Provisionsrückzahlung im Vertrieb

Hallo,

ich habe eine Frage zu folgendem Thema. Ein Vertriebsmitarbeiter bekommt 6000 Euro Festgehalt und 2.500 Euro Provision. In seinem Vertrag steht, dass er 6 Monate Lang die Provision als Vorschuß ausbezahlt bekommt - also in Summe 6x 8.500 Euro. Nun stellt der Mitarbeiter nach etwas über einem Monat fest, dass der Job nichts für ihn ist und fragt sich;

  1. ist eine solche Rückzahlungsvereinbarung überhaupt zulässig
  2. wenn 1.=ja, muss er die 2.500 Euro brutto zurück zahlen, oder nur den daraus ausgezahlten Netto Betrag?

Danke für alle Antworten
Paul

da ich aus der schweiz bin, weiss ich das für deutschland nicht…sorry!

Hallo,

grundsätzlich möchte ich klar stellen, dass ich kein Anwalt bin und das eine Sache ist, die man mit einem Anwalt für Arbeitsrecht klären sollte.

Aus meinem Wissen heraus ist der Arbeitsvertrag nichts anderes als eine Vertrag (BGB)den zwei Parteien miteinander geschlossen haben und demnach den Konditionen die dort enthalten sind zugestimmt haben. Damit diese Konditionen und Vereinbarugen gelten dürfen sie nicht gegen die guten Sitten usw. verstossen.
In dem dargestellten Fall sehe ich dies nicht gegeben, da es eine übliche Vorgehensweise im Vertrieb ist, das Provisionszahlungen in den ersten Monaten als eine Art Vorschuss gewährt werden und beim Ausstieg innerhalb eines bestimmten Zeitraums zurückgezahlt werden müssen. Von daher ist diese Vereinbarung aus meiner Sicht zulässig.
Bedenken Sie bitte die Provision ist eine erfolgsabhängige Vergütung und der Betrieb vergütet Sie dabei Anteilig für erfolgte Umsätze. Da meist der Erfolg sich erst nach einigen Monaten einstellt, ist es eine faire Geste des Arbeitgebers Ihnen die Provision für die ersten sechs Monate als Vorschuss zu gewähren, obwohl sie vielleicht noch keine Umsätze oder geringere Umsätze generiert haben, als das für die gezahlte Summe der Fall ist.
Was die Höhe der Rückzahlung angeht bin ich nicht ganz sicher, würde aber die 2500 Euro brutto als zu hoch ansehen. Hier würde ich versuchen bevor man einen Anwalt einschaltet mit dem Arbeitgeber sich zu einigen.

Hoffe ich konnte weiterhelfen.

Viele Grüße
SH

Hey.
Das ist weniger eine Frage an den Vertriebler als vielmehr an einen Arbeitsrechtler.Und der wird den VM sehr detailliert über den genauen Text des Arbeitsvertrages befragen.

Ciao

zb

Hallo Paul,
vielen Dank für Deine Frage. Aus meiner Sicht muss der Vertriebsmitarbeiter seine Provision nicht zurückzahlen - WENN er an einem Prämiensystem teilnimt welches Bestandteil seines Arbeitsvertrags ist - Ob es eine solche Klausel zulässig ist, kann Dir sicher ein Fachanwalt für Arbeitsrecht besser beantworten.Für so eine „banale“ Frage an einen Fachanwalt empfehle ich Dir eine (Tel.) Anwaltshotline. Diese ist relativ günstig und Du bekommst eine schnelle valide Antwort.

Beste Grüße
Sven