Hallo,
ist es bei Altersvorsorgeprodukten (Rürup) üblich, dass in den Bedingungen steht, dass die Beiträge in den ersten 3 Jahren nicht voll gespart werden, sondern teilweise zur Tilgung von Extrakosten, die der Versicherung im Rahmen des Vertragsabschlusses entstanden sind (z.B. Maklerprovision) herangezogen werden. D.h. im KLartext, die Provision zahle ich und nicht die Versicherung. Ist das üblich so?
Grüße Aron
Hallo Aron,
Hallo,
ist es bei Altersvorsorgeprodukten (Rürup) üblich, dass in den
Bedingungen steht, dass die Beiträge in den ersten 3 Jahren
nicht voll gespart werden, sondern teilweise zur Tilgung von
Extrakosten, die der Versicherung im Rahmen des
Vertragsabschlusses entstanden sind (z.B. Maklerprovision)
herangezogen werden. D.h. im KLartext, die Provision zahle ich
und nicht die Versicherung. Ist das üblich so?
Formal: nein, inhaltlich: ja 
Die Provisionen und Courtagen zahlen die Versicherungen an ihre Vermittler, der Kunde muss also keine gesonderte Rechnung bezahlen.
Es ist aber ganz richtig, dass diese Zahlungen natürlich aus den Beiträgen der Kunden entnommen werden.
Aber bevor hier ein falscher Eindruck entsteht und jemand sich bemüssigt sieht, wieder eine vermeintliche Ungerechtigkeit der Versicherungswirtschaft aufzudecken: der Bauunternehmer entlohnt seine Maurer auch mit dem Geld aus den Rechnungen, die die Bauherren ihm bezahlen.
Und im besten Fall hat der Kunde dafür aber auch eine Leistung bekommen (in dem einen Fall eine gerade Mauer, in dem anderen eine ordentliche Beratung)
Grundsätzlich sei noch gesagt, dass bei sogenannt „ungezillmerten“ Tarifen die angesprochenen Abschlusskosten auf einen längeren Zeitraum verteilt werden. Vorteil: der Kapitalansammlung fließen bereits zu Beginn höhere Beitragsanteile zu.
Viele Grüße
Frank Hackenbruch
Hallo Aron,
selbstverständlich wird die Provison von dem Versicherungsunternehmen an den Vermittler gezahlt. Jedoch holt sich das Versicherungsunternehmen diese sogenannten Abschlußkosten bei Kunden zurück indem diese mit den ersten Beiträge verrechnet werden.
Dabei ist es je nach Tarif unterschiedlich wie die Verrechnung abläuft. Am meißten trifft man noch auf die sogennante Zillmerung. Das bedeutet, dass die Abschlußkosten dem Vertrag in voller Höhe bei Beginn sofort belastet werden und damit der Vertrag mit einem negativen Wert beginnt. Bei einer Kündigung in den ersten zwei Jahren ist daher meistens alles eingezahlte Geld weg.
Es gibt auch Tarife bei dem die Abschlußkosten über die Laufzeit verteilt werden. Vorteil hierbei ist das der Rückkaufswert am Anfang besser entwickelt. Bei einigen Produkten (z.Bsp. Riester oder Rürup) ist dies sogar so vorgeschrieben.
Worauf man am wenigsten im reinen Privatkundengeschäft trifft sind sogenannte Honorartarife. Hier ist der Vertrag fast Abschlußkostenfrei, dafür muß der Kunde jedoch dem Berater für seinen Aufwand ein entsprechendes Honorar zahlen.
Viele Grüße
Sven
Danke für eure Antworten. Eigentlich ist es ja auch logisch, dass es letztlich der Kunde zahlt (ist ja ok, wenn die Beratung stimmt). Ich hätte nur angenommen, dass es bei der Beitragsberechnung generell (also der Kalkulation der Versicherung) mit reinkommt und nicht direkt auf den Sparvertrag umgelegt wird (also damit auch individuell je nach Abschlussumme).
Danke auch für die Erklärung des Zillimeterverfahrens. Es hat wohl alles Vor- und Nachteile. Wenig Sparrate am Anfang ist schlecht, wenn man die Versicherung schnell wieder kündigt oder die Sparrate ungeplant reduziert. Wenn man sie erhöht ist’s wiederum gut. Aber pro Fondsanteil im Topf die Provisionen die ganze Zeit über umzulegen hat den Nachteil, dass man auch für Wertentwicklung mitbezahlt, dafür aber von Anfang an spart und bei einer schnellen Kündigung nicht ganz leer ausgeht.
Viele Grüße
Aron
Hallo Sven,
Es gibt auch Tarife bei dem die Abschlußkosten über die
Laufzeit verteilt werden. Vorteil hierbei ist das der
Rückkaufswert am Anfang besser entwickelt. Bei einigen
Produkten (z.Bsp. Riester oder Rürup) ist dies sogar so
vorgeschrieben.
Kannst Du mir sagen, wo das steht, dass dies bei Rürup vorgeschrieben ist? Mir ist das nur bei Riester bekannt, aber ich lerne gern dazu.
Viele Grüße
Thomas K.
Ist es bei Fernsehern…
… anders?
Die Gewinnspannen des herstellers, des großhändlers und des Einzelhändlers sind immer im Preis enthalten.
Welch schöne anarchistische Welt! Keiner verdient mehr an irgend etwas - alle tun es nur aus dem zweck des Nutzens für Dritte!
Wie blöd seit ihr eigentlich alle?
Thorulf Müller
P.S.: Es dient der Kundenorientierung es in den Vertrag zu schreiben, damit Du weißt dadurch, welche Kosten Du auslöst, indem Du etwas kaufen willst. Wann steht es auf den Autos? Achtung dieser PKW wäre 10.000 Euro, wenn Du ihn nicht hier kaufen würdest, sondern direkt ab Werk! Kaufst Du ihn nicht, dann wird es noch teurer!!!