wer weiss wie der Ertrag aus Sandabbau versteuert werden muss?
Folgende Situation:
Ich habe Flächen unter denen ein hohe Sandvorkommen liegen und auch eine Firma die diese Flächen zum Zweck des Sandabbaus erwerben will.
Ich meine das ich mal gelesen habe, das für den Ertrag aus dem Abbau von Sand besondere Steuersätze (niedrige) zu Grunde gelegt werden.
Wer-weiss-was und Wer-Weiss-wo ich dazu was nachlesen kann?
Aus der Ausgangslage entspringen für mich mehrere Fragen
Wird das Grundstück verkauft?
Bleibt das Grundstück Eigentum?
Welche Steuerart sollen wir betrachten (Umsatz-, Einkommensteuer,…)?
Wenn dies geklärt ist, kann sicherlich etwas mehr gesagt werden.
BARUL76
PS: In der Funktion als MOD muss ich um die Einhaltung der Brettregeln (auch FAQ:1129) bitten. Vor dem Absetzen deines Postings hattest du dem ausdrücklich zugestimmt.
Ich habe Flächen unter denen ein hohe Sandvorkommen liegen und
auch eine Firma die diese Flächen zum Zweck des Sandabbaus
erwerben will.
hallo inge,
hier kann ich nur eine professionelle und umfassende beratung durch einen kundigen steuerberater empfehlen. gerade beim abbau von bodenschätzen sind auch viele landesrechtlichen gesetze (bspw. umweltschutz) zu beachten.
bezüglich der steuerlichen belange fallen mir auch schnell unmengen an problemen ein, die damit im zusammenhang stehen. bspw. „rückstellungen für rekultivierungsverpflichtungen“, welche (wenn vergessen) zu unnötigen steuerlichen mehrbelastungen führen.
also nicht am falschen ende sparen, wenn es mehr als paar tonnen pro jahr sind.
Also angenommen 1. jemand verkauft das Grundstück und den dazugehörigen Sand an eine Sandabbaufirma (Abbaugenehmigungen für das Gebiet liegen vor). Lt. Kaufvertrag würde a) die Krumme (also das Ackerland und b) der geförderte Sand pro m³ bezahlt, wie würde sich das steuertechnisch darstellen, wenn der Verkäufer, der ansonsten eine normale Einkommensteuererklärung abgibt (da im angestellten Arbeitnehmerverhältnis). Gibt es für solche Einnahme gesonderte Steuersätze (z.b. Versteuerung von Bodenschätzen) ober fliessen die Einnahmen in den normalen, sonstigen Steuersatz mit ein?
Also angenommen 1. jemand verkauft das Grundstück und den
dazugehörigen Sand an eine Sandabbaufirma (Abbaugenehmigungen
für das Gebiet liegen vor). Lt. Kaufvertrag würde a) die
Krumme (also das Ackerland und b) der geförderte Sand pro m³
hi,
da der sand bestandteil des grundstücks ist, wird das steuerlich nicht getrennt. steuerpflichtig (bei der einkommensteuer) ist die summe nur, wenn das grundstück vor weniger als 10 jahren gekauft wurde und nicht nur wohnzwecken diente. das ganze würde sich dann „privates veräusserungsgeschäft“ nennen und ist in § 23 EStG geregelt. wenn es darunter fällt, ist der normale einkommensteuersatz fällig.