Prozentuale Zeiterfassung + pauschale Abgeltungskl

In einer Firma sind die Arbeitnehmer aufgefordert ihre geleisteten Arbeitsstunden, tageweise oder auch monatlich, in Prozent zu erfassen.

Beispiel:
Montag = Projekt X 40% + Projekt Y 45% + Projekt Z 15% = 100% Tagessarbeitszeit
Monat Mai = Projekt X 55% + Projekt Y 35% + Projekt Z 10% = 100% Monatsarbeitszeit

Die maximal einzutragende Gesamtsumme beträgt 100 Prozent und entspricht 8 Stunden geleistete Tages- oder die jeweilige Monatsarbeitszeit.

Da ein Arbeitstag immer maximal 100 Prozent und somit 8 Stunden haben kann werden geleistet Überstunden einfach ausgeblendet.

Darüber hinaus befindet sich in den Arbeitsverträgen folgende pauschale Abgeltungsklausel:

„Die Wochenarbeitszeit beträgt 40 Stunden. Über die Wochenarbeitszeit hinausgehende Mehrleistung ist mit dem Grundgehalt abgegolten.“

Ist diese Form der Zeiterfassung im Zusammenhang mit der in den Arbeitsverträgen enthaltenden pauschalen Abgeltungsklausel zulässig?

In einer Firma sind die Arbeitnehmer aufgefordert ihre
geleisteten Arbeitsstunden, tageweise oder auch monatlich, in
Prozent zu erfassen.

Nette Idee

Beispiel:
Montag = Projekt X 40% + Projekt Y 45% + Projekt Z 15% =
100% Tagessarbeitszeit
Monat Mai = Projekt X 55% + Projekt Y 35% + Projekt Z 10% =
100% Monatsarbeitszeit

Die maximal einzutragende Gesamtsumme beträgt 100 Prozent und
entspricht 8 Stunden geleistete Tages- oder die jeweilige
Monatsarbeitszeit.

Zumindest in Bezug auf die tägliche und Wochenarbeitszeit halte ich diese Art der „Dokumentation“ für höchst problematisch, da sich so z. B. die Einhaltung des ArbZG überhaupt nicht kontrollieren läßt.

Da ein Arbeitstag immer maximal 100 Prozent und somit 8
Stunden haben kann werden geleistet Überstunden einfach
ausgeblendet.

Ist ja wohl der „Sinn“ der Sache

Darüber hinaus befindet sich in den Arbeitsverträgen folgende
pauschale Abgeltungsklausel:

„Die Wochenarbeitszeit beträgt 40 Stunden. Über die
Wochenarbeitszeit hinausgehende Mehrleistung ist mit dem
Grundgehalt abgegolten.“

Ist diese Form der Zeiterfassung im Zusammenhang mit der in
den Arbeitsverträgen enthaltenden pauschalen Abgeltungsklausel
zulässig?

Diese Klausel ist zwar weit verbreitet (Probieren kann mann es ja mal, mal sehen, ob die AN aufmucken), aber wohl in dieser Pauschalität höchstwahrscheinlich rechtswidrig, da sie der ständigen Rechtsprechung des BAG zu pauschalierten Überstunden widersprechen dürfte. Auch bei Pauschalvereinbarungen können damit nicht uferlos Überstunden abverlangt werden. Um erkennen zu können, wo evtl. die zulässige Grenze überschritten wird, braucht man dann auch wieder die Erfassung der Arbeitszeit in Stunden und Minuten.

Bei solchen AG hilft nur sofortige Gründung eines BR und Überprüfung des Arbeitsvertrages durch einen Fachanwalt, alles Andere führt nicht weiter.

P.S.: In diesem Forum sind Höflichkeitsformen wie Anrede und Schlußgruß durchaus üblich.

Eigentlich ist es auch eine sehr tolle Idee. So kommt man immer ohne Überstunden davon. Denn ich kann ja dann nie mehr als 100% arbeiten bzw. mehr als 100% meiner Arbeitskraft zur Verfügung stellen.

Das sollte bei mir auch mal eingeführt werden. Da würde mir jeden Tag megapünktlich der Griffel aus der Hand fallen :smiley:

Und die Prozentzahlen die kann man sich ja sowieso nach Lust und Laune eintragen, weil es ja nicht genau nach Zeit geht, sondern mehr oder weniger ungefähr nach %. Also wenn ich 5 Minuten eine rauchen gehe, dann sind das 1,04% und die schlägt man einfach bei einem anderen Projekt mit oben drauf. Also keine Pause gehabt. Schon eine coole Idee…

Obwohl mich das Gerechne nerven würde…

Servus @all,

kleiner Nachtrag an alle - in der Eile sind meine Höflichkeitsformen leider etwas auf der Strecke geblieben!

Daher an dieser Stelle schon mal Danke an alle die bereits geantwortet haben und natürlich auch an alle die noch Antworten werden.

Gruß R.Rathke

Ps: Danke Wolfgang - der Zaunpfahl war goldrichtig ;oD

Hallo

Bei solchen AG hilft nur sofortige Gründung eines BR und
Überprüfung des Arbeitsvertrages durch einen Fachanwalt, alles
Andere führt nicht weiter.

Einen Betriebsrat gibt es nicht und wird es in naher Zukunft sicher nicht geben. Das Thema wird seit Jahren vom AG erfolgreich unterdrückt.

Der konsultierte Fachanwalt sieht das Konstrukt ähnlich kritisch – vertritt aber nur den einzelnen AN im Klagefall.

Gibt es vielleicht eine übergeordnete Instanz die man aktivieren bzw. anschreiben könnte, um die Rechtskonformität dieses Arbeitszeiterfassungskonstruktes überprüfen zu lassen?

Gruß