Prozedur der Rückgeldherausgabe

Guten Morgen!

Schon seit längerer Zeit fällt mir an Kassen bei Supermärkten und Discountern so ein Clip auf, wo die Kassiererinnen meist das gegebene Geld des Kunden festklemmen, dann das Wechselgeld herausgeben und erst nach Abschluss dieses letzten Aktes den Schein des Kunden in die Kasse stecken.

Ist diese Prozedur irgendwo im Dschungel des BGB oder HGB festgeschrieben, oder wäre es nicht „lukrativer“ für die Kassiererin, den Schein erst mal verschwinden zu lassen und dann zu behaupten, der gegebene Schein hatte ein viel geringeren Wert gehabt? Also ich könnte mir gut vorstellen, dass dieses Zubrot das Gehalt eines/r Kassierer/in durchaus übersteigen könnte. :smile:

Meine Frage hat durchaus einen ernsten Hintergrund: man stelle sich den Dauerstreit an deutschen Kassen vor! Nicht auszudenken, nicht wahr?

Ich freue mich auf Quellenangaben von Rechtsvorschriften oder Durchführungsverordnungen für Kassierer/innen in diesem Zusammenhang.

®ichard

Guten Tag.

Kassiererin, den Schein erst mal verschwinden zu lassen und
dann zu behaupten, der gegebene Schein hatte ein viel
geringeren Wert gehabt?

Und weil sich dieses Spielchen durchaus auch von der anderen Seite her betreiben lässt, haben die Märkte sich dieses Procedere ausgedacht. Ist doch einfach, oder?

GEK

Das BGB oder das HGB trifft keine Regelungen darüber wie Wechselgeld herauszugeben ist.

Die zunehmend in Grossmärkten zu beobachtende Praxis muss also andere Gründe haben. Mir fallen dazu folgende Gründe ein:

  • Streitigkeiten über das Wechselgeld sollen vermieden werden.
    Das Festhalten des Scheines macht auch für einen gestressten Kassierer, der durch die Scannerkassen einem erheblichen Arbeitstempo ausgesetzt ist, immer klar, welches Geld er entgegengenommen hat.
    Das scheint wichtig, da der Kassierer bei seiner Tätigkeit kaum etwas zum Denken hat, weil er durch den Einscannvorgang und durch die automatische Berechnung des Wechselgeldes voll entlastet wird. Der Kassierer kann so mehr oder weniger gedankenlos seine Arbeit verrichten. Dies macht die Arbeit billiger. Denn auch schlichtere Gemüter oder Arbeitnehmer, die auch durch Familie oder andere Lebensaufgaben sehr eingespannt sind, schaffen diese Tätigkeit.

  • Die Kontrolle über den Kassenbestand wird erleichtert. In Grossmärkten sehe ich immer Kameras im Kassenbereich. Etwaige Unregelmäßigkeiten lassen sich schneller nachvollziehen, wenn nicht nur der Wert des vom Kunden gegebenen Scheines in die Kasse eingegeben wird, sondern dies auch nachprüfbar ist.

Ist diese Prozedur irgendwo im Dschungel des BGB oder HGB festgeschrieben,

Nein.

Meine Frage hat durchaus einen ernsten Hintergrund: man stelle
sich den Dauerstreit an deutschen Kassen vor! Nicht auszudenken, nicht wahr?

Genau deswegen ist dieses Verfahren so wie es ist. Um falsche Behauptungen und unnötige Diskussionen zu vermeiden.

Ich freue mich auf Quellenangaben von Rechtsvorschriften oder
Durchführungsverordnungen für Kassierer/innen in diesem Zusammenhang.

Zum Glück ist bei uns noch nicht alles gesetzlich geregelt und gesunder Menschenverstand zugelassen.

Sehr gut:

Und weil sich dieses Spielchen durchaus auch von der anderen
Seite her betreiben lässt, haben die Märkte sich dieses
Procedere ausgedacht. Ist doch einfach, oder?

Nehmen wir mal an, es handelt sich gar nicht um einen Supermarkt, sondern um eine schlichte Arztpraxis, die seit Einführung der Praxisgebühr und deren Einnahme beim Patienten mit dieser Tätigkeit überfordert ist. Die hätten also auch keine richtige Kasse mit einem Scheinchen-Clip, sondern nur eine normale verschließbare Box, wie sie auch Marktfrauen häufig haben.
Dummerweise befindet sich diese Box hinten in einer Schrankwand und nicht vorne am Tresen, so dass der Kunde keinen Einblick hat. Der Kunde legt also den Schein auf den Tresen, die Helferin schnappt sich das Scheinchen und rennt damit zur Kasse. Der Kunde sieht rein gar nichts, weil der der Helferin nicht durch den Rücken schauen kann.

Müsste die Helferin nicht den Schein dort am Tresen zunächst einmal liegen lassen (das wäre analog der Clip an der Supermarktkasse), dann mit dem Wechselgeld wiederkommen und dann mit dem Kunden den großen Schein mit dem Wechselgeld verrechnen?

fragt ®ichard

Bist Du sicher?

Das BGB oder das HGB trifft keine Regelungen darüber wie
Wechselgeld herauszugeben ist.

Wir Deutsche werden ja so gerne vom Ausland veräppelt, dass bei uns selbst Dinge geregelt sind, die es in der Realität noch gar nicht gibt (kein Gewohnheitsrecht).

