Provokationen und Beleidigungen durch 11-jährige

Guten Abend,

folgendes unangenehmes Erlebnis: Meine Kinder (3 und 6) kommen nach Hause, der Kleine weint, ein großer Junge hätte ihn mehrfach mit einem Fußball getroffen. Erst an nichts böses gedacht, aber zusammen mit den beiden zurück zum Spielplatz bei uns um die Ecke, weil sie sich nicht trauten. Dort hörte ich schon „da kommt die Mutter!“, waren 4 Jungs mit Fahrrädern, ca. 11-jährig. Dort noch nie gesehen. Statt die Kinder und mich zu ignorieren und zu spielen oder was auch immer, verbale Attacken gegen die Kinder („Lutscher“ „Schlampe“ und dann auch gegen mich („alte Hure“, „Prostituierte, die es mit 30 Männern gleichzeitig zuhause im Bett treibt“), entweder laut aus Entfernung oder mit den Rädern um uns herumfahrend, auch als wir vom Spielplatz wieder weg sind. Habe es mit ignorieren, freundlich reden, diskutieren versucht, hat alles nicht geholfen, hab dann nach einiger Zeit meinen Mann geholt, der hat sich einen der Jungs geschnappt, die anderen sind dann auch dabei geblieben, die jeweiligen Eltern angerufen, die Jungs waren unterschiedlich beeindruckt, von heulend bis rotzig, die Eltern kamen, waren fassungslos und wütend, haben sich entschuldigt und die Jungs mit nach Hause genommen.

Abgesehen davon, daß es ein häßliches Erlebnis war und uns allen den Rest des Tages in den Knochen steckte, beschäftigt mich vor allem: Was treibt 11-jährige zu so einem Verhalten? Woher kommt dieser Drang, kleinere/schwächere zu ärgern/demütigen (später kam noch raus, daß sie die Kinder mit dem Ball absichtlich „abgeschossen“ haben) und diese totale Respektlosigkeit Erwachsenen gegenüber? Außerdem frage ich mich natürlich, ob ich selbst noch anders hätte reagieren können, kann sonst eigentlich gut selbst auf mich aufpassen, aber in dieser Situation fühlte ich mich ausgeliefert, und das von so Kiddies, unglaublich!

Vielen Dank im voraus für eventuelle Antworten.
Papillon

Hallo,

also ich finde eure Reaktion total gut. Mehr als die Eltern informieren kannst du fast gar nicht.
Und dann kannst du nur hoffen, dass die sich die Jungs zur Brust nehmen.

Ich denke, da läuft auch viel im Elternhaus falsch, wenn die Kinder so respektlos sind. Und leider kannst du dann in so einer Situation wie auf dem Spielplatz wohl nicht viel anders machen.

Gruß

N’abend Papillon,

sehr ärgerliche Situation. Deine Wut kann ich nachempfinden.

Meine Kinder (3 und 6) kommen
nach Hause, der Kleine weint, ein großer Junge hätte ihn
mehrfach mit einem Fußball getroffen.

Du läßt die Kleinen in dem Alter alleine auf den Spielplatz?
Das würde ich an Deiner Stelle mindestens ab jetzt nicht mehr tun.
Nicht auszudenken, was noch hätte passieren können.

Ich muß ehrlich sagen, daß ich meine Kinder in Alter von 3 Jahren (auch nicht in Begleitung eines 6!!! Jährigen) NIE und NIMMER ALLEINE auf den Spielplatz gelassen habe. Und er ist bei uns auch „gleich um die Ecke“. grumpf. Nur so nebenbei.

Waren 4 Jungs mit
Fahrrädern, ca. 11-jährig.

Ja, in der Gruppe sind Sie stark. Erwisch aber mal einen allein.

der hat sich einen der Jungs
geschnappt,

Gut so. Das beste was er machen konnte.

die anderen sind dann auch dabei geblieben, die
jeweiligen Eltern angerufen, die Jungs waren unterschiedlich
beeindruckt, von heulend bis rotzig, die Eltern kamen, waren
fassungslos und wütend, haben sich entschuldigt und die Jungs
mit nach Hause genommen.

Na, das ist doch schonmal positiv, daß diese wenigstens Ihre Adressen bzw. Telefonnummern genannt haben, und Ihr jetzt wißt um wen es sich handelt. Aus der Gegend? Haben sich die Jungs entschuldigt, oder deren Eltern?
Man kann nur hoffen daß denen zu Hause mal ordentlich die Leviten gelesen werden. Was machten denn die Eltern für einen Eindruck?

