Prozente behalten

moin leutz,

ich muss zunächst mal feststellen, dass ich von der wer-weiss-was-gemeinde bisher noch nie enttäuscht worden bin. spätestens nach 5 stunden hatte ich auf meine bisherigen anfragen im expertenforum eine antwort, mit der ich tatsächlich was anfangen konnte.

solche klugscheisser, wie hier abhängen, konnte ich nie leiden, als ich noch zur schule ging, aber es ist doch schön, im leicht fortgeschrittenen alter davon profitieren zu können.

soviel dazu. nun zu meiner frage: vor 10 jahren habe ich meinen führerschein abgeben müssen, hatte aber noch 2 jahre lang ein fahrzeug auf meinen namen angemeldet. jetzt möchte ich evtl. wieder ein fahrzeug anmelden. fange ich nun bei der versicherung wieder mit dem höchsten satz an oder bleiben mir die bis vor 8 jahren erworbenen prozente nun auch wieder eingeräumt?

wäre toll, wenn sich jemand findet, der/die mir nicht nur die frage beantworten kann, sondern auch nach meiner einleitung noch bereit ist, mir diese info auch zu geben. :smile:)

ich bedanke mich im voraus ganz fein mit einem tiefen knicks

vor 10 jahren habe ich
meinen führerschein abgeben müssen, hatte aber noch 2 jahre
lang ein fahrzeug auf meinen namen angemeldet. jetzt möchte
ich evtl. wieder ein fahrzeug anmelden. fange ich nun bei der
versicherung wieder mit dem höchsten satz an oder bleiben mir
die bis vor 8 jahren erworbenen prozente nun auch wieder
eingeräumt?

Hallo!
Naja, sieht nicht ganz so gut aus, denn in der Regel werden die SF-Klasse bzw. der Rabatt 3-5 Jahre aufgehoben. Kommt auf die Gesellschaft an. Klarheit wirst Du haben, wenn Du Dich mit Deiner damaligen Versicherung in Verbindung setzt und danach fragst oder den Vermittler von damals damit beauftragst.
Gruß
Sabine

vor 10 jahren habe ich
meinen führerschein abgeben müssen, hatte aber noch 2 jahre
lang ein fahrzeug auf meinen namen angemeldet. jetzt möchte
ich evtl. wieder ein fahrzeug anmelden. fange ich nun bei der
versicherung wieder mit dem höchsten satz an oder bleiben mir
die bis vor 8 jahren erworbenen prozente nun auch wieder
eingeräumt?

Hallo!
Naja, sieht nicht ganz so gut aus, denn in der Regel werden
die SF-Klasse bzw. der Rabatt 3-5 Jahre aufgehoben.

Stimmt so nicht… in der Regel 7 Jahre, einige Gesellschaften auch
darüberhinaus.

Kommt auf die Gesellschaft an. Klarheit wirst Du haben,
wenn Du Dich mit
Deiner damaligen Versicherung in Verbindung setzt und danach
fragst oder den Vermittler von damals damit beauftragst.

Das stimmt, ist die einzigste Möglichkeit, das sicher rauszufinden.

Gruß
Sabine

hawkeye

moin leutz,

Hallo olaph,

ich muss zunächst mal feststellen, dass ich von der
wer-weiss-was-gemeinde bisher noch nie enttäuscht worden bin.
spätestens nach 5 stunden hatte ich auf meine bisherigen
anfragen im expertenforum eine antwort, mit der ich
tatsächlich was anfangen konnte.

solche klugscheisser, wie hier abhängen, konnte ich nie
leiden, als ich noch zur schule ging, aber es ist doch schön,
im leicht fortgeschrittenen alter davon profitieren zu können.

mit fortgeschrittenem Alter lernt man eben dazu und ist auch fähig zu akzeptieren, dass es Leute gibt, die mehr auf der Pfanne haben als man selber.
Ich fände es demütigend von Leuten Ratschläge zu erbitten, die ich selber als Klugscheisser bezeichne, weil ich damit zugeben würde, dass ich eigentlich ein Dummschwätzer bin.

soviel dazu. nun zu meiner frage: vor 10 jahren habe ich
meinen führerschein abgeben müssen, hatte aber noch 2 jahre
lang ein fahrzeug auf meinen namen angemeldet. jetzt möchte
ich evtl. wieder ein fahrzeug anmelden. fange ich nun bei der
versicherung wieder mit dem höchsten satz an oder bleiben mir
die bis vor 8 jahren erworbenen prozente nun auch wieder
eingeräumt?

Doch nun für dich auch ein brauchbarer Tipp.

Erstens frage bei deiner Gesellschaft an, wo das Fahrzeug zuletzt versichert war, ob die dir bei Zulassung eines Fahrzeuges den SFR von damals anrechnen. Wenn ja dort versichern.

Falls dein Versicherer nein sagt, könntest du z.B. das Fahrzeug bei der Kravag Allgemeine Vers. versichern, weil diese Gesellschaft auch Schadenfreiheitsrabatte übernimmt, die vor mehr als sieben Jahren vorhanden waren.

Es könnte natürlich passieren, dass ein Versicherer eine Führerscheinkopie verlangt, aus der ersichtlich wäre, dass dein „Lappen“ eine Zeit lang weg war. Gerade bei Versichererwechsel bestünde dieses Risiko. Damit könnte die Übernahme des SFR gefährdet sein.

wäre toll, wenn sich jemand findet, der/die mir nicht nur die
frage beantworten kann, sondern auch nach meiner einleitung
noch bereit ist, mir diese info auch zu geben. :smile:)

ich bedanke mich im voraus ganz fein mit einem tiefen knicks

Gehe lieber aufrecht durch die Gegend und schreib nicht so’n dummes Zeug.

Viele Grüße

Ralf