Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,
am 20.01. fand eine Arbeitsgerichtsverhandlung statt.
Bis zum 02.02. hat man die Möglichkeit in Widerspruch zu gehen.
Vielleicht hätten Sie einen Rat in folgender Sache.
Als Autoverkäufer wird man mit Fixum und Provision entlohnt.
Bei der Gerichtsverhandlung wurde seitens des ehemaligen Arbeitgebers verständlich zum Ausdruck gebracht, das er nicht gewillt ist einige Provisionen auszuzahlen, da er der folgenden Meinung ist.
Der Inhaber des Autohauses hat mit einem anderen Inhaber eines Autohauses einen Vertrag geschlossen, aus dem hervorgeht, das das andere Autohaus ein Vermittler von Verträgen ist und ein Verkaufsjahresziel wurde festgelegt.
Dem Verkäufer wurde die gesamte Abwicklung übertragen. Auftragsentgegennahme, Bestellung, Disposition, Produktionsentwicklung, Rechnungserstellung, Auslieferung, Nachbetreuung des Kunden.
Der ehemalige AG beruht auf dem Standpunkt, da der Inhaber den Vermittlervertrag geschlossen hat, fehlt die Generierung des Kunden und somit erhält der Verkäufer keine Provision.
Es handelt sich hier um 20 - 30 Fahrzeuge im Jahr, um die sich der Verkäufer gekümmert hat.
Vertragswortlaut: „für die durch den Verkäufer selbst verkauften Fahrzeuge“ erhält er Provisionen.
Ist es sinnvoll, dafür Provisionszahlungen einzuklagen oder macht es keinen Sinn.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo Anonymus,
aus meiner Sicht kann man hier gar nicht antworten, weil keine richtige Frage gestellt wurde.
Gut, man war vor Gericht, Sie haben die Arbeitgeberseite dargestellt und fragen ob man bis zum 2.2 wiedersprechen soll?
Ja, was denn? Es wurde doch, wenn eine Güteverhandlung stattgefunden hat eine Einigung erzielt, wie sieht die denn aus?
Diese Info benötigt man hier, um dann auch zu sagen ob man wiedersprechen kann, oder soll.
Gut gemeinte Grüße…
Hi!
Da das Thema „Provisionen“ ein nicht nur sehr anspruchsvolles Thema ist, sondern auch noch eines, was abhänging ist von einer großen Menge an Details,l sollte man nicht hoffen, in einem Forum eine brauchbarere Antwort zu bekommen, als ich sie jetzt tätige:
Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht wird nach Sichtung sämtlicher Details eine Prognose abgeben können.
Das erste Beratungsgepräch kostet auch nicht die Welt - soweit nicht eh bereits ein Anwalt mit an Bord ist.
VG
Guido
Man ist der Meinung, man muss die Provision nicht an den Verkäufer auszahlen für die 20 bis 30 Autos.
Die 20 bis 30 Autos hat der Verkäufer komplett abgewickelt, von der Bestellung bis zur Auslieferung.
Allerdings wurde der Grundstein vertraglich zwischen zwei Autohausbesitzern gelegt, das man so und so viele Autos im Jahr möglicherweise bestellen wird.
Der Verkäufer soll für die 20 bis 30 Autos keine Provision erhalten.
Daher die Frage, ob es sich lohnt zu klagen oder nicht zu klagen.
Der Verkäufer hat aber für die anderen 25 Autos, die mit anderen Kunden entstanden sind, Provisionen erhalten.