Prozedere zu Zwangsversteigerungen

Liebe/-r Experte/-in,
ich erwäge eine Wohnung in Berlin zu kaufen.
In diesem Fall wurde bereits im Jan 2012 eine Zwangsversteigerung gerichtlich beschlossen. Diese ist bis heute aber nciht terminiert.

Dazu habe ich 3 Fragen an Sie/Euch:

  1. Kann es wirklich sein, dass eine beschlossene Z., die mit Aktenzeichen und Datum im Verkerswertgutachten erwähnt ist, über 20 Monate aus Überlastungsgründen des Gerichts nicht realisiert wird?
    Oder muss dann etwas anderes „laufen“, wie ein Einspruch eines Mitbesitzers gegen den Gerichtsbeschlu?

  2. Gibt es ausser einer Insolvenz oä weitere Fälle, wo eine Z. angeordnet wird? Kann es sein, dass eine Auseinandersetzung von Erben, z.B. über Auszahlung der Erbanteile in Form einer an hinterlassenen Wohnung, durch Z. gelöst wird?

3.Zwangsversteigerungen von Wohnungen müssen 6 Wochen vor Termin im Gericht ausgehängt werden. Gibt es auch Fälle, wo eine kürzere Frist gewählt wird? Kann von der 6-Wochen-Frist abgewichen werden?

Danke für Ihre/Eure ANtworten bereits heute,

Jan Reimond

  1. Kann es wirklich sein, dass eine beschlossene Z., die mit
    Aktenzeichen und Datum im Verkerswertgutachten erwähnt ist,
    über 20 Monate aus Überlastungsgründen des Gerichts nicht
    realisiert wird?
    Oder muss dann etwas anderes „laufen“, wie ein Einspruch eines
    Mitbesitzers gegen den Gerichtsbeschlu?

Das kann schon möglich sein. Es kommt immer darauf an wie viel Arbeit das Gericht hat.
Außerdem kann eine Zwangsversteigerung durch Eingaben und Widersprüche des Eigentümers verzögert werden.

  1. Gibt es ausser einer Insolvenz oä weitere Fälle, wo eine Z.
    angeordnet wird? Kann es sein, dass eine Auseinandersetzung
    von Erben, z.B. über Auszahlung der Erbanteile in Form einer
    an hinterlassenen Wohnung, durch Z. gelöst wird?

Wenn der Eigentümer 2 bis 3 Raten im Rückstand ist (je nach Vertrag) kann auch eine ZV angeordnet werden.
Bei Erben und Erbstreitigkeiten kann auch eine sogen. Teilungsversteigerung anberaumt werden:
http://www.schuldnerakuthilfe.com/teilungsversteiger…

3.Zwangsversteigerungen von Wohnungen müssen 6 Wochen vor
Termin im Gericht ausgehängt werden. Gibt es auch Fälle, wo
eine kürzere Frist gewählt wird? Kann von der 6-Wochen-Frist
abgewichen werden?

Nein, in der Regel nicht

Antworten findest du hier:
http://www.schuldenfrust.de/Immobilie.pdf

Guten Morgen,

gerne beantworte ich Ihnen die Frage, mit deren Antworten Sie allerdings vermutlich nicht viel anfangen können:

Zu 1. Ja - ! Einspruch gegen Gerichtsbeschluss??.. - es gibt mehrere Beschlüsse; welche meinen Sie?

Zu 2. Ja -!

Zu 3. Ja. !

Ich fürchte - Sie brauchen einen (richtigen) Profi.

Viel Glück.

Danke sehr erstmal, prima Text.
Jan Reimond

Antworten findest du hier:
http://www.schuldenfrust.de/Immobilie.pdf

Danke sehr hierfür erstmal.
JR