Prozentrechnung

Hallo,

steh grad voll auf dem Schlauch in Punkto %-Rechnung:

Wenn ich ein Arbeitnehmer-brutto von beispielsweise 2.700 Euro habe und der Arbeitgeber-Anteil der Soz.-Abgaben beträgt dazu zusätzlich 570 Euro (fiktiver Wert).
Und ich möchte von einer Sonderzahlung (sprich Weihnachtsgeld), die AN-brutto mit z.B. 1850 Euro noch zu dem oben genannten dazukommt, jetzt noch die Sozialabgaben des Arbeitgebers dazu wissen,…

…dann rechne ich doch einfach die Prozentzahl aus, die die 570 Euro (oben) von den 2.700 Euro sind (nämlich nach meiner Rechnung 21,11%) und bekomme so die Sozabgabenzahl des Arbeitgebers heraus, oder?

Rechnung:

570 Euro x 100 %:2.700 Euro = 21,11%

1.850 Euro x 21,11% : 100% = 390,53 Euro

Ist das richtig?

Bitte dringend um Hilfe!

Vielen Dank im voraus, Erdmännchen

Hallo Erdmännchen,

Die korrekt Berechnung ist möglicherweise keine „einfache“ Prozentrechnung, sondern vom Arbeits/Steuerrecht vorgegeben, da gibt es jede Menge Besonderheiten je nach Nation bzw. Land oder Berufsgruppe. zumindest hier in Ö wäre das eine Frage für einen (Lohn-)Steuerfachmann.

Es grüßt

Der Daimio

Hallo,

…dann rechne ich doch einfach die Prozentzahl aus,

Normal kennt man die Prozentsätze, da die irgendwo in einem Gesetz oder ähnlichem stehen. Ob Zusatzzahlungen voll beitragspflichtig sind, wäre eine Frage für ein passendes Brett.

Ist das richtig?

Wenn man in dem Fall so rundet schon, man könnte mit etwas anderer Rundung auch auf 390,56€ kommen.

Cu Rene

Hallo,

vielen Dank erstmal für eure Antworten.

Ich stand vor allem deshalb auf dem Schlauch, weil

der AG-Anteil kein Bestandteil des Wertes (AN-brutto Grundgehalt)ist, von dem ich die Prozentzahl ausrechne. Deshalb war ich mir nicht sicher, ob der Rechenweg so überhaupt legitim ist.

Aber letztendlich geht es doch eigentlich nur darum, festzustellen, in welcher Relation der zusätzliche Wert des AG-Anteils zur Zahl des AN-Bruttos steht um den AG-Anteil einer anderen AN-brutto-Zahl durch dieselbe Relation herauszufinden, oder??? Oder ist meine Denke da falsch?

Erdmännchen

Hallo,

Aber letztendlich geht es doch eigentlich nur darum,
festzustellen, in welcher Relation der zusätzliche Wert des
AG-Anteils zur Zahl des AN-Bruttos steht um den AG-Anteil
einer anderen AN-brutto-Zahl durch dieselbe Relation
herauszufinden, oder??? Oder ist meine Denke da falsch?

Die Frage, ob man das so machen darf , hat nichts mit Mathematik zu tun. Im Versicherungs- oder Arbeitsrechtsbrett wäre sie besser aufgehoben.

Cu Rene

Hallo Rene,

vielleicht hast du Recht, obwohl ich glaube im Arbeitsrecht-Brett wäre es nicht an der richtigen Stelle, denn es geht ja nicht um eine Rechtsfrage. Vielleicht sollte ich es mal bei den Versicherungen versuchen, auch wenn von Sozialversicherung da bisher nichts steht, aber das macht ja vielleicht nichts.

Trotzdem ist mir nicht ganz klar, ob die Frage nicht auch rein aus mathematischer Sicht zu beantworten wäre, aber dafür reichen meine Leitungen im Oberstübchen grade nicht aus.

Danke jedenfalls, Erdmännchen