Was treibt 11-jährige zu so einem Verhalten?

Ausprobieren in wie weit man mit Provokation gehen kann?
Evtl. wurde mit Ihnen Ähnliches von wiederum Älteren angestellt und Sie geben das jetzt „einfach weiter“?

Woher kommt dieser Drang, kleinere/schwächere zu
ärgern/demütigen (später kam noch raus, daß sie die Kinder mit
dem Ball absichtlich „abgeschossen“ haben) und diese totale
Respektlosigkeit Erwachsenen gegenüber?

Wäre evtl. was fürs Psychologie-Brett.

Außerdem frage ich
mich natürlich, ob ich selbst noch anders hätte reagieren
können, kann sonst eigentlich gut selbst auf mich aufpassen,
aber in dieser Situation fühlte ich mich ausgeliefert, und das
von so Kiddies, unglaublich!

Ich denke, Du warst einfach auf solch eine Reaktion u. Provokation nicht vorbereitet und völlig baff. Da fehlen einem dann die Worte.

Ich habe eine andere Situation im Zoo gehabt, da haben ca. 14-16jährige den Affen auf die Köpfe gespuckt, ich hab meinen Mund nicht halten können. Mein Mann schritt auch noch ein, doch da hieß es nur großspurig: Dann hau mir doch eine rein, ja, genau hier - er zeigte auf sein Gesicht - dann holen wir noch die Bullen und die kriegst eine Anzeige u. ich Schmerzengeld. Punkt. - Auch Unglaublich.

Hätten wir uns früher nicht getraut.

Gruß Momi

Hallo,

Ich denke, da läuft auch viel im Elternhaus falsch, wenn die Kinder so respektlos sind.

Es kann theoretisch aber auch möglich sein, dass sie nur eine Kurzzeitphase hatten, in der sie ausprobieren wollten, wie es sich anfühlt, sich wie eine Sau zu benehmen, und dass sie in ihrem restlichen Leben gut verträglich waren und irgendwann auch wieder sein werden. Sowas gibt es jedenfalls auch.

Ihr habt es ja nicht durchgehen lassen, das war sicher sehr gut, insbesondere auch für eure Kinder.

iele Grüße

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Hallo

Was treibt 11-jährige zu so einem Verhalten?
Woher kommt dieser Drang, kleinere/schwächere zu ärgern/demütigen (später kam noch raus, daß sie die Kinder mit dem Ball absichtlich „abgeschossen“ haben) …

Gefühl von Macht natürlich.
Es ist doch übrigens (fast) überall so, dass die Kleinen geärgert und gedemütigt werden, insbesondere unter Erwachsenen.

Viele Grüße

Hallo,

ich finde du/ihr habt sehr gut reagiert.
Ich kenne auch so eine Familie, wo die Kinder so ähnlich drauf sind wie das was du beschreibst. Ich kenne auch die Eltern. Wenn ihre Kinder Andere demütigen heißt es „Was einen nicht umbringt macht hart“ (auf die anderen Kinder bezogen); sie sehen es oft auch gar nicht oder wollen es halt nicht sehen. Sind gebildete Leute übrigens, die den ganzen Tag arbeiten und ihre Kinder der Schule, einem Kindermädchen, Freunden oder sich selbst überlassen. Die Kinder sind schlicht zu wenig und zu schlecht erzogen und lernen weder soziales Verhalten noch Rücksichtnahme oder Mitgefühl. Und wenn man das nicht lernt, ist es nicht weit, die Macht, die man Kleineren gegenüber hat, zu genießen - und wenn dann die Eltern wieder nicht einschreiten… wer sollte den Kindern Einhalt gebieten und Ihnen soziales Verhalten beibringen, wenn die Eltern es nicht tun?
(Kann durchaus sein, dass sie geschockt waren, weil es ihnen in dem Moment bewusst war, was sie durch ihren Laisser-faire-Stil anrichten, aber es wird vermutlich trotzdem nicht dazu führen, dass sie sich künftig mehr um ihre Kinder kümmern.)

Ach ja, und generell ist ja bei ganz vielen Eltern die Einstellung vorherrschend, dass Kinder sich in erster Linie durchsetzen müssen, sich nichts gefallen lassen und Probleme alleine untereinander ausmachen sollen. Was natürlich schlicht zum „Recht des Stärkeren“ führt.

