Hallo,
nehmen wir bitte mal folgenden Fall an:
Versicherungsvertreter A hat bei einer Versicherungsgesellschaft ABC einen hauptberuflichen Alleinvertretungsvertrag -> Er arbeitet als §84er für das unternehmen.
JEtzt will A aus dem Vertrag raus. Kann ABC bei einem Aufhebungsvertrag noch Provisionen zurückfordern, z.B. aus Storno?
Hoffe, es kennt jemand Urteile oder Gesetzestexte dazu.
Vielen Dank an der Stelle.
Gruß
Jürgen
Hallo,
in der Regel bilden die Versicherungen für jeden HGB-ler eine Stornoreserve. Wenn der A den Vertrag mit ABC beendet hat dient diese dazu, Stornos während der Haftungszeit des A abzufangen. Diese Stornoreserve kann verringert, sprich an A ausgezahlt werden, in dem Maße wie die von A vermittelten aus der Haftung kommen.
Es ist sinnvoll, nachdem Ausscheiden aus den Diensten der ABC, einmal jährlich nachzufragen und auszahlungen anzufordern.
Hoffe, es kennt jemand Urteile oder Gesetzestexte dazu.
Ist alles im HGB geregelt und bei zigtausenden von Kollegen tägliche Praxis. Ob Urteile da noch notwendig sind ?