Provisorische Kfz-Kennzeichen bei Diebstahl?

Hallo Forumteilnehmer,

mir wurden vor etwa zweieinhalb Monaten an einem Abend während eines Termins Kfz-Kennzeichen am parkenden Auto entwendet.
Nachdem ich nach meiner Rückkehr den Diebstahl bemerkt hatte, habe ich sofort die Polizei per Handy verständigt.
Der Beamte am Telefon sagte mir, dass ich bis zur nächsten Polizeiwache quasi um die Ecke fahren soll, um dort den Diebstahl aufnehmen zu lassen. Mir war nicht wohl dabei, ganz ohne Kennzeichenzu fahren, aber ich tat es.
Nachdem ich dort etwa eine Stunde warten musste, habe ich den Diebstahl der Schilder zur Anzeige bringen können. Abschließend fragte ich den Polizisten, wie ich jetzt am besten vorgehen sollte.
Er riet mir, am nächsten morgen sofort zu Kfz-Zulassungstelle zu fahren, um neue Nummernschilder zu beantragen. Ich fragte ausdrücklich nach, ob ich den überhaupt ohne Schilder fahren dürfte.
Er antwortete mit Ja und erwiderte, irgendwie müsste ich von hier wegkommen. Ich könnte sicherheitshalber noch vorne und hinten am Wagen zwei DIN A4 Blätter mit meinen alten Kennzeichen beschriften und anbringen. Wenn ich angehalten würde, könnte ich das Schreiben der Anzeige vorlegen.
Wie mir geraten wurde, bin ich am nächsten morgen zu Zulassungsstelle. Dort bekam ich meine beiden neuen Kfz-Schilder.
Als ich sie anbringen wollte, bemerkte ich, dass ich kein geeignetes Werkzeug dabei hatte, außerdem fehlten noch zwei Befestigungsschreiben (man hatte die Schilder zusammen mit den Kunststoffrahmen entfernt). Zusätzlich regnete es zu dem Zeitpunkt stark. Da mir kein sicheres Anbringen der Schilder möglich war, beschloss ich auf direktem Wege zu meinen Eltern zu fahren, die in der Nähe wohnten (etwa 2 km Entfernung), von denen ich wüßte, dass sie geeignetes Werkzeug und Schrauben haben.
Dazu habe ich für die kurze Strecke die neuen Kennzeichen vorne und hinten sichtbar an den Scheiben ausgelegt.
Auf den Weg zu meinen Eltern wurde ich von Zivilpolizisten angehalten.
Die Polizisten wollten vom Diebstahl nichts wissen und haben mir wegen Fahrens ohne Kennzeichen ein Bußgeld verpasst (40€ + 23,50€ Auslagen und Gebühren + 1 Punkt).
Ich habe Einspruch gegen das Bußgeld eingelegt, mit der Begründung, dass:

  1. Kennzeichen sichtbar vorhanden waren (zwar nur im Fahrzeug sichtbar ausgelegt, aber vorhanden)
  2. ich bemüht war, den ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeugs nach dem Kennzeichendiebstahl so schnell wie mir möglich wiederherzustellen, aber aufgrund der fehlenden Schrauben/Werkzeug die Kennzeichen nicht sofort von mir befestigt werden konnten.
  3. ich aufgrund der Aussagen der aufnehmenden Polizisten den Eindruck hatte, dass bei einem Kennzeichendiebstahl vorrübergehend provisorische Kennzeichen geduldet werden.

Jetzt habe ich Post vom Amtsgericht bekommen, mit dem Inhalt, ich sollte meinen Einspruch nochmal überdenken und ihn eventuell zurückziehen, da nach Aktenlage kein günstigeres Urteil als das schon festgelegte für mich zu erwarten wäre. Bei einer Verhandlung wäre das Gericht nicht mehr an die Höhe des vorliegenden Bußgeldes gebunden (es wird suggeriert, es könnte für mich schlimmer ausfallen).

