Provokante Fahrweise , mit Unfallfolge

Hi zusamen
Ich habe folgendende Geschichte mit bekommen , bei dir ich mir eine Frage stelle , wer kennt sich bei so einer unmöglichen Situation aus ?

Folgendes Geschehniss .

Ein PKW fährt mit einer gelassenheit von ca 60 km/h über die Landstrasse und zieht eine ganze Reihe Auto’s als Schlange hinter sich her .
nach einiher Zeit setzt der nachfolgende PKW an , diesen Schleicher zu überholen , in dem moment steigt dieser Fahrer in dem Kleinwagen , also der zunächst langsame Wagen , der überholt werden sollte auf’s Gas , das der überholende Wagen schwierigkeiten bekommt und sich wieder zurückfallen lässt und sich hinter dem „Heini“ einordnet .

Das ganze Spiel wiederholt sich noch 2 mal , der Kleinwagen fährt wieder mit 50 - 60 und der grössere PKW setzt wieder an zum überholen , und der Kleine gibt erneut Gas , das der Grosse sich wieder zurückfallen lässt .

Anscheinend war dem Fahrer des grossen Wagens , das beim 4 mal zu blöde , gab beim 4 Überholvorgang Gas , was das Zeug hielt , der kleine bescheunigte natürlich auch wieder , dieses mal kam der Grosse aber an dem kleinen vorbei und zog mit Quietschenden Reifen und recht übersteuernd , aber Fahrerisch ok , in der darauffolgenden Kurve ( geschätzt ca 160 km/h )und fuhr davon .

der Kleinwagen schaffte das nicht , flog in die Wiese und überschlug sich .

Der Grosse Wagen fuhr davon , vermutlich hat er das gar nicht bemerkt , der nachfolgende Verkehr hielt an und leistete Erste Hilfe bei dem Geschätz 20 Jährigen Fahrer .

Meine Frage ist , hat der Fahrer des überholenden PKW’s eine Mitschuld , z.B. das er diesen „Komiker“ mit aller Gewalt überholt hat und ihn dazu mehr oder weniger erwartungsgemäss in die Wiese fliegen lassen hat .

( bei dem Kleinen handelte es sich um einen getunten Wagen , wie sich später herausstellte , wobei das Tuning noch keine TÜV zulassung hatte )

Toni

Es ist ja festgeschrieben dass der Überholte kein Gas geben oder den Überholvorgang behindern darf.
Da esmit 50-60kmh auf einer Landstrasse schon nahe an verkehrbehinderung kommt, würde ich keine Schuld zuweisen (dem Fahrer des grossen autos).

Dass das Tuning keine TÜV-Zulannsung hatte tut ja sein übriges und zeigt die Geisteshaltung des Fahrers des kleinen Autos

§3 + §5 StVO
Dinge die hier relevant sind:

Ein PKW fährt mit einer gelassenheit von ca 60 km/h über die
Landstrasse und zieht eine ganze Reihe Auto’s als Schlange
hinter sich her .

§3 StVO
„(2) Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, daß sie den Verkehrsfluß behindern.“

nach einiher Zeit setzt der nachfolgende PKW an , diesen
Schleicher zu überholen , in dem moment steigt dieser Fahrer
in dem Kleinwagen , also der zunächst langsame Wagen , der
überholt werden sollte auf’s Gas , das der überholende Wagen
schwierigkeiten bekommt und sich wieder zurückfallen lässt und
sich hinter dem „Heini“ einordnet .

§5 StVO
„(6) Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen. Der Führer eines langsameren Fahrzeugs muß seine Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist.“

Anscheinend war dem Fahrer des grossen Wagens , das beim 4
mal zu blöde , gab beim 4 Überholvorgang Gas , was das Zeug
hielt

§5 StVO
"(2) […] Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.
(3) Das Überholen ist unzulässig:

  1. bei unklarer Verkehrslage"
    […]
    (4)[…]Der Überholende muß sich sobald wie möglich wieder nach rechts einordnen. Er darf dabei den Überholten nicht behindern.