Julia

Hallo

Ich habe eine andere Situation im Zoo gehabt, da haben ca.
14-16jährige den Affen auf die Köpfe gespuckt, ich hab meinen
Mund nicht halten können. Mein Mann schritt auch noch ein,
doch da hieß es nur großspurig: Dann hau mir doch eine rein,
ja, genau hier - er zeigte auf sein Gesicht - dann holen wir
noch die Bullen und die kriegst eine Anzeige u. ich
Schmerzengeld. Punkt. - Auch Unglaublich.

Hätten wir uns früher nicht getraut.

Aus gutem Grund: Einen Erwachsenen zu duzen, ist eine Beleidigung, also ein Angriff auf die persönliche Ehre, und gegen die hat man ein - auch körperliches - Notwehrrecht. Hinzu kommt, dass man von seinem Gegenüber ja ausdrücklich aufgefordert wurde, ihn ins Gesicht zu schlagen, und der Aufforderung darf man also erst recht straffrei nachkommen. Mehr noch, man darf sogar eine Rechnung für diese von dem Jugendlichen bestellte Dienstleistung schreiben. Falls es euch nicht widerstrebt, dürft ihr also nächstesmal guten Gewissens „voll durchziehen“. 14- bis 16-jährige sind halt oft trotz Strafmündigkeit noch eher nur dumm schlau. Aber das vergeht ihnen sofort, wenn sie das erstemal von einem erwachsenen Mann eine eingeschenkt bekommen haben - und sich vor Gericht auch noch auf ihre eigenen Kosten darüber belehren lassen müssen, dass das rechtens war.

Es ist nie zu spät, mit der Erziehung zu beginnen, nur muss man die Erziehungsmittel auch dann stets an die speziellen Gegebenheiten anpassen.

Gruß
smalbop

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Hallo
Tut mir leid aber als aalererstes Frage ich mich . Was machen ein 3 Jähriger und 6 Jähriger allein aif dem Spielplatz?

MfG

Hallo,

also an sich war iin dieser Situation die Reaktion Deines Mannes berständlich - sich einen `rausschnappen´. Nur: der und seine Kollegen haben dann einfach die Tel. Nummern ihrer Eltern rausgerückt? Da seid ihr an echte Anfänger geraten, Glück gehabt.

An sich wäre Festhalten (also rausscnappen) wohl schon gesetzeswidrig.
Und kein Kind muß Dir die Tel. Nr. seiner Eltern nennen - viele wissen das auch - oder wissen es nicht, tuns aber trotzdem nicht.

Ich würde schlicht unauffällig die Polizei rufen, da ist man auf der sicheren Seite (keine Anzeige wegen Freiheitsberaubung etc.) und ev. wird dann auch das Jugendamt eingeschaltet, zumindest wenn sich dergleichen bei Kindern häuft.
Wenn keiner etwas meldet, häuft sich natürlich auch nichts.

Normal ist dieses Verhalten für 11jährige an sich nicht. Verbal provokantes Verhalten, gerade Erwachsenen oder Gleichaltrigen gegenüber ist in dem Alter und auch später sicher normal. Aber gerade Gewalt gegen Kleinere deutet auf arge Erziehungsdefizite - überstrenge Eltern, unterdrückende ältere Geschwister, denen die Eltern keinen Einhalt gebieten etc. - da muß schon etwas falsch laufen - meine unfachfrauliche Einschätzung - war aber selbst als Kind nie anderen gegenüber agressiv (Ausnahme mein `blöder´ großer Bruder, der nat. angefangen hat), schon garnicht gegenüber Kleineren - denen half man, das war halt üblich.

Gruß, Anne

Hallo smalbob,

Einen Erwachsenen zu duzen, ist eine
Beleidigung, also ein Angriff auf die persönliche Ehre, und
gegen die hat man ein - auch körperliches - Notwehrrecht.
Hinzu kommt, dass man von seinem Gegenüber ja ausdrücklich
aufgefordert wurde, ihn ins Gesicht zu schlagen, und der
Aufforderung darf man also erst recht straffrei nachkommen.
Mehr noch, man darf sogar eine Rechnung für diese von dem
Jugendlichen bestellte Dienstleistung schreiben. Falls es euch
nicht widerstrebt, dürft ihr also nächstesmal guten Gewissens
„voll durchziehen“. 14- bis 16-jährige sind halt oft trotz
Strafmündigkeit noch eher nur dumm schlau. Aber das
vergeht ihnen sofort, wenn sie das erstemal von einem
erwachsenen Mann eine eingeschenkt bekommen haben - und sich
vor Gericht auch noch auf ihre eigenen Kosten darüber belehren
lassen müssen, dass das rechtens war.

echt jetzt? Gibt es da ein paar Paragraphen oder Urteile dadezu? Gefällt mir, wirklich. Allerdings zieht das leider naturgemäß nur beim ersten Mal.

