Provisionszahlung trotz krankengeld

ich bin im vertrieb tätig und mich würde interessieren ob mir trotz länger krankheit monatliche provision zusteht ???

ich bin im vertrieb tätig und mich würde interessieren ob mir
trotz länger krankheit monatliche provision zusteht ???

Hallo Strandhopser, soweit ich weiß kann der Arbeit / Auftraggeber die Provisionszahlung aufgrund längerer Krankeit einstellen bzw. kürzen. Muss aber im Arbeitsvertrag festgehalten sein.
Ist im Arbeitsvertrag eine ständig wiederkehrende Provisionszahlung vereinbart, die sich auf einen Umsatz bezieht, der sich auch ohne Ihr zutun ergibt, kann der Auftraggeber die Prov. nicht verweigern.
Bitte ohne jeden Rechtsanspruch.
LG Captainriva

Hallöchen, sorry hat etwas gedauert.
Provision ist ja u.a. die Definition einen Anteil an einem gewissen Erfolg zu erhalten, den man mit beeinflußt hat. Grundsätzlich setzt dies diesen Einsatz voraus, der ja durch eine längere Krankheit nicht erbracht werden kann. Provisionen sind - normalerweise - kein fester Bestandteil des Gehalts, und werden somit nicht zur Berechnung bei Ausfallzeiten berücksichtigt. Grundsätzlich gilt aber das, was im Arbeitsvertrag steht : ist dort zunächst festgelegt, dass a) ein Geahlt und b) eine feste provisionszahlung vom AG geleistet wird, ergebit sich daraus erst einmal ein Anspruch. Ist jedoch die Provision insgesamt abhängig - was durchaus üblich wäre - vom jährlich erreichten Umsatz ( manchmal mit dem Risiko, dass bereits geleistete Provision wieder zurück gezahlt werden muss), ist dies nicht als Anspruch zu werten, sondern muss über das Geschäftsjahr ausgerechnet werden.
Dann ist noch zu prüfe, was für ein Vertrag das ist - Vertrieb kann ja viele Facetten haben, vom fest angestellten Vertriebler bishin zum Handelsverteter etc… Da gäbe es dann noch den Aspekt der Fruchtziehung - bedeutet, dass ein Vertriebler ja auch massgeblich ein projekt auf den Weg begracht hat, dessen Realisierung längere Zeiträume in Anspruch nimmt. Bedeutet, dass z.B. die Bezahlung des Kunden ein sehr spät erfolgt, möglicherweise, wenn der Vertriebler nicht mehr im Unternehmen ist oder anderweitig nicht zur Verfügung steht. Da wäre durchaus zu prüfen, ob Ansprüche anzumelden sind.
Zur Berechnung des reinen Krankengelds wird jedoch immer nur das sogen. Grundgehalt herangezogen, berechnet auf einen bestimmten zurückliegenden Zeitraum.
Grüße AMP

ich bin im vertrieb tätig und mich würde interessieren ob mir
trotz länger krankheit monatliche provision zusteht ???

Habe gerade hier diesen Beitrag gelesen. Nun meine Frage in die Runde. Habe derzeit das Problem, dass ich als Vertreter mit festem Kundenstamm unterwegs bin mit Fixum und Umsatzprovision, was passiert nun wenn ich krank bin?? Meine Kunden bestellen ja trotzdem bei der Firma und es wird ja Umsatz erzielt, aber ich kann keine Neukunden gewinnen. Habe ich trotzdem zusätzlich Anspruch auf einen Provisionsausgleich bei Krankheit oder Urlaub??
Danke für die Hilfe

Habe gerade hier diesen Beitrag gelesen. Nun meine Frage in die Runde. Habe derzeit das Problem, dass ich als Vertreter mit festem Kundenstamm unterwegs bin mit Fixum und Umsatzprovision, was passiert nun wenn ich krank bin?? Meine Kunden bestellen ja trotzdem bei der Firma und es wird ja Umsatz erzielt, aber ich kann keine Neukunden gewinnen. Habe ich trotzdem zusätzlich Anspruch auf einen Provisionsausgleich bei Krankheit oder Urlaub??
Danke für die Hilfe
Guten Tag,

ich bin im vertrieb tätig und mich würde interessieren ob mir
trotz länger krankheit monatliche provision zusteht ???