Provison bei Verflechtung?

Es geht um die Zurückzahlung von Maklerprovisionen.

Liegt auch eine Verflechtung vor, wenn die Frau des Vermieters(Eigentümer) einer Wohnung die Nichte des Maklers ist?

Eine Verflechtung liegt vor, wenn der Makler mit der anderen Partei des Hauptvertrages in einer Beziehung steht, auf Grund derer er sich, unabhängig vom Verhalten im Einzelfall, wegen eines institutionalisierten Interessenskonflikts im Streitfall bei regelmäßigem Verlauf auf die Seite dieser Vertragspartei stellen wird, insbesondere wenn er deren wirtschaftlichen Interessen verpflichtet ist (BGH 112, 240; 138 170).

Danke und Gruss Marco

Hallo,

das OLG Hamm als auch der BGH gehen von Eltern-Kinder und Geschwister aus, nicht aber von Nichten und Neffen; irgendwo muss ja eine Grenze gezogen werden, sonst bleiben wir auch beim Großcousin noch hängen.

lG