Fazit: beide schuld

Gruß
Paul

Anmerkung
Die Ursache für das von-der-Straße-fliegen des kleineren Autos wird den Ausschlag geben, wer hier die größere Mitschuld hat:

Ist das kleinere Auto wegen seiner selbst gewählten zu hohen Geschwindigkeit rausgeflogen?

Oder ist es durch Einwirkungen des anderen Autos (Erschrecken, Abdrängen etc.) von der Straße abgekommen?

Gruß
Paul

Aus meiner Sicht nicht…

Der Überholende hätte sich hätte bei einer Gefahr für sein Leben bei ersten Überholvorgang… so ein Einscheren nicht mehr möglich gewesen wäre… schon den Kleinwagen von der Strasse spucken können.
Das Ergebnis dürfte eine Verurteilung des Kleinwagenfahrers wegen versuchtem Totschlags mit einigen Tagessätzen und einem lang anhaltenden Führerscheinentzugs sein.

Da auch beim letzten der Kleinwagen beschleunigt hat ist er für sein Abheben selbst verantwortlich. Unfallursache: nicht angemessene Geschwindigkeit.

Gruss HighQ

Nachdem er den ersten Überholvorgang hat abbrechen müssen, war für den Fahrer des großen Wagens deutlich, daß der Fahrer des Kleinwagens diese Verkehrssituation als einen gefährlichen Zweikampf zu gestalten entschlossen war.

Der Fahrer des großen Wagens hat sich diese Situationsdefinition aus freien Stücken zu eigen gemacht, so daß es zu einem Duell kam.

Beide Fahrer haben sich als charakterlich für das Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet erwiesen.
Ich würde beiden die Fahrerlaubnis unbefristet entziehen und den Kleinwagenfahrer wohl etwas länger ins Gefängnis schicken als den Dicken.

Gruß

Keksdose

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hallo,
diese situationen gibt es täglich auf deutschen straßen. wie schon weiter oben geschrieben wurde, darf nicht ohne grund… und es darf der überholte nicht schneller werden.
fakt ist aber auch, das der überholende auch unfallbeteiligter ist, da er auf das verkehrsgeschehen eingewirkt hat.

hauptmann

Kann man so sehen… wird aber schwer zu beweisen sein.

Ich habe einen Freund der früher für Avis als Autorückholer gearbeitet hat… noch zu DM Zeiten… der hatte ein ganz ähnliches Erlebnis…

Nur bei Ihm war der nachfolgende Verkehr auch noch dicht aufgefahren so dass ein Einscheren nicht mehr möglich war. Er hat mit dem 7er BMW - um einen Frontalzusammenstoss mit dem Gegenverkehr zu vermeiden - den beschleunigenden Idioten im Schirocco daher seitlich von der Strasse in die Pampa geschoben.

Das Ende vom Lied waren ein Haufen Tagessätze im Gegen wer von ca . 14000 DM und eine Bewährungsstrafe, sowie Führerscheinentzug für mindestens 18 Monate… für den Schirocco-Fahrer.

Ja… meinen Freund hat es 2000 DM Schmerzensgeld gekostet… er hätte den Schiroccofahrer nicht auch noch vermöbeln dürfen…

Gruss HighQ

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Die Ursache für das von-der-Straße-fliegen des kleineren
Autos wird den Ausschlag geben, wer hier die größere Mitschuld
hat:

Ist das kleinere Auto wegen seiner selbst gewählten zu hohen
Geschwindigkeit rausgeflogen?

