Prozente vom Zweitwagen zurück holen ?

Es befanden sich zwei Autos in der Familie, beide auf die Ehefrau zugelassen und versichert … bei der Trennung vom Ehemann wurde sein Fzg. auf seinen Namen umgemeldet, es wurde ihm auch der Zweitwagenrabatt für eine günstigere Einstufung bei der Versicherung, also die Zweiwagenprozente, gelassen … können diese Prozente wieder auf die Noch-Ehefrau zurück übertragen werden?
Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe.

Hallo,

Ja!

VG René

Es befanden sich zwei Autos in der Familie, beide auf die
Ehefrau zugelassen und versichert … bei der Trennung vom
Ehemann wurde sein Fzg. auf seinen Namen umgemeldet, es wurde
ihm auch der Zweitwagenrabatt für eine günstigere Einstufung
bei der Versicherung, also die Zweiwagenprozente, gelassen …
können diese Prozente wieder auf die Noch-Ehefrau zurück
übertragen werden?

nein - was einmal übertragen wurde, kann nicht mehr zurück geholt werden.

Beispiel:
Trennung 2006 SF10 wird an den Ehemann übertragen,
dann beginnt der SF-Rabatt für die mögliche spätere Übertragung neu zu laufen.

2007 tatsächlich SF11 - mögliche Übertragung SF1
2008 tatsächlich SF12 - mögliche Übertragung SF2
2009 tatsächlich SF13 - mögliche Übertragung SF3
2010 tatsächlich SF14 - mögliche Übertragung SF4
2011 tatsächlich SF15 - SF5 kann nun übertragen werden.

hallo,

die antwort lautet: klares jein
wie du schon siehst, gehen hier die meinungen auseinander.

die meisten versicherer tun sich mit sf-rückübertragungen und kettenübertragungen schwer. hier kommt es auf deinen versicherer, deine kundenbindung, dein verhandlungsgeschick und den sachbearbeiter an. wende dich an deinen kundenbetreuer deines haus- und hofversicherers, vielleicht kann er ein gutes wort für dich einlegen.

snake

Vielen Dank für Eure Antworten. Ich seh schon, die Ehefrau muss dann doch mit dem Versicherungsvertreter ihres Vertrauen Kontakt aufnehmen … Also dann los !