Prozedere Einforderung Pflichtteil

Hallo nochmal,
eine rein hypothetische Frage:
Ein Vater stirbt und hat mehrere Söhne.
Einer davon ist in „Ungnade“ gefallen und wird im
Testament gar nicht erst erwähnt. Dieser erfährt
zufällig vom Tod des Vaters. Wie wäre für diesen
Sohn das ideale Prozedere, um seinen Pfichtteil geltend
zu machen? Wir haben überlegt, dass er wohl das
Nachlassgericht anschreiben sollte, da wir nicht
sicher sind, ob das Nachlassgericht auch enterbte
(oder nicht im Testament stehende) Kinder zur
Testamentseröffnung anschreibt.
Danach müsste er wohl jeden Erben einzeln anschreiben
und zu einer (ggf. notariellen) Aufstellung der
Erbmasse auffordern, um dann den Pflichtteil zu verlangen;
soweit richtig?
Wäre sonst noch irgendetwas zu beachten, was wir
übersehen haben oder was der Sohn tun könnte,
um die Sache zu beschleunigen oder zu optimieren?
Vielen Dank & besten Gruß!
Martina Mertens

Ein Vater stirbt und hat mehrere Söhne.
dass er wohl das
Nachlassgericht anschreiben sollte, da wir nicht
sicher sind, ob das Nachlassgericht auch enterbte
(oder nicht im Testament stehende) Kinder zur
Testamentseröffnung anschreibt.

Erben können einen Erbschein beim zuständigen Nachlassgericht beantragen,das wäre beim AG in dessen Bezirk der Wohnsitz des Erblasser ist.
Mit diesem Erbschein hat der Erbe Recht auf alle Informationen über den Nachlaß des Erblassers: vom Nachlaßverwalter, den anderen Erben, Banken, über das Testament etc.
Übrigens:
Testamente bzw. Verfügungen können bis zum Tode geändert werden: gültig wäre das letzte Testament des Erblassers - ohne gültiges Testament würde die gesetzliche Erbregelung gelten.

Erben können einen Erbschein beim zuständigen Nachlassgericht
beantragen

ok, aber wenn der sohn, wie im beispiel, nicht im testament steht,
ist er doch nicht erbe und kann ergo keinen erbschein beantragen?
sagen wir mal, im testament sind nur die anderen söhne erwähnt,
der betroffene sohn aber entweder mit keinem wort oder halt
mit den worten „enterbt“. wie ist es dann?