Mein Opa hat vor zwei Monaten einen Auto-Unfall (selbstverschuldet) gehabt und daraufhin seine Fahrerlaubnis abgegeben und sein Auto verkauft. Nun möchte ich seine Prozente übernehmen, da ich ab nächstes Jahr bedeutend höher eingestuft werde. Jetzt wollte ich wissen, wie die genaue Verfahrensweise ist und ob ich trotzdem eine andere Versicherung als er wählen kann (nämlich meine behalten kann).
du musst nur glaubhaft nachweisen, dass du maßgeblich zur Erfahrung der Rabatte beigetragen hast…
Da du selber ein Auto angemeldet hast, wird dies schon schwieriger als im Normalfall. Du wirst also gehörig glaubhaft machen müssen, dass du beide Autos gefahren bist.
Weiterhin bekommst du aber auch nur maximal die Rabatte zugeschrieben, die du dir hättest selber erfahren können. Dabei ist nicht das 18. Lebensjahr zu beachten (rechtliches Können), sondern das Alter deines Führerscheins (rechtliches und tatsächliches Können).
Hast du also erst 2 Jahre den Führerschein, bekommst du nicht mehr als 2 Jahre.
also sagen wir mal 19 Jahre alt, wirst im Frühjahr 20…
Führerschein gemacht mit 18 und vor dem 1.7.
dann würdest in der ersten Hälfte 2002 auf SF2 gestuft werden…
Das sind verschenkte Rabatte… lieber Eltern übertragen und die an dich… wäre geschickter… wenn es überhaupt Sinn macht…
Gruß
Marco
PS. Alternative wäre… die Rabatte bleiben 7 Jahre bestehen… fahre du weiter… vielleicht verfallen sie, vielleicht hast aber auch Schäden zu Hauf… dann könntest dir die in 7 Jahren überschreiben… stirbt dein Opa eher, dann weiß ich nicht, wie es da mit vor sich geht. Meines Wissens nach aber unproblematisch mit Sterbeurkunde und deiner Erklärung.
wie wäre es denn, wenn Dein Opa Dein Auto als sein Auto versichern würde? Später, wenn Du dann mal die Versicherung übernimmst, könntest Du ja die Prozente (als eigentlicher Fahrer) mitnehmen.
Unfälle werden mit eingerechnet, wenn der Schadensfreiheitsrabatt übertragen wird, das wäre auch noch zu berücksichtigen.
Was in einer anderen Antwort angesprochen wurde, daß der SF 7 Jahre bestehen bleibt, ist richtig, doch soweit mir bekannt ist kann der SF höchstens 6 Monate nach z.B. Veräußerung des Fahrzeugs übertragen werden. Auch das sollte berücksichtigt werden.
du bleibst Fahrzeughalter und Dein Opa Versicherungsnehmer
Opa XX
co Dieter Berger
deine Adresse.
Dann bekommst Du auch sämtliche Post und Rechnungen. Nur achte darauf das der SFR noch hochgestuft wird.
Das habe ich für mich selber schon durchgeführt und das klappt wunderbar.
mfg
KD
Mein Opa hat vor zwei Monaten einen Auto-Unfall
(selbstverschuldet) gehabt und daraufhin seine Fahrerlaubnis
abgegeben und sein Auto verkauft. Nun möchte ich seine Prozente übernehmen, da ich ab nächstes Jahr bedeutend
höher eingestuft werde. Jetzt wollte ich wissen, wie die
genaue Verfahrensweise ist und ob ich trotzdem eine andere
Versicherung als er wählen kann (nämlich meine behalten kann).