Provisionsrecht für Hausverwaltungen/Immobilenmark

Dringend benötigte INFO eines Immobilienmarklers,oder einer Hausverwaltung!!
Wer hat das Fachwissen,um mir zu schreiben,ob eine Hausverwaltung das Recht hat," Provision für eine Vermietung Priv/Geschäft vom einem Mieter nehmen darf.
Mir ist nur bekannt,dass nur ein Immobilienmarkler eine Vermittlerprovision vom Mieter/Pächter nehmen darf.
Gibt es Abmahnschrieben in dieser Hinsicht,und wo kann ich sowas einsehen?

Hallo Herr karl-heinz Berger

sind wohl erst mal eine vernünftige Anrede und ein vernünftiger Gruss, wenn man schon von irgendwelchen Leuten dringend am 2. Advent was erfahren will.

Ich geh mal davon aus, dass Sie irgendetwas angemietet haben und hinterher die HV auf einmal mit Provisionen ankommt. Sollten Sie vorher nichts dergleichen schriftlich bestätigt haben, dass Sie damit einverstanden sind, dürfte da keine Rechtsgrundlage bestehen.
Dann sollten Sie sich notfalls dafür verklagen lassen:wink:

LG
Der Kater Mikesch

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Hallo

ja, Anrede und Gruß wären nicht schlecht - schon aus Höflichkeit.

Aber trotzdem Antwort:

ein Hausverwalter, der Wohnungen aus seinem eigenen Bestand vermittelt, darf keine Provision nehmen.

Schönen 2. Advent.

Gruß