Hallo allerseits,
in einem (fiktiven) Unternehmen sind Vertriebsmitarbeiter beschäftigt, die neben ihrem Grundgehalt auch Provisionen erhalten. Letztere werden als Vorauszahlung geleistet und mit den Provisionsansprüchen aus tatsächlich abgeschlossenen Verträgen verrechnet.
Nun plane die Geschäftsführung eine Werbeaktion (externer Callcenter-Einsatz), um die Umsätze zu verbessern. Die hierbei entstehenden Kundenkontakte sind verbindlich durch die Vertriebsmitarbeiter zu bearbeiten.
Die GF „entscheidet“ nun, dass zur Finanzierung der Aktion auch die Mitarbeiter beizutragen haben, indem sie auf einen Teil ihrer Provision verzichten müssen, die aus der Aktion generiert werden.
Begründung der GF: „Wenn ihr [die Mitarbeiter] durch die Werbeaktion profitiert, müsst ihr euch auch daran finanziell beteiligen.“
Ob es einen solchen „Profit“ überhaupt geben wird (weil - Aktion hin oder her - letztendlich der Kunde immer noch frei entscheidet, ob er kauft oder nicht), ist nicht gesichert - soll heißen: es ist kein „leichtes Geschäft“.
Die Vertriebsmitarbeiter sind sich uneins: ein Teil wünscht sich die Aktion und ist auch bereit, auf Teile der Provision zu verzichten. Ein anderer Teil findet zwar die Aktion gut, sträubt sich aber gegen die Provisionsabgabe. Und der letzte Teil lehnt die Aktion ganz ab.
Frage 1: Ist es rechtlich zulässig, dass die GF eine derartige Regelung vorgibt, sprich: müssen die MA die Kürzung der Provision hinnehmen?
Frage 2: Muss eventuell der Betriebsrat einer solchen Regelung zustimmen?
Frage 3: Haben die Mitarbeiter, die die Aktion in dieser Form ablehnen, Möglichkeiten hiergegen vorzugehen?
Besten Dank vorab.
Viele Grüße
Camelot