Und man kann einen Angriff auf die persönliche Ehre im Ernst auch handgreiflich begegnen? In D?

Nee, du veräppelst mich jetzt, nicht? Da tun sich ja Welten auf in der praktischen Jugendarbeit .

Herzlichen Gruß

Annie

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Hallo Annie,

echt jetzt? Gibt es da ein paar Paragraphen oder Urteile
dadezu? Gefällt mir, wirklich. Allerdings zieht das leider
naturgemäß nur beim ersten Mal.

Das allgemeine Notwehrrecht nach § 32 StGB deckt die Abwehr rechtswidriger Angriffe:
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__32.html

Rechtswidrig ist auch der Angriff auf die persönliche Ehre, da diese ein vom StGB geschütztes Rechtsgut ist, z. B. hier, weil der Angriff den Straftatbestand der Beleidigung erfüllt, § 185 StGB.

Falls die Notwehrtat nach richterlicher Prüfung gar keine sein und also doch strafbar sein sollte, hat der Geschädigte dazu jedenfalls öffentlich angestiftet und ist nach § 111 StGB selbst strafbar:
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__111.html

In der Regel dürfte die Befolgung der Aufforderung „Hau mir hier ins Gesicht“ aber straffrei bleiben, weil eine Körperverletzung auf Einwilligung des Geschädigten hin nach § 228 StGB nicht strafbar ist, da sie vorliegend nicht gegen die guten Sitten verstößt. Es handelt sich ja um eine Zurechtweisung, die sich der Geschädigte „redlich verdient“ hat.
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__228.html

Und man kann einen Angriff auf die persönliche Ehre im Ernst
auch handgreiflich begegnen? In D?

Man darf wie oben ersichtlich all diejenigen Mittel ergreifen, die geeignet sind, die Straftat abzuwehren. Da eine Beleidigung kaum „im Voraus“ abgewehrt werden kann, steht einem das Recht zu, auf die Beleidigung entweder mit einem Strafantrag, mit einer Gegenbeleidigung oder eben (reflexartig) körperlich zu antworten, um wieder Parität herzustellen. Dabei muss aber der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben. Du bleibst als Frau straffrei, wenn dich ein Passant im Vorbeigehen begrapscht und er sich dafür eine saftige Ohrfeige einfängt. Du bleibst nicht straffrei, wenn du im dafür ein Messer in die Halsschlagader steckst.

Nee, du veräppelst mich jetzt, nicht? Da tun sich ja Welten
auf in der praktischen Jugendarbeit .

Die Jugendlichen sollten halt strafmündig sein, das vereinfacht die Argumentation. Prinzipiell hat man aber sogar gegenüber Kleinkindern ein Notwehrrecht, das ist allerdings vielleicht weniger praxisnah, da von Kleinkindern in der Regel keine ernstzunehmende Gefahr ausgeht.

Gruß
smalbop

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Hallo smalbob,

ganz herzlichen Dank für diese zutiefst erhellenden Auskünfte. Und wie sieht es mit der Rechnung aus, wenn ich dem Flegel ein zimmere auf seine Aufforderung hin?

Wieviel könnte ich denn so veranschlagen (sic)? Mehrwertsteuer? Spesen? So eine Bratpfanne ist ja nicht billig. Und wenn die erstmal kaputtgeht…

Lieben Gruß

Annie

Hallo Anne,

An sich wäre Festhalten (also rausscnappen) wohl schon
gesetzeswidrig.

Wieso denn das? Bis zum Eintreffen der Polizei darf jede/r jemanden, der eine Straftat begangen hat bzw. unter dem Verdacht steht, festhalten. Die Kinder sind zwar mit 11 nicht strafmündig, aber die Altersangaben müssen ja nicht stimmen.

Nach Deiner Theorie über Freiheitsberaubung dürften dann auch Ladenbesitzer, wenn jemand ihnen die Tasche nicht freiwillig öffnet, potentielle Ladendiebe nicht festhalten.

Und kein Kind muß Dir die Tel. Nr. seiner Eltern nennen -
viele wissen das auch - oder wissen es nicht, tuns aber
trotzdem nicht.

Vor die Alternative gestellt, Eltern oder gleich Polizei, kann es dann doch darauf rauslaufen, daß sie die Telefonnummer der Eltern rausrücken, auch wenn sie das nicht müssen.

