Es geht um die Zurückzahlung von Maklerprovisionen.
Liegt auch eine Verflechtung vor, wenn die Frau des Vermieters(Eigentümer) einer Wohnung die Nichte des Maklers ist?
Eine Verflechtung liegt vor, wenn der Makler mit der anderen Partei des Hauptvertrages in einer Beziehung steht, auf Grund derer er sich, unabhängig vom Verhalten im Einzelfall, wegen eines institutionalisierten Interessenskonflikts im Streitfall bei regelmäßigem Verlauf auf die Seite dieser Vertragspartei stellen wird, insbesondere wenn er deren wirtschaftlichen Interessen verpflichtet ist (BGH 112, 240; 138 170).
Danke und Gruss Marco