–X telefoniert mit Makler A wegen einer Eigentumswohnung aus dem Internet
–Termin wird ausgemacht, Partner Y(der NICHT im Kaufvertrag stehen wird) geht hin, weil X da nicht kann
–Y unterschreibt NICHTS, bekommt ein kurzes Expose ausgehändigt
–X meldet sich telefonisch zwei Tage später, um selbst die Wohnung zu besichtigen
–Termin kommt zustande, NUR mit Eigentümer, Makler hat keine Zeit
–zweiter Termin für X und Y wird direkt mit Eigentümer ausgemacht
XY sind interessiert und fordern weitere Infos an.
Es kommt nichts, noch nicht mal, dass es aus irgendwelchen Gründen nicht möglich ist.
Nach 8!! Tagen geduldig warten, Aufagbe.WEIL:
auch ein zweiter Makler B diese Wohnung im Netz hat.
Von ihm bekommt X zügig die gewünschten Info und ER klärt auf, dass schon ein Zwangsversteigerungstermin besteht.
Jetzt soll der Wohnungskauf über B abgeschlossen werden.
A erfährt davon und verlangt von X Provision.
XY arbeiten für ihr Geld, und A verlangt für nichts eine 5stellige Summe?!
Hallo joachim100,
Makler A hat seinen Part erfüllt, indem er X und Y die Daten der Immobilie nannte und damit den Kontakt zum Eigentümer ermöglichte. Ein Hinweis auf die provisionspflichtige Inanspruchnahme der Maklerleistung findet sich im Allgemeinen auch auf den Internetseiten, dann ist ein zusätzlicher Vertrag nicht notwendig. Die Teilnahme des Maklers am Besichtigungstermin ist für den Provisionsanspruch nicht notwendig.
Der Provisionsanspruch von B ist ebenfalls gerechtfertigt. Diesen hätte man nur vermeiden können, indem man dem Makler gleich mitgeteilt hätte, dass man das Objekt schon kennt (wobei der dann möglicherweise nicht mehr tätig geworden wäre).
Gruß florestino
Hi, x und y sollten ein anderes Objekt suchen, oder mit B und A gemeinsam sprechen das entweder jeder die Hälfte bekommt (oder wie auch immer die das teilen wollen), oder es nicht zum Kauf kommt, da man ja nicht 2 Makler bezahlen kann/will.
OL
…in diesem Fall seid Ihr an beide Makler provisionspflichtig. Ihr habt in die Verträge beider Makler konkludent eingewilligt, durch bloßes Kontaktieren.
also zusammengefasst…
als Makler setze ich eine Wohnung ins Netz, ermögliche einen Termin,
ignoriere weitere Nachfragen wie Grundbucheintrag und Teilungserklärung. Lasse dies einen anderen Makler tun und bei Abschluss kann ich kassieren??
X ist willig Makler B zubezahlen, denn ER arbeitet, klärt über Zwangsversteigerung auf und schreibt eine Freilassungsbescheiningung gegenüber A.
Kann X damit sicher sein, dass keine weiteren Ansprüche erhoben werden?
Und ist allein die Tatsache, dass eine eingetragene Zwangversteigerung verschwiegen wird, nicht schon Grund für einen Provisionsverlust?
also zusammengefasst…
als Makler setze ich eine Wohnung ins Netz, ermögliche einen
Termin,
ignoriere weitere Nachfragen wie Grundbucheintrag und
Teilungserklärung. Lasse dies einen anderen Makler tun und bei
Abschluss kann ich kassieren??
Ja, 100%
X ist willig Makler B zubezahlen, denn ER arbeitet, klärt über
Zwangsversteigerung auf und schreibt eine
Freilassungsbescheiningung gegenüber A.
Kann X damit sicher sein, dass keine weiteren Ansprüche
erhoben werden?
100% Nein, denn der erste Makler hat mit der Überlassung der Adresse bereits sein Geld verdient. Ihr habt (wie auch bereits mehrfach von anderen geschrieben) tatsächlich 2 Makler parallel beschäftigt und müsstet auch beide bezahlen, wenn es zum Kauf kommt.
Und ist allein die Tatsache, dass eine eingetragene
Zwangversteigerung verschwiegen wird, nicht schon Grund für
einen Provisionsverlust?
Nein, überhaupt nicht. Es könnte später in Richtung Schadenersatz laufen, wenn Euch dadurch nachweislich ein Schaden entstünde (wie?). Dann ist aber auch noch Vorsatz oder Fahrlässigkeit nachzuweisen. Eventuell ist Makler A ja zu Zeiten beauftragt worden, in denen das noch gar nicht der Fall war.
Die Lösung wurde Euch schon gesagt: geht zu Makler B und sagt dem, dass ihr nur einmal Courtage zahlen wollt und er das regeln soll. Soll der sich doch mit A streiten. Und wenn beide sich nicht einig werden, braucht ihr eine andere Immobilie.
also vielleicht ist es sinnvoll, den Verkauf platzen zu lassen und in der Versteigerung zuzuschlagen, dann fällt keine Provision an, wenn ich mich nicht irre.