Provisionsrückzahlung bei schwebend

… unwirksamen Vertrag ?

Folgender Fall:
Makler vermittelt Immobilie im Wissen, dass die Gläubigerbank der Verkäufer dem noch nicht zugestimmt hat ( Makler kennt die wirtschaftlichen Verhältnisse der Verkäufer ). Nach Notarvertrag erklärt er, dass die Verkäufer in die Privatinsolvenz gehen werden.
Die Gläubigerbank schafft es innerhalb von 3 Monaten nicht, eine Entscheidung zu treffen ( weil sauer auf Verkäufer und durch den Makler ein Preis festgelegt wurde, der locker 20 % unter Verkehrswert liegt ). Käufer haben aber weiterhin Interesse an der Immobilie und HOFFEN auf einen positiven Bescheid der Bank, irgendwann.
Ist die Provision des Maklers dadurch verwirkt ( vorläufig ), dass er die Käufer im Glauben der Rechtswirksamkeit des Notarvertrages gelassen hat? Liegt bereits eine arglistige Täuschung vor --> Betrugsanzeige, da laut Gesetzestext eine Vermögensverfügung stattgefunden hat zum Nachteil der Käufer? Ist das Verhalten des Maklers standes- bzw. sittenwidrig ?

Vielen Dank für die Antworten im Voraus !

Makler vermittelt Immobilie

Das genau ist sein Job.

Die Gläubigerbank schafft es innerhalb von 3 Monaten nicht, eine Entscheidung zu treffen

Dafür kann der Makler nichts.

durch den Makler ein Preis festgelegt wurde, der locker 20 % unter Verkehrswert liegt ).

Der Makler legt den Preis nicht fest, das tut der Verkäufer und in diesem Fall spricht auch die Gläubigerbank ein Wörtchen mit.

Ist die Provision des Maklers dadurch verwirkt ( vorläufig ),
dass er die Käufer im Glauben der Rechtswirksamkeit des Notarvertrages gelassen hat?

Was hat der Makler damit zu tun ? Über die Rechtsfolgen dieses Geschäftes müssen sich die Käufer selber im Kalren werden, ggf mit professioneller Unterstützung.

Liegt bereits eine arglistige
Täuschung vor --> Betrugsanzeige, da laut Gesetzestext eine
Vermögensverfügung stattgefunden hat zum Nachteil der Käufer?

Den Betrug kann ich hier wirklich nicht erkennen.

Moin,

wenn Du mir jetzt erklären würdest, was der Makler mit all diesem Hickhack zu tun hat?

Gandalf

Beide Verkäufer haben sich absolut in die Hände des Maklers begeben, da sie keine Ahnung von der Veräußerung einer Immobilie haben. Sie haben immer wieder betont, alle ihre Schritte nur auf Anweisung des Maklers gemacht zu haben.
Ich weiß, Dummheit schützt vor Strafe nicht, aber: Wenn ich den Rat und die Hilfe eines „Experten“ in Anspruch nehme, gehe ich davon aus, dass er sein Handwerk versteht. Selbst die Bank der Verkäufer spricht von unseriösem Handeln, da sie nicht in die Verkaufsverhandlungen eingebunden gewesen sind, wie es sich eigentlich aus ihrer Sich gehört.
Daher meine Frage nach der Rückzahlung der Provision bzw. Schadensersatzansprüche, wenn die Gläubigerbank dem Verkauf nicht zustimmt. Der Makler wusste, dass die Verkäufer in die Privatinsolvenz gehen. Bei denen ist also im Schadensfall nichts mehr zu holen. Es muss doch aber eine Innungs- oder ähnliche „Checkliste“ geben, anhand derer ein Makler handeln sollte bzw. müsste… Thema standeswidrig.
Selbst ein renommierter Makler rät den Käufern zur Schadensersatzforderungen gegen den MAKLER…

Danke für die bisherigen Antworten !!

