Prozentuale Berücksichtigung des Einkommens als Altersrückstellung/ Kindesunterhalt

Das Rechtsforum sollte für diese Frage korrekt sein, da es sich um eine Frage des Familienrechts (Unterhaltsrecht) handelt.

Wie viel Prozent vom Einkommen eines Selbstständigen wird vom Gesetz anerkannt als Altersrücklage bei der Berechnung des Kindesunterhaltes?
Ich habe da einen Prozentsatz von 20% in Erinnerung - stimmt das?

Vielen Dank für eine sachkundige Antwort!

…und lieber MODERATOR: Bitte diesen Beitrag nicht verschieben! Es handelt sich um eine eindeutige Gesetztesfrage!

Die Regelung über den Abzug von Vorsorgeaufwendungen beruht auf einem Urteil des BGH vom 11.05.2005 (Az: XII ZR 211/ 02).

Demnach sind die tatsächlichen Aufwendungen bis zu maximal 24% des Vorjahresgewinns einschl. etwaiger Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung abzugsfähig.

G imager