Hi

Ich war mit meinem Fahrzeug 3 Auto’s dahinter , ich war der ,der Erste Hilfe leistete und die Unfallstelle sicherte . Ich werde als Unfallzeuge vernommen , das hat aber nichts mit der Schuldfrage zu tun , die mich hier interessierte .

so wie ich das gesehen habe , war der grosse Audi schon vorbei , hatte schon abstand zu dem Kleinen , der Kleine wollte hinterher .
So wie ich es gesehen hatte , konnte der Audi dank Allrad , ASR und ESP die Spur halten und der Kleine wollte ohne diese elektronichen Helferlein hinterher und ihn schob es untersteuernd aus der Kurve .
der Audi war schon zu weit weg , das eine berührung hätte stattfinden können , also der Überholvorgang war eigentlich beendet .

geschätzte Geschwindigkeit ca 160 km/h ,
Ich kenne die Strecke gut , das ist mein Weg zur Arbeit , wenn ich es einmal eilig habe , kann ich die Kurve maximal mit 110 nehmen , sonst driftet er ab , obwohl es auch ein Allrad ist ( aber ohne helferlein ) die beiden waren aber deutlich schneller .

Toni

Hallo

Der Fahrer des großen Wagens hat sich diese
Situationsdefinition aus freien Stücken zu eigen gemacht, so
daß es zu einem Duell kam.

Der Überholende hat beim zweitenmal wiederum von seinem guten Recht zu Überholen Gebrauch machen wollen und wurde wiederum daran gehindert auf eine Weise, die ich als versuchten Mord bezeichne.

Nur weil jemand mich partout mit Gewalt am Ausüben meiner Rechte hindern will, werde ich kein bisschen mitschuldig, wenn ich sie trotzdem weiterhin wahrzunehmen versuche. Auch dann nicht, wenn der Täter bei Ausübung seiner Tat verunfallt.

Beide Fahrer haben sich als charakterlich für das Führen von
Kraftfahrzeugen ungeeignet erwiesen.

Und du hast dich als ungeeignet zum Beurteilen der Rechtslage erwiesen.

Ich würde beiden die Fahrerlaubnis unbefristet entziehen und
den Kleinwagenfahrer wohl etwas länger ins Gefängnis schicken
als den Dicken.

Na dann ist ja gut, dass du das nicht zu entscheiden hast.

smalbop

Hallo

fakt ist aber auch, das der überholende auch
unfallbeteiligter ist, da er auf das verkehrsgeschehen
eingewirkt hat.

Nicht dass ich wüsste. Er war längst weg - und niemand hat den Überholten gezwungen, den Überholer nach Abschluss des Überholvorgangs beschleunigend zu verfolgen. Also ich sehe da kein unerlaubtes Entfernen.

Gruß
smalbop

Toni,

ist denn das Kennzeichen des Audi überhaupt bekannt?

Schön wäre es nun, wenn alle übrigen VTs, die hier behindert worden sind, nun noch Anzeige gegen den Abgeflogenen erstatten würden.

Gruß,
M.

Hallo!

Nur weil jemand mich partout mit Gewalt am Ausüben meiner
Rechte hindern will, werde ich kein bisschen mitschuldig, wenn
ich sie trotzdem weiterhin wahrzunehmen versuche.

Wenn man das Prinzip der erzwungenen Vorfahrt auf diesen Fall übertrage, dann hast Du Unrecht:

http://www.jurablogs.com/de/erzwungene-vorfahrt-kann…
http://www.recht-gehabt.de/ratgeber/meine-rechte-als…

Auch wenn ich im Recht bin, darf ich im Straßenverkehr dieses Recht nicht unbedingt erzwingen. Der Autofahrer, der wusste, daß der andere Autofahrer sich verkehrswidrig verhält, hätte mE seine Fahrweise danach ausrichten müssen.

Gruß,
Max

Ich sehe das auch so:

Der Fahrer im Kleinwagen wollte wohl offensichtlich provozieren und den nachfolgenden Verkehr durch seine langsame Fahrweise aufhalten (getreu dem Motto: Hier fahre ich, und hier kommt keiner an mir vorbei).
Wenn er dann beim Überholtwerden Gas gibt und sein Fahrzeug beschleunigt, sodaß der Überholende seinen Überholvorgang abbrechen muss, verstösst der Kleinwagenfahrer gegen genannten § der STVO.

Hallo!

Schließe mich an, da gibts ein Verschulden beider Verursacher.

Der eine, weil er unzulässig beschleunigt hat, der andere weil er trotz Erkennens des Fehlverhaltens des Überholten seinen Überholvorgang nicht abgebrochen hat.

