im Februar hat mich mein Chef vor vollendete Tatsachen gestellt und mir mitgeteilt, dass meine Gewinnprovision von 5% auf 2,5% herabgesetzt werden sollen. Ich habe ihm im Gespräch mitgeteilt, dass ich damit natürlich nicht einverstanden bin. Er sagte nur, ich hätte das bis aufs weitere zu akzeptieren.
Dem Unternehmen geht es nicht schlecht, man wolle meine im vergangenen Jahr gemachten Fehler nun Konsequenzen folgen lassen - bei anderen Mitarbeitern wurde keine Kürzung vorgenommen.
Zumal diese 5% in meinem Arbeitsvertrag nidergeschrieben sind, bin ich mir nicht sicher, ob mein Arbeitgeber hier gesetzeskonform handelt!
Können Sie mir sagen, ob das so ohne Weiteres möglich ist? Gibt es Fristen, bis wann ich „Einspruch“ einlegen muss?
ist die Provisionsregelung Bestandteil des Gehalts oder separat ausgehandet ? Wenn es einen Vertrag gibt, kann am sicherlich auf Einhaltung der Prozentregelung klagen, Vertrag ist Vertrag. Gibt es einen Betriebsrat den man einschalten könnte ? Was ist mit den anderen Mitarbeitern ? Zu viele offene Fragen für eine schnelle Antwort. Ich denke da ist ein Gespräch mit einem Anwalt für Arbeitsrecht schon angebracht, denn durch eine Klage wird das Arbeitsverhältnis ja nicht gerade besser.
Hallo raw1121,
meiner Meinung nach ist das eine Einseitige Änderung des Arbeitsvertrages und das ist Vertragsbruch. Wenn keine gütliche Einigung zustande kommt (immer schriftlich) riskieren Sie im schlimmsten Fall eine Änderungskündigung, d. h. der Vertrag wird fristgemäß gekündigt (die 5% müssen bis zum Fristablauf gezahlt werden) und der AG bietet Ihnen einen anderen Vertrag an. Den können (müssen) Sie annehmen oder Sie sind draußen. Was sagt der Betriebsrat dazu?
ich gehe mal davon aus, dass Sie kein leitender Angestellter sind. Wenn diese 5% Provision in Ihrem Arbeitsvertrag so vereinbart worden ist, kann diese nicht so ohne WEiteres um die Hälfte gekürzt werden. Dies müsste durch eine Änderungskündigung erfolgen. Lassen Sie sich von einem Fachanwalt f. Arbeitsrecht beraten wie Sie weiter vorgehen können. Eine Beratung ist nicht so teuer! Oder, wenn Sie Mitglied einer Gewerkschaft sind könne Se sich dort berten lassen.
Hallo,
vertraglich festgelegte Vereinbarungen können nicht einfach einseitig geändert werden. Es muss hier ein „Nachtrag zum Arbeitsvertrag“ schriftlich erfolgen oder eine Änderungskündigung. Sie unterschreiben, wenn Sie mit den neuen Bedingungen einverstanden sind. Wenn nicht, verhandeln Sie mit Ihrem Arbeitgeber und versuchen, sich zu einigen.
Wenn das nicht klappt, unterschreiben Sie nichts uund gehen zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht.
ich bin mir nicht ganz sicher, aber wenn die Provision sogar in Deinem Arbeitsvertrag festgeschrieben ist, kann der Arbeitsvertrag nur mit einer Zusatzvereinbarung geändert werden. Völlig egal, ob es dem Unternehmen gut oder schlecht geht. Vertag ist Vertrag. Ich gehe aber davon aus, dass Dir Dein Chef eine Änderungskündigung anbieten wird, wo die Kürzung festgeschrieben ist. Und wenn Du die Änderungskündigung nicht unterschreiben willst, wirst Du wohl Deinen Arbeitsplatz verlieren.
Ich hoffe Dir, ein wenig geholfen zu haben und drücke Dir ganz doll die Daumen
Wenn im Arbeitsvertrag die Provision mit 5% fest angegeben ist, kann der Arbeitgeber diese nicht einfach kürzen. Er hat dann noch die Möglichkeit der Änderungskündigung. Wenn es einen Betriebsrat gibt, muss dieser zu der Änderungskündigung gehört werden.
Als AN hat man dann die Möglichkeit die Kündigung anzunehmen oder den geänderten Vertrag zu akzeptieren.
Gruss
Uli
im Februar hat mich mein Chef vor vollendete Tatsachen
gestellt und mir mitgeteilt, dass meine Gewinnprovision von 5%
auf 2,5% herabgesetzt werden sollen. Ich habe ihm im Gespräch
mitgeteilt, dass ich damit natürlich nicht einverstanden bin.
Er sagte nur, ich hätte das bis aufs weitere zu akzeptieren.
Zumal diese 5% in meinem Arbeitsvertrag nidergeschrieben sind,
bin ich mir nicht sicher, ob mein Arbeitgeber hier
gesetzeskonform handelt!