Das Rechtsforum sollte für diese Frage korrekt sein, da es sich um eine Frage des Familienrechts (Unterhaltsrecht) handelt.
Wie viel Prozent vom Einkommen eines Selbstständigen wird vom Gesetz anerkannt als Altersrücklage bei der Berechnung des Kindesunterhaltes?
Ich habe da einen Prozentsatz von 20% in Erinnerung - stimmt das?
Vielen Dank für eine sachkundige Antwort!
…und lieber MODERATOR: Bitte diesen Beitrag nicht verschieben! Es handelt sich um eine eindeutige Gesetztesfrage!