Provisionshöhe, Quadratmeterangabe im Vertrag

Hallo,

1)heute erhielt ich von einem Makler die Provisionsrechnung: er hat, anders als zuvor angegeben, die Mehrwertsteuer zusätzlich berechnet. Im Internet gab es keine angabe über Netto/Bruttobetrag. Ist dies ok, dass er nun 19% draufrechnet?

  1. im Mietvertrag sind keine Angaben über die qm gemacht. Ich habe lt Grundriss festgestellt, dass ca. 10 qm fehlen, im Vergleich zur Wohnungsausschreibung im Internet.
    Muss der Vermieter keine Angaben im Vertrag dazu machen?

  2. Ohne vorherige Information soll jeder Mieter sämtliche Reinigungsarbeiten im Haus tätigen: z.B. Treppenhausreinigung, Winterdienst, eigene Mülltonnen besorgen, usw. Ist das ok so, oder kann man da etwas unternehmen?

  3. Kaution und Provisionzahlungen sollen erfolgen, bevor ich den Vertrag unterzeichne.

Vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen,

Grüße

  1. wenn im maklerangebot keine ust. In der provision ausgewiesen ist, versteht es sich inkl. Ust.
  2. für angaben über whg.-größe gibt es vom verordnungsgeber keine rechtsbestimung. Abweichungen über 10% sind nach dem BGH-leitsatz auszugleichen, auch rückwirkend.
  3. ob und wie mieter an bestimmten tätigkeiten beteiligt werden sollen, bestimmt vermieter im mietvertrag. Vereinbarungen, welche den mieter benachteiligen (z. B. Fahrzeugwäsche für den vermieter od. Gefährliche arbeiten) sind unzulässig
  4. kaution schuldet mieter ab mietbeginn kraft gesetz in drei raten. Vollständiges verlangen der kaution vor mietbeginn od. zur wohnungsübergabe bewirkt, dass die kompl. Kautionsabrede unwirksam wird. Heisst also, du kannst die kaution so leisten wie vermieter es verlangt und wenn das gegen gesetz verstößt, hat es dir die kompl. Kaution zurück zu geben und darf sie nicht mehr verlangen. Maklerprovision ist verdient und i.d. R. Gegen rechnung zahlbar, wenn der mietvertrag rechtswirksam zustande kam. Kommt die rechnung dann ihv 2,38 kaltmieten, zahle nur zwei, der makler darf sich dann die ust. erfolglos einklagen. Werden kautionen und maklerprovisonen vor mietvertragsabschlussverlangt, dann besser finger weg.

Bin Winterdienst-Fachmann, von Mietrecht wenig Ahnung…

Sorry, keinerlei Kenntnisse
Viel Glück