Ich habe bei einem Besuch in London ein Theaterstückmanuskript entdeckt, das noch nicht auf deutsch übersetzt wurde. Da es mich sehr fasziniert und ich mir einbilde, es übersetzen zu können, wäre ich interessiert, wie das Prozedere abzulaufen hätte. Kann ich meine deutsche Fassung einem Deutschen Theaterverlag anbieten,der sich dann um alles andere kümmert? Oder muss ich zunächst selbst die Erlaubnis des Autoren,bzw. Rechteinhabers einholen? Und wie sähe es des weiteren aus,wenn ich es selbst als dt. Erstaufführung inszenieren wollte? Welche Schritte müsste ich (in welcher Reihenfolge) unternehmen und welche Kosten kämen auf mich zu (rein rechtlich, (keine Mieten oder Gagen))? Welche Optionen gäbe es? Ich befürchte z.B.,dass - böte ich das Stück einem Theater an - man das Stück gerne nähme, aber einen anderen Regisseur nähme, was mir sauer aufstossen würde…Ich hoffe auf eine baldige Antwort, bedanke mich im Voraus und grüsse Sie, Ihr Malte Kühn
Hallo Manfred Winterfuss/Malte Kühn,
davon habe ich leider wenig Ahnung, aber das müssten die vom Bund der Übersetzer in Deutschland wissen, siehe http://www.bdue.de/.
Auf alle Fälle sagt mir mein Rechtsempfinden, dass man vor Veröffentlichung / Inszenierung die Erlaubnis des / der Autoren oder dessen/deren Verlag oder Nachkommen einholen muss. Am Einfachsten wäre es wahrscheinlich, bein Verlag der engl. Originalfassung nachzufragen, wer die Rechte hält und ob sie mit einer Übersetzung ins Deutsche einverstanden wären / was für Royalties dann anfallen würden und unter welchen Bedingungen Sie die Rechte für wie lange in Deutschland exklusiv halten könnten. Wenn Sie dann die Rechte am deutschen Stück bekämen, dann könnten Sie wohl selbst entscheiden, wem Sie unter welchen Bedingungen eine Erstinszinierung anbieten, sich als sine qua non als Regisseur „mitverkaufen“ wenn das überhaupt ein etabliertes Theater mitmacht. Wahrscheinlich ist das allerdings nicht; Übersetzer und Dolmetscher treten fast immer nur sehr nebensächlich und unscheinbar auf, das bringt dieser Beruf so mit sich. Aber man kann natürlich eine Laienspielgruppe aufmachen und dann das fertige Stück anbieten…mehr kann ich dazu nicht sagen, am Besten sprechen Sie noch mal mit jemandem vom Theaterfach darüber.
Viel Glück,
Sabine Ohm
Ich habe bei einem Besuch in London ein
Theaterstückmanuskript
entdeckt, das noch nicht auf deutsch übersetzt wurde.
Da es
mich sehr fasziniert und ich mir einbilde, es
übersetzen zu
können, wäre ich interessiert, wie das Prozedere
abzulaufen
hätte. Kann ich meine deutsche Fassung einem Deutschen
Theaterverlag anbieten,der sich dann um alles andere
kümmert?
Oder muss ich zunächst selbst die Erlaubnis des
Autoren,bzw.
Rechteinhabers einholen? Und wie sähe es des weiteren
aus,wenn
ich es selbst als dt. Erstaufführung inszenieren
wollte?
Welche Schritte müsste ich (in welcher Reihenfolge)
unternehmen und welche Kosten kämen auf mich zu (rein
rechtlich, (keine Mieten oder Gagen))? Welche Optionen
gäbe
es? Ich befürchte z.B.,dass - böte ich das Stück einem
Theater
an - man das Stück gerne nähme, aber einen anderen
Regisseur
nähme, was mir sauer aufstossen würde…Ich hoffe auf
eine
baldige Antwort, bedanke mich im Voraus und grüsse
Sie, Ihr
Malte Kühn
Hallo,
ich kann dir leider nicht antworten, denn ich übersetze
nicht mehr und habe keine Ahnung wie es in so einem
Fall ablaüft.
Viel Erfolg
Brigitte
Also, es ist in jedem Fall so, dass die Erlaubnis des Verfassers des Originaltextes einzuholen ist bzw. des Rechteinhabers. Wie das Prozedere dann weiter innerhalb der Theaterwelt abläuft kann ich leider nicht beantworten.
Herzl. Gruß
A. Höbener
Sehr geehrter Herr Kühn,
das „Prozedere“ wäre in diesem Fall wirklich wie bereits erahnt. Zunächst einmal müssten Sie den Autor bzw. Rechteinhaber ausfindig machen und von diesem die ausdrückliche schriftliche!!! Bestätigung einholen, dass Sie das Stück 1. offiziell ins Deutsche übersetzen dürfen und 2. auf Basis der Übersetzung auch weiterverarbeiten dürfen, sprich einem deutschen Theater zur Aufführung anbieten möchten/ das Stück selbst für eine Inszenierung aufarbeiten möchten. Auch wenn auf dem Manuskript selbst kein Vermerk zum Copyright zu finden ist, ist das Einholen dieser schriftlichen!!! Erlaubnis extrem wichtig!!! Mit einer Übersetzung werden Sie nie automatisch zu einem Autor. Sie müssen dann auch Ihre Übersetzung immer als solche mit dem Vermerk auf das Originalmanuskript einreichen!!! Es müssen hier trotz allem Eigentumsrechte (geistiges Eigentum) geschützt werden. Formulieren Sie in dem Schreiben ganz genau, was Sie mit dem übersetzten Manuskript beabsichtigen zu tun!!! Nur so wird gewährleistet, dass Sie hinterher keine bösen Überraschungen erleben.
Wie die rechtliche Situation und das weitere Vorgehen aussieht, wenn Sie das Stück einem deutschen Theater anbieten, weiß ich leider nicht. Da wäre wohl ein Theaterexperte der geeignetere Ansprechpartner…
Theaterstücke sind immer eine spannende Sachen zum Übersetzen - falls Sie mal Hilfe brauchen, können Sie sich gern melden - würde aber auch so gern wissen, was aus Ihrem Projekt geworden ist. Vielleicht darf ich ja zur Premiere kommen
))
Beste Grüße,
Tina Birke (*geb. Schmidt*)
Hallo,
tut mir leid, aber diesbezüglich kann ich nicht helfen, da ich mich mit rechtlichen Themen beim Übersetzen nicht auskenne.
Viel Erfolg noch,
Michaela
Hallo,
Tut mir leid, dass ich Ihnen nicht helfen kann. Mit schöngeistigen Übersetzungen habe ich gar nichts zu tun und kenne mich damit auch nicht aus. Vielleicht suchen Sie hier Hilfe: http://www.literaturuebersetzer.de/ oder www.BDÜ.de
mfg