrages den Interessenten auf ein Objekt aufmerksam zu machen, das jemand privat anbietet, und dann für seinen Kunden auch den Kontakt zum Anbieter herzustellen. Das ist doch ausschließlich eine Sache zwischen den Dreien, und entfaltet keinerlei Öffentlichkeitswirkung. Das Objekt wird ja gerade nicht - wie in deinem Beispiel - als Objekt ausgegeben, für das der Makler einen Vermittlungsauftrag hat. Da wird auch kein anderer Preis gemacht, niemand sieht das Objekt in x Anzeigen, …
Vielleicht wird es Dir in zwei Beispielen deutlicher:
-
Jungmakler A sitzt mit noch druckfrischem Gewerbeschein an seinem PC, durchforstet die großen Immobilienportale und Seiten seiner Wettbewerber, und kopiert sich alle interessanten Angebote auf seine eigene Webseite/stellt diese auch noch mal unter eigenem Namen in die Portale ein (dein Beispiel): Geht so gar nicht, wird ihm Ärger einhandeln.
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Jungmakler A hat seinen ersten Auftrag. Und zwar kein zu vermittelndes Objekt, sondern einen Kunden der ein Objekt mit bestimmten Eigenschaften sucht, und sich selbst nicht kümmern kann/will. Er selbst hat kein passendes Objekt zur Vermittlung, weil es ja sein erster Auftrag überhaupt ist. Er setzt sich an den PC und findet eine private Anzeige (mit Hinweis provisionsfrei) für ein für seinen Kunden ideales Objekt. Er ruft beim Anbieter an, sagt dem, dass er einen geeigneten Kunden hat, die Sache für den Anbieter keine Kosten verursacht (weil er ja den bezahlten Suchauftrag hat), und fragt an, ob das Objekt noch verfügbar ist, und wann er mit seinem Kunden zu einem Besichtigungstermin vorbeikommen kann (mein Beispiel). Abgesehen davon, dass das rechtlich vollkommen einwandfrei ist: Den Dummkopf möchte ich sehen, der jetzt wutschnaubend den Hörer auf die Gabel knallt, weil er doch unbedingt sein Objekt ohne Makler (der ihn nichts kostet) verkaufen will.
Gruß vom Wiz