Moin,

Beide Verkäufer haben sich absolut in die Hände des Maklers
begeben, da sie keine Ahnung von der Veräußerung einer
Immobilie haben. Sie haben immer wieder betont, alle ihre
Schritte nur auf Anweisung des Maklers gemacht zu haben.

Und?
Dummheit schützt vor Strafe nicht.
Verantwortlich bleiben weiterhin die Verkäufer.

aber: Wenn ich
den Rat und die Hilfe eines „Experten“ in Anspruch nehme, gehe
ich davon aus, dass er sein Handwerk versteht.

Oh je!
So sind schon viele Pleiten und Ruine entstanden.

Selbst die Bank
der Verkäufer spricht von unseriösem Handeln, da sie nicht in
die Verkaufsverhandlungen eingebunden gewesen sind, wie es
sich eigentlich aus ihrer Sich gehört.

Dann gehören die auch getreten.

Daher meine Frage nach der Rückzahlung der Provision bzw.
Schadensersatzansprüche, wenn die Gläubigerbank dem Verkauf
nicht zustimmt.

Der Makler kriegt erst sein Geld, wenn der Verkauf rechtsgültig ist.

Der Makler wusste, dass die Verkäufer in die
Privatinsolvenz gehen.

Und?

Bei denen ist also im Schadensfall
nichts mehr zu holen.

Was hat der Makler damit zu tun?

Es muss doch aber eine Innungs- oder
ähnliche „Checkliste“ geben, anhand derer ein Makler handeln
sollte bzw. müsste…

Ein Makler hat seine Pflicht un Schuldigkeit getan, wenn er Verkäufer und Käufer vermittelt hat. Mehr muss er nicht tun.

Thema standeswidrig.
Selbst ein renommierter Makler rät den Käufern zur
Schadensersatzforderungen gegen den MAKLER…

Das wiederum verstehe ich nicht.
Dann weiß dieser Makler auch nicht, was ein Makler zu tun hat.

Wenn eine Person auf irgend einen Hansel hört, dann ist diese Person es selber schuld.
Klingt jetzt böse, ist aber leider so.
Ob die Person jetzt Makler ist, oder Kloputzer oder Kunstmaler spielt keine Rolle.

Es gibt zwar Personen, die für eine Beratung haften (müssen), Makler gehören aber nicht, oder nur sehr bedingt dazu.

Gandalf

Hallo,

diese Verkäufer-Probleme sind mir jetzt gerade nicht ganz klar.

Der Makler hat sein Geld verdient in dem Moment, in dem die Tinte unter den notariellen Kaufvertrag aufgetragen wurde, sofern zuvor die vertraglichen Vereinbarungen zwischen Makler und Käufer, bzw. Makler und Verkäufer entstanden sind.
Bei evtl. Rückabwicklung des Kaufvertrages durch Verschulden des Verkäufers, haftet der Verkäufer, das heißt, der Verkäufer muß auch alle Erwerbsnebenkosten des Käufers tragen und somit diese dem Käufer zusätzlich zur Kaufsumme zurückzahlen. Wenn der Verkäufer dann allerdings insolvent ist, wirds interessant und evtl. sehr mau für den Käufer.
Ob der Makler dann schadensersatzpflichtig werden kann wegen vermutlicher Falschauskunft oder Verschweigens, müßte von einem Anwalt geprüft werden. Stelle ich mir eher schwierig vor, ist aber eine spannende Frage. Es ist aber nicht die Aufgabe des Maklers, die Solvenz des Verkäufers zu prüfen. Der Notar wiederrum benötigt die Löschungsbewilligung der eingetragenen Grundschuld zur Beurkundung sofern diese noch valutiert. Hilft nicht wirklich meine Antwort, sorry…

…jetzt habe ich es nochmals genauer gelesen. So wie Du das schilderst, gibt es da sicher noch andere Schwachstellen evtl. auch in der vertraglichen Vereinbarung mit dem Makler und seinen Statements (Emails, Faxe?) Dir gegenüber. Da hilft sicher nur ein Anwalt, weil zu speziell.