… unwirksamen Vertrag ?
Folgender Fall:
Makler vermittelt Immobilie im Wissen, dass die Gläubigerbank der Verkäufer dem noch nicht zugestimmt hat ( Makler kennt die wirtschaftlichen Verhältnisse der Verkäufer ). Nach Notarvertrag erklärt er, dass die Verkäufer in die Privatinsolvenz gehen werden.
Die Gläubigerbank schafft es innerhalb von 3 Monaten nicht, eine Entscheidung zu treffen ( weil sauer auf Verkäufer und durch den Makler ein Preis festgelegt wurde, der locker 20 % unter Verkehrswert liegt ). Käufer haben aber weiterhin Interesse an der Immobilie und HOFFEN auf einen positiven Bescheid der Bank, irgendwann.
Ist die Provision des Maklers dadurch verwirkt ( vorläufig ), dass er die Käufer im Glauben der Rechtswirksamkeit des Notarvertrages gelassen hat? Liegt bereits eine arglistige Täuschung vor --> Betrugsanzeige, da laut Gesetzestext eine Vermögensverfügung stattgefunden hat zum Nachteil der Käufer? Ist das Verhalten des Maklers standes- bzw. sittenwidrig ?
Vielen Dank für die Antworten im Voraus !