Liebe/-r Experte/-in,
ich erwäge eine Wohnung in Berlin zu kaufen.
In diesem Fall wurde bereits im Jan 2012 eine Zwangsversteigerung gerichtlich beschlossen. Diese ist bis heute aber nciht terminiert.
Dazu habe ich 3 Fragen an Sie/Euch:
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Kann es wirklich sein, dass eine beschlossene Z., die mit Aktenzeichen und Datum im Verkerswertgutachten erwähnt ist, über 20 Monate aus Überlastungsgründen des Gerichts nicht realisiert wird?
Oder muss dann etwas anderes „laufen“, wie ein Einspruch eines Mitbesitzers gegen den Gerichtsbeschlu? -
Gibt es ausser einer Insolvenz oä weitere Fälle, wo eine Z. angeordnet wird? Kann es sein, dass eine Auseinandersetzung von Erben, z.B. über Auszahlung der Erbanteile in Form einer an hinterlassenen Wohnung, durch Z. gelöst wird?
3.Zwangsversteigerungen von Wohnungen müssen 6 Wochen vor Termin im Gericht ausgehängt werden. Gibt es auch Fälle, wo eine kürzere Frist gewählt wird? Kann von der 6-Wochen-Frist abgewichen werden?
Danke für Ihre/Eure ANtworten bereits heute,
Jan Reimond