Und die korrekte Kassentätigkeit sollte nicht gesetzlich geregelt sein? Kann ich kaum glauben, es gibt da doch die Geschichte mit „Treu und Glaube“ - bona fides - nicht wahr? Leider bin ich kein Jurist.

Jedenfalls sollten Tätigkeiten gesetzlich geregelt sein, die gerne zu Streit Anlass geben (können).

Gruß ®

Jedenfalls sollten Tätigkeiten gesetzlich geregelt sein, die
gerne zu Streit Anlass geben (können).

Dann mußt Du alles gesetzlich regeln, was glaubst Du weswegen schon alles gestritten wurde…

Gruß
Tina

Och Tina!

Dann mußt Du alles gesetzlich regeln, was glaubst Du weswegen
schon alles gestritten wurde…

Und dann kommen immer diese bösen Richter mit so dicken roten Wälzern, wo Alles drin steht. Und dann palavern sie mit den Anwälten. Und dann schreien noch die Staatsanwälte dazwischen und verweisen auf Paragrafen.

Ich glaube, so heißen die Dinger.

:smile:

Hallo,

Und die korrekte Kassentätigkeit sollte nicht gesetzlich
geregelt sein? Kann ich kaum glauben, es gibt da doch die
Geschichte mit „Treu und Glaube“ - bona fides - nicht wahr?
Leider bin ich kein Jurist.

die wesentlichen Dinge sind natürlich alle im BGB wiederzufinden, aber es muss ja nicht jeder Handgriff gesetzlich geregelt sein.

Jedenfalls sollten Tätigkeiten gesetzlich geregelt sein, die
gerne zu Streit Anlass geben (können).

Mehr oder weniger sind sie das auch. Nur findet man den jeweiligen Sachverhalt nicht 1:1 im Gesetz wieder, sondern er ergibt sich aus verschiedenen Gesetzen.

So reicht es, die Körperverletzung unter Strafe zu stellen. Es ist nicht notwendig Ohrfeige, Arschtritt und Kinnhaken im einzelnen gesetzlich zu regeln.

Im Kaufrecht wird schon unter dem Geschäft im Laden, an der Haustür und Online unterschieden. Es muss aber nicht einzelne Prargraphen für den Kauf von Brötchen, Massagestäben oder Nasenhaartrimmern geben. Sollten diesbezüglich weitere Regeln notwendig sein, so regeln das wiederum Gesetze, die sich mit Lebensmitteln, medizinischen Dingen, Jugenschutz etc. befassen.

So gibt es diverse Einzelgesetze, die aber in fast allen Fällen in Kombination jeden Rechtsstreit abdecken.

Wo sollte man auch anfangen und aufhören?

Eine eigene gesetzliche Regel zum Autokauf? Dann aber auch separat für jede Marke, Farbe, Cabrio oder Limousine, Diesel oder Benziner???

Gruß

S.J.

Gerichtsshows im Privatfernsehen
Hallo,

Und dann kommen immer diese bösen Richter mit so dicken roten
Wälzern, wo Alles drin steht. Und dann palavern sie mit den
Anwälten. Und dann schreien noch die Staatsanwälte dazwischen
und verweisen auf Paragrafen.

ich glaube, Du siehst zu oft diese Gerichtsshows im Privatfernsehen…

Setz dich mal live in eine Sitzung mit rein. Das läuft etwas anders.

Wenn in den „roten Wälzern“ alles drin stände, bräuchten wir weder Richter noch (schreiende) Staatsanwälte und Anwälte.

Gruß

S.J.

Hallo,

Und die korrekte Kassentätigkeit sollte nicht gesetzlich
geregelt sein? Kann ich kaum glauben, es gibt da doch die
Geschichte mit „Treu und Glaube“ - bona fides - nicht wahr?
Leider bin ich kein Jurist.

Warum sollte man bei der Kassierertätigkeit jeden einzelnen Schritt gesetzlich festlegen?

Wenn ein Geschäft eine Rechnung ausstellt, ist auch nur festgelegt, dass die Rechnung alle notwendigen Angaben enthalten muss und 10 Jahre haltbar sein muss. Es ist nicht festgelegt, dass die Schriftgröße 10 cpi sein muss, ein bestimmtes 80g Papier zu benutzen ist, die Druckfarbe immer schwarz sein muss usw.

Willst Du Gesetze, wie sie die Bundeswehr als Dienstvorschriften für Soldaten hat?

  • bei Erreichen des Baumgipfels beendet der Soldat die Kletterbewegungen.
  • Ab einem Wasserstand von 80 cm beginnt der Soldat selbständig mit Schwimmbewegungen. Die Grußpflicht entfällt hierbei.

Der Text wäre dann wohl: Der Kassierer/Die Kassiererin nimmt Scheingeld selbstständig mit der linken Hand entgegen und platziert ihn mit beiden Händen im Scheinhalter…

Wenn es an der Kasse zu Differenzen kommt, bleibt doch immer noch die Möglichkeit, den Kassenstand zu prüfen. Das reicht doch vollkommen aus.

Grüße

Holygrail

Hallo,
bei mir habens die Taxi-Fahrgäste auch schon mehrmals versucht („Das war doch ein Fünfziger und du gibst mir auf 20 heraus“).
Daher habe ich jetzt auch eine Klammer am Armaturenbrett in die die Scheine geklemmt werden, einfach nur aus Schutz vor Stress.