Ich würde schlicht unauffällig die Polizei rufen, da ist man
auf der sicheren Seite (keine Anzeige wegen Freiheitsberaubung
etc.)

Vergiß die „Freiheitsberaubung“

und ev. wird dann auch das Jugendamt eingeschaltet,
zumindest wenn sich dergleichen bei Kindern häuft.
Wenn keiner etwas meldet, häuft sich natürlich auch nichts.

Ich finde es besser, erst einmal ganz unten anzufangen, also bei der Benachrichtigung der Eltern. Wenn dann wieder was passiert, dann aber gleich „eine Stufe höher“ schalten, aber das auch klar ankündigen.

Viele Grüße

Iris

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Hallo,

An sich wäre Festhalten (also rausscnappen) wohl schon
gesetzeswidrig.

Wieso denn das?

K.A. ob das jetzt hier relevant ist oder nicht. Aber an unserer Schule darf ich kein Kind berühren (z.B. am Arm fassen, um jemanden festzuhalten). Das wird sehr genau beachtet.

Gruß
Elke

Hallo Annie

ganz herzlichen Dank für diese zutiefst erhellenden Auskünfte.
Und wie sieht es mit der Rechnung aus, wenn ich dem Flegel ein
zimmere auf seine Aufforderung hin?

Es handelt sich hier um einen Dienstvertrag nach § 611 II BGB, der zustandekommt auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen über Angebot und Annahme.

http://dejure.org/gesetze/BGB/611.html

Zwar wird der Jugendliche bestreiten, eine Vergütung dafür versprochen zu haben, dass man ihm ein Provisorium verpasst. Eine Vergütung kann aber verlangt werden, wenn der Besteller der Dienstleistung den Umständen nach nicht erwarten konnte, die Dienstleistung ohne Vergütung zu erlangen (§ 612 I).

Davon wird man bei einem Eingriff wie vorliegend möglicherweise auch dann ausgehen können, wenn derjenige, der diesen vornimmt, kein Facharzt für Kieferchirurgie oder für plastische Gesichtschirurgie ist, da diese Zusatzqualifikation vom Besteller ja auch nicht ausdrücklich vorausgesetzt wurde.

http://dejure.org/gesetze/BGB/612.html

Wieviel könnte ich denn so veranschlagen (sic)?

Siehe § 612 II: „Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, so ist bei dem Bestehen einer Taxe die taxmäßige Vergütung, in Ermangelung einer Taxe die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen.“

Ich würde in Ermangelung eines allgemeingültigen Prügeltarifs also das veranschlagen, was man auf dem grauen Markt an Moskau Inkasso bezahlen muss, damit die ihren Außendienst zu dem jungen Mann bemühen, um ihm mal seine Grenzen aufzeigen. Einige Hundert Euro dürften das aber schon sein, ich weiß es leider nicht, da ich meine diesbezüglichen Geschäftsbeziehungen bisher immer persönlich (unter vier Fäusten sozusagen) abgewickelt habe.

Mehrwertsteuer?

Eine Tracht Prügel ist prinzipiell schon umsatzsteuerpflichtig, es sei denn, es liegt einer der umfangreichen Ausnahmetatbestände des § 4 UStG vor, das könnt nur ihr selbst beurteilen.

http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__4.html

Allerdings gehe ich davon aus, dass dieses Profit-Center von euch allenfalls im kleingewerblichen Rahmen getrieben wird, und dann ist auch keine USt fällig.

Spesen? So eine Bratpfanne ist ja nicht
billig. Und wenn die erstmal kaputtgeht…

Da man eine Bratpfanne nur höchst selten einsatzbereit im Zoo mit sich führt, bzw. wenn man dies doch mal tut, mit mehr Respekt behandelt werden dürfte, möchte ich diese Frage als rein akademisch unbeantwortet lassen.

Gruß
smalbop

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Hallo Iris

An sich wäre Festhalten (also rausscnappen) wohl schon
gesetzeswidrig.

Wieso denn das? Bis zum Eintreffen der Polizei darf jede/r
jemanden, der eine Straftat begangen hat bzw. unter dem
Verdacht steht, festhalten. Die Kinder sind zwar mit 11 nicht
strafmündig, aber die Altersangaben müssen ja nicht stimmen.

Das wäre sowieso unerheblich, weil eine Straftat auch dann gegeben ist, wenn der Täter nicht strafmündig ist. Rechtswidrig bleibt rechtswidrig.

