Und Du willst mir erzählen, der Überholer hat
üüüüüüüüberhaupt nicht ahnen können, daß der Kleinwagen auch
diesmal wieder beschleunigen würde? Das würde Dir glaube ich
kein Richter abnehmen. Er wollt halt auf Teufel komm raus
überholen, egal was der andere macht.
Es ist soweit in der Tat egal, was der andere macht. So lange es dem Fahrer gelingt, den Überholvorgang ohne Gefährdung Dritter abzuschließen, ist alles in Ordnung, was den Überholvorgang betrifft. Wenn er (währenddessen oder anschließend) mit 160 Sachen in die Radarfalle fährt, ist das ein grundsätzlich anderes Problem, ebenso, wenn der Überholte selbst sich nach Abschluss des Überholvorgangs als unfähig erweist, ein solches Tempo unfallfrei mitzuhalten.
Ich frage mich ehrlich gesagt, wieso du auf die Idee kommt, hier könnte der Überholer in die Verlegenheit kommen, sich vor einem Richter rechtfertigen zu müssen. Wofür bzw. weswegen eigentlich? Weil der andere nicht ebensoschnell rasen konnte?
Für mich hat da jemand unter Überschreiten der
Höchstgeschwindigkeit sich ein Recht erzwungen hat, obwohl er
nach dem Gesamtsituation wissen musste, daß das auf einen
erneuten Zweikampf hinauslaufen würde.
Ein Recht kann ich mir begrifflich nur erzwingen, wenn ich dabei einen anderen zu etwas nötige. Daran fehlt es hier.
Und daß sehe ich
durchaus als ein verkehrswidriges Verhalten an. Wie ich im
anderenb Postring schon schrieb: Auch eine Vorfahrt darf man
sich nicht erzwingen, auch wenn man im Recht ist.
Das ist eben der Unterschied: Setze ich mein Vorfahrtsrecht körperlich durch, muss der andere in die Eisen steigen. Ich zwinge den anderen damit zu etwas, nämlich: Sich an die Verkehrsregeln zu halten. Er muss etwas tun, was er nicht hätte tun müssen, wenn ich nicht auf meinem Recht bestanden hätte.
Nichts dergleichen hat der Überholende hier aber getan: Der Überholte wurde von ihm zu keiner bestimmten Fahrweise genötigt, es war dessen freie und völlig unbehinderte Entscheidung, als Überholter in rechtswidriger Weise zu beschleunigen und dann später aus der Kurve zu fliegen.
Gruß
smalbop