Weiß jemand, ob eine Fahrt mit ausgelegten Kennzeichen, wie in meinem Fall von der Zulassungsstelle zu meinen Eltern, bei einem Kennzeichendiebstahl straffrei ist?

Hallo Yener,

bedaure, ich habe keine besonderen Kenntnisse hierzu.
Jedoch halte ich die Einschätzung des Amtsgerichtes für
wahrscheinlich korrekt. In diesem Zusammenhang spielt es eigentlich keine Rolle, dass dir vorher irgendwas geklaut wurde und es ist keines anderen Problem, dass du kein Werkzeug dabei hattest. Sonst müsste man das Gesetz der jeweiligen Wetterlage anpassen. Soweit meine Vermutung zur Argumentation.

Grüße
Daniel

Hallo Yener.
Zur genauen Rechtslage kann ich leider nichts sagen. Ich für meinen Teil würde jedoch den Einspruch nicht zurückziehen. Bei einer Zeugenbenennug auf jeden Fall den Polizeibeamten, der die Fahrt „ohne Kennzeichen“ bejaht hat angeben. Du hast doch bestimmt einen Verkehrsrechtschutz. Erkundige dich bei einem Anwalt, welche Aussichten du bei einem Prozess hast.
Falls du noch einmal in die Lage kommst, die Kennzeichen nicht richtig befestigen zu können, dann diese sichtbar innen an der Windschutz- und Heckscheibe anbringen. Wie das genau mit provisorischen Kennzeichen ist, kann ich dir leider nicht sagen.

Hallo,

Die Zivilbeamten haben der schriftlichen Anzeigebestätigung keinen Wert beigemessen? Haben Sie diese wie vom Beamten auf der Dienststelle vorgeschlagen vorgezeigt? Wenn nein, haben Sie Ihrem Einspruch eine Kopie der Anzeigebestätigung beigelegt?

Ehrlich gesagt glaube ich nicht wirklich an eine Chance, aus der Bußgeldsache herauszukommen. Wenn, dann geht es nur über die Anzeigebestätigung.

Hallo logistik-michl!
Meinem Einspruch habe eine Kopie der Anzeigenbestätigung und sogar einen Kartenausschnitt mit der Wegstrecke zu meinen Eltern beigefügt.

Von Bekannten habe ich gehört, dass sie sehr oft so eine Aufforderung zur Rücknahme verschicken, weil die Gerichte ziemlich überlastet sind.

Gruß Yener

Hallo robbie_,

leider habe ich keine Verkehrsrechtschutzversicherung. Den Namen des Beamten auf der Wache weiß ich nicht, aber über die Vorgangsnummer der Anzeigebestätigung, die ich dem Einspruch beigefügt habe, ist es bestimmt leicht den Beamten ausfindig zu machen.
Bei der Rückfahrt von der Kfz-Zulassungsstelle hatte ich, wie von dir vorgeschlagen, die neuen Kennzeichen, vorne und hinten an der Scheibe ausgelegt, weil ich sie ja ohne Werkzeug und Schrauben anbringen konnte. Die Zivilbeamten, die mich angehalten haben, ließen das aber nicht gelten.

Gruß Yener

Punkt 1 wenn bereits eine Anzeige vom Amtsgericht vorliegt, ist bereits ein Verfahren eröffnet.
Punk 2 wenn die Anzeige auf einer Polizeidienststelle erfolgt ist, gibt es für den Kennzeichendiebstahl ein Aktenkennzeichen. Nötig als Nachweis des zeitlichen Verlaufs.
Punkt 3 ich kenne das Gefühl der Einschüchterung,
aber umgehend Anwalt einschalten.
Hatte selbst mal Verkehrsdelikten auf Gericht und Polizei zu tun, und bin etwas firm dabei.
Ledeglich die Beamten die diese Anzeige veranlasst haben, könnten ggf. nachträglich einsichtig sein.
Evtl. über diese Dienststelle versuchen klarheit zu schaffen.