Hallo Forumteilnehmer,
mir wurden vor etwa zweieinhalb Monaten an einem Abend während eines Termins Kfz-Kennzeichen am parkenden Auto entwendet.
Nachdem ich nach meiner Rückkehr den Diebstahl bemerkt hatte, habe ich sofort die Polizei per Handy verständigt.
Der Beamte am Telefon sagte mir, dass ich bis zur nächsten Polizeiwache quasi um die Ecke fahren soll, um dort den Diebstahl aufnehmen zu lassen. Mir war nicht wohl dabei, ganz ohne Kennzeichenzu fahren, aber ich tat es.
Nachdem ich dort etwa eine Stunde warten musste, habe ich den Diebstahl der Schilder zur Anzeige bringen können. Abschließend fragte ich den Polizisten, wie ich jetzt am besten vorgehen sollte.
Er riet mir, am nächsten morgen sofort zu Kfz-Zulassungstelle zu fahren, um neue Nummernschilder zu beantragen. Ich fragte ausdrücklich nach, ob ich den überhaupt ohne Schilder fahren dürfte.
Er antwortete mit Ja und erwiderte, irgendwie müsste ich von hier wegkommen. Ich könnte sicherheitshalber noch vorne und hinten am Wagen zwei DIN A4 Blätter mit meinen alten Kennzeichen beschriften und anbringen. Wenn ich angehalten würde, könnte ich das Schreiben der Anzeige vorlegen.
Wie mir geraten wurde, bin ich am nächsten morgen zu Zulassungsstelle. Dort bekam ich meine beiden neuen Kfz-Schilder.
Als ich sie anbringen wollte, bemerkte ich, dass ich kein geeignetes Werkzeug dabei hatte, außerdem fehlten noch zwei Befestigungsschreiben (man hatte die Schilder zusammen mit den Kunststoffrahmen entfernt). Zusätzlich regnete es zu dem Zeitpunkt stark. Da mir kein sicheres Anbringen der Schilder möglich war, beschloss ich auf direktem Wege zu meinen Eltern zu fahren, die in der Nähe wohnten (etwa 2 km Entfernung), von denen ich wüßte, dass sie geeignetes Werkzeug und Schrauben haben.
Dazu habe ich für die kurze Strecke die neuen Kennzeichen vorne und hinten sichtbar an den Scheiben ausgelegt.
Auf den Weg zu meinen Eltern wurde ich von Zivilpolizisten angehalten.
Die Polizisten wollten vom Diebstahl nichts wissen und haben mir wegen Fahrens ohne Kennzeichen ein Bußgeld verpasst (40€ + 23,50€ Auslagen und Gebühren + 1 Punkt).
Ich habe Einspruch gegen das Bußgeld eingelegt, mit der Begründung, dass:
- Kennzeichen sichtbar vorhanden waren (zwar nur im Fahrzeug sichtbar ausgelegt, aber vorhanden)
- ich bemüht war, den ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeugs nach dem Kennzeichendiebstahl so schnell wie mir möglich wiederherzustellen, aber aufgrund der fehlenden Schrauben/Werkzeug die Kennzeichen nicht sofort von mir befestigt werden konnten.
- ich aufgrund der Aussagen der aufnehmenden Polizisten den Eindruck hatte, dass bei einem Kennzeichendiebstahl vorrübergehend provisorische Kennzeichen geduldet werden.
Jetzt habe ich Post vom Amtsgericht bekommen, mit dem Inhalt, ich sollte meinen Einspruch nochmal überdenken und ihn eventuell zurückziehen, da nach Aktenlage kein günstigeres Urteil als das schon festgelegte für mich zu erwarten wäre. Bei einer Verhandlung wäre das Gericht nicht mehr an die Höhe des vorliegenden Bußgeldes gebunden (es wird suggeriert, es könnte für mich schlimmer ausfallen).
Weiß jemand, ob eine Fahrt mit ausgelegten Kennzeichen, wie in meinem Fall von der Zulassungsstelle zu meinen Eltern, bei einem Kennzeichendiebstahl straffrei ist?