Nach Deiner Theorie über Freiheitsberaubung dürften dann auch
Ladenbesitzer, wenn jemand ihnen die Tasche nicht freiwillig
öffnet, potentielle Ladendiebe nicht festhalten.

Genau, das dürfen sie nicht bei potentiellen Ladendieben, denn unter dieses willkürliche Kriterium fällt ja so ziemlich jeder Kunde. Sie dürfen es nur, wenn sie wissen, dass die Person ein Dieb ist, ihn also auf frischer Tat ertappt haben. Und selbst dann hat nur die Polizei ein Durchsuchungsrecht.

Das nur am Rande, im übrigen gebe ich dir recht.

Gruß
smalbop

Hallo smalbop

du hast ja ziemlich ironisch auf Motoradmiezes Beitrag geantwortet.

Findest du es dann in Ordnung oder nicht weiter schlimm, wenn die Jugendlichen den Affen auf die Köpfe spucken? -

Ich habe eine andere Situation im Zoo gehabt, da haben ca. 14-16jährige den Affen auf die Köpfe gespuckt, ich hab meinen Mund nicht halten können. Mein Mann schritt auch noch ein, …

Ich weiß ja nicht, wie dieses Einschreiten und Den-Mund-nicht-halten-können konkret ausschaute, aber ich finde das schon in Ordnung, wenn die da was sagen. Die Affen sind eingesperrt und können sich nicht wehren, und da finde ich es schon sehr traurig, wenn die sich noch bespucken lassen müssen.

Viele Grüße

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Hallo Mone,

Ich weiß ja nicht, wie dieses Einschreiten und
Den-Mund-nicht-halten-können konkret ausschaute,

nur der Vollständigkeit halber:

Ich habe die jungen Männer anfangs lediglich „freundlich - was man in diesem Fall als Tierfreund freundlich nennen kann“ gefragt, ob Sie das in Ordnung fänden was Sie da machen. Daraufhin kam dann gleich ein: „Halts Maul, das geht DICH gar nix an.“ Mein Mann kam dann hinzu und riet Ihnen an, sowas nicht nochmal zu sagen, worauf dann auch prägnant die o.g. Aussage kam.

Ich muß noch dazusagen, daß mein Mann (zwar groß u. kräftig) trotzdem so einem Rotzbengel NIE eine reinhauen würde.
(Er hat leider schon eine krumme Nase aus Jugendzeiten in denen er sich gegen einen „Einkopfkleineren“ auch nicht wehrte. :frowning:
(Typisch Wehrdienstverweigerer).

Gruß Momi

Die Affen sind eingesperrt und können sich nicht wehren, und da finde ich es schon sehr traurig, wenn die sich noch bespucken lassen müssen.

Danke für die Unterstützung, und es war einfach ekelhaft. Bespucken ist für mich fast noch demütigender als Schläge.

Hallo,

Danke für die Aufklärung - ich hätte nicht gedacht, dass ich Kinder in solchen Situationen mal eben festhalten kann und mich das auch nicht so ohne weiteres getraut.

Man stelle sich nur mal vor, man steht da an einem Spielplatz und hält ein schreiendes Kind fest - selbst wenn ich keine Bedenken wegen `Freiheitsberaubung´ gehabt hätte, mulmig wäre es doch, erst recht, als Mann.
Noch mulmiger wärs mir, wenn ich davon ausgehen müßte, dass das Kind viele große Brüder oder Cousins hat - die es ev. alle nicht toll finden, bei Eltern angeschwärzt zu werden. Aber das ist ein anderes Kapitel.

Lieber Eltern als Polizei - ja, wenn man sie denn festhalten darf und keine irgendwie gearteten Retter in der Nähe sind, klappt das vermutlich.

Werds mir aber merken und gegebenenfalls schlimme Blagen am Kragen packen - außer, sie sind zusammen stärker als ich und die, die ev. dabei sind.

Also, Dank für die rechtliche Aufklärung und Gruß, Anne

Hallo,

sorry, aber den Satz kriege ich in keinen vernünftigen Zusammenhang zum bisher Geschriebenen:

Aus gutem Grund: Einen Erwachsenen zu duzen, ist eine Beleidigung, also ein Angriff auf die persönliche Ehre, und gegen die hat man ein -auch körperliches - Notwehrrecht.

Wie und woher jetzt??? Was habe ich da überlesen oder verpaßt? Kann mich an nichts mit Duzen und Notwehr erinnern, kann aber mein Fehler sein.

Gruß, Anne