Provisionsrückforderung

Hallo,

jemand hat vom 01.04.2010 - 31.03.2011 bei der Pfefferminzia gearbeitet im angestellten Außendienst. 6 Monate Probezeit wo sich das Gehalt aus 900 € Festeinkommen und 900 € Provsionspauschale zusammengesetzt hat. Jetzt hat derjenige in der Probezeit Geschäft geschrieben, das jetzt storniert wurde. Da der damaliger Vertreter die Pauschale von der Filialdirektion bezuschüsst kam für die Dauer der Probezeit in voller Höhe und auch für das geschriebenes Geschäft kassiert hat, der das Geschäft geschrieben hat aber nicht. Da derjenige ja die Pauschale bekommen hat. Kann er jetzt die Provision aus dem geschriebenen Geschäft zurückfordern? Er hat ja quasi in der Probezeit keine Kosten gehabt. Und forderte über seinen Anwalt aus meiner Sicht zu unrechte die Provision zurück. Bitte um schnelle Antwort. Danke.

Hallo,

ohne vollständige und exakte Kenntnis der zu Grunde liegenden Verträge kann diese Frage nicht seriös beantwortet werden.
Will sich der Betroffene wehren, ist der Gang zum (Fach-)Anwalt wohl unumgänglich.

&Tschüß
Wolfgang

Hallo,

Provsionspauschale zusammengesetzt hat. Jetzt hat derjenige in
der Probezeit Geschäft geschrieben, das jetzt storniert wurde.

Für jede Sparte gibt es eine Stornohaftungszeit, die bis zum 5 Jahren betragen kann.

ja die Pauschale bekommen hat. Kann er jetzt die Provision aus dem geschriebenen Geschäft zurückfordern?

Ohne den Vetrag des Untervertreters zu kennen, vermutlich ja. In der assekuranz ist es üblich, dass bei einem Storno während der Haftungszeit Provisionen zurückgezahlt werden müssen. Das hat schon so manchen in die Privatinsolvenz getrieben.

der Probezeit keine Kosten gehabt. Und forderte über seinen
Anwalt aus meiner Sicht zu unrechte die Provision zurück.

Gegen einen Anwalt sollte man sich mit einem eigenen Anwalt wehren. Frage noch dazu: Gibt es kein Stornoreservekonto ?

Dein Text ist ein wenig unübersichtlich und unklar (der hat, der hat nicht, etc.). Aber nach meinem Verständnis gibt es ohnehin keine „Einzelprovision“, die irgendjemand (zurück-)fordern könnte, da es ja eine „Provisionspauschale“ gegeben hat; und diese „pauschaliert“, resp. deckt alle Provisionsansprüche für die in Frage kommende Zeit durch einen Fixbetrag ab, unabhängig davon, ob „ein Geschäft“ zustandekommt oder nicht.