Gruß
Tom

Hallo!

Das ist unsinn, dass da eine Mitschuld ist, ist völlig klar. Sobald der Überholende erkennt, dass der Überholte beschleunigt, dann muss er, auch wenn das Beschleunigen unzulässig ist, darauf reagieren. Er kann selbst weiter beschleunigen und trotzdem überholen, aber nur wenn das die Verkehrssituation erlaubt. Sonst muss er den Überholvorgang abbrechen, und zwar nicht, weil das sinnvoll ist, sondern dazu ist er aus rechtlicher Sicht verpflichtet - somit ganz klares Mitverschulden, wenn er gegen dagegen verstößt.

Gruß
Tom

Hallo

Das ist unsinn, dass da eine Mitschuld ist, ist völlig klar.

Sehe ich eben genau nicht.

Sobald der Überholende erkennt, dass der Überholte
beschleunigt, dann muss er, auch wenn das Beschleunigen
unzulässig ist, darauf reagieren.

Stimmt.

Er kann selbst weiter
beschleunigen und trotzdem überholen, aber nur wenn das die
Verkehrssituation erlaubt.

Die Verkehrssituation sowie die Motorisierung hat es offenkundig erlaubt. Soweit ich die Schilderung des Unfallhergangs verstehe, hat er den Spinner überholt und ist dann vor ihm eingeschert, vielleicht, weil irgendwann Gegenverkehr zu sehen war, vielleicht, weil der Überholvorgang eben beendet war. Beide haben während und nach dem Überholen weiter beschleunigt und in der nächsten Kurve hat der Überholende die Spur gehalten, der (ihn jetzt aus freiem Entschluss offenbar verfolgende) Spinner ist hingegen mangels fahrerischen Könnens und/oder Fahrzeugelektronik rausgeflogen. Wo soll da eine Mitschuld sein? Das einzige, was man dem Überholer vorwerfen kann, ist eine Geschwindigkeitsübertretung. Die war aber nicht ursächlich für die fehlende Haftung zwischen Rad und Fahrbahn beim nachfolgenden Spinner, oder?

Gruß
smalbop

Hallo

Der eine, weil er unzulässig beschleunigt hat, der andere
weil er trotz Erkennens des Fehlverhaltens des Überholten
seinen Überholvorgang nicht abgebrochen hat.

Du gehst immer davon aus, dass der Überholende ein Fehlverhalten erkannt hat. Wenn ich überhole, habe ich primär den Gegenverkehr im Auge und nicht den Überholten - den suche ich erst vor dem Einscheren im Rückspiegel. Und selbst wenn der Überholer ein Beschleunigen bemerkt hat: Na und, wenn die Strecke weit genug einsehbar ist und der Motor stark genug, trotzdem vorbeizuziehen?

Gruß
smalbop

Hallo!

Du gehst immer davon aus, dass der Überholende ein
Fehlverhalten erkannt hat.

Muss er wohl, nachdem er bereits dreimal wegen des Beschleunigens des Überholten den Überholvorgang abrechen musste. Da hätte dem Überholer klar sein müssen, daß der andere ihn auf Teufel komm raus nicht überholen lassen will. Das ist zwar nicht schön und auch nicht legal, aber keine Legitimation für einen vierten Versuch mit „geschätzten 160 Stundenkilometern“.

Na und, wenn die
Strecke weit genug einsehbar ist und der Motor stark genug,
trotzdem vorbeizuziehen?

Weil man auch dann, wenn der Motor stark genug ist, beim Überholen nicht schneller fahren darf als erlaubt. Wenn ich merke, daß ich unter dieser Bedingung nicht überholen kann (weil der Überholte beschleunigt), muß ich abbrechen.

Gruß,
Max

Die Verkehrssituation sowie die Motorisierung hat es
offenkundig erlaubt. Soweit ich die Schilderung des

Soso, die Motorisierung hat es erlaubt.
Und ich fahre ein Technical, da hätte es die Bewaffnung erlaubt.

Gruß

Keksdose

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