… Eigentumswohnungen aufzuteilen. Wir haben ein Haus in Offenbach am Main aber leben seit 1969 in Sudafrika. Zur Zeit ist das Haus in 3 „Apartments“ aufgeteilt…2 sind vermietet und 1 "Apartment " steht meiner Mutter zur vefuegung wenn sie hin und wieder nach Deutschland reisst um den Grab meines Vaters zu besuchen. Wir wollen gerne wissen wie wir die 2 Apartments seperat verkaufen koennen,ohne das ganze Haus verkaufen zu muessen.
Kann mir jemand erklaeren was wir gesetzlich machen muessten …???
Herzlichen Dank,
Christine
… Eigentumswohnungen aufzuteilen.
Hallo Christine,
ich bin nicht 1000%ig sicher ob die Gesetzgebung/Prozedur in Offenbach identisch ist mit Baden-Württemberg, würde aber davon mal ausgehen.
Ihr müsst zunächst ordentliche Pläne (offizieller Lageplan, Grundrisse, Ansichten, Schnitte) des Hauses fertigen und in meist dreifacher Ausfertigung zum Baurechtsamt bringen um dort eine „Abgeschlossenheitsbescheinigung“ zu bekommen. Genaue Anforderung an die Pläne (Wohnungsnummern, bezeichnung von Gemeinschaftsflächen, Sondernutzungsrechten etc.) solltet ihr dort erfragen.
Es macht Sinn hierfür einen Architekten zu beauftragen.
Wenn die Abgeschlossenheitsbescheinigung ausgestellt ist, müsst ihr zu einem Notar gehen und eine Teilungserklärung aufsetzen (schriftlicher Teil und Pläne als dazugehörige Anlage zeichnerischer Teil)
Ihr müsst definieren wie die tausendstel-Verteilung sein soll, was wozu gehört, ob Sondernutzungsrechte begründet werden sollen, etc. (der Notar kann euch hier beraten). Alle Eigentümer müssen unterschreiben, falls eine Grundschuld oder andere Lasten eingetragen sind, müssen die Gläubiger dieser Lasten ebenfalls zustimmen.
Ihr solltet auch vorher (wenn es mehrere Eigentümer sind) festlegen, welche Wohnung nach der Aufteilung wem und zu welchen Teilen gehören soll.
Der Notar reicht dies dann beim Grundbuchamt ein, und sobald die Eintragungen, bzw. Erstellung der neuen Grundbücher abgeschlossen ist, kann der jeweilige als Eigentümer eingetragene Eigentümer die entsprechende Wohnung verkaufen.
Das alles komplett abzuwickeln für die Eigentümer gehörte z.B. zu meinen Dienstleistungen und wenn ihr im Ausland lebt, wäre es gut, jemanden vor Ort zu haben, der kompetent und vertrauenswürdig genug ist, das für euch in Vollmacht abzuwickeln. Ausserdem müsst ihr einen Verwalter bestellen, da hiermit eine Wohnungseigentümergemeinschaft begründet wird.
Auch da bitte einen Fachmann nehmen, damit nichts schief läuft 
Ollens klor?
Hoffe, das hilft euch ein wenig weiter.
Liebe Grüße nach SA
Hallo Einstein
Vielen lieben Dank fuer die Information…das hat uns sehr geholfen !
Liebe Gruesse aus dem sonnigen „Kap der Guten Hoffnung“
Christine 
Hallo Einstein
Vielen lieben Dank fuer die Information…das hat uns sehr
geholfen !
Liebe Gruesse aus dem sonnigen „Kap der Guten Hoffnung“
Christine
Hallo Christine,
gern geschehen. Wenn ihr von den Erlösen dann eine Ferienwohnung auf Zypern kaufen wollt, könnt ihr euch vertrauensvoll an mich wenden 
LG aus dem auch sonnigen Südosten der EU Paphos/CY
Peter