In einer Firma sind die Arbeitnehmer aufgefordert ihre
geleisteten Arbeitsstunden, tageweise oder auch monatlich, in
Prozent zu erfassen.
Nette Idee
Beispiel:
Montag = Projekt X 40% + Projekt Y 45% + Projekt Z 15% =
100% Tagessarbeitszeit
Monat Mai = Projekt X 55% + Projekt Y 35% + Projekt Z 10% =
100% Monatsarbeitszeit
Die maximal einzutragende Gesamtsumme beträgt 100 Prozent und
entspricht 8 Stunden geleistete Tages- oder die jeweilige
Monatsarbeitszeit.
Zumindest in Bezug auf die tägliche und Wochenarbeitszeit halte ich diese Art der „Dokumentation“ für höchst problematisch, da sich so z. B. die Einhaltung des ArbZG überhaupt nicht kontrollieren läßt.
Da ein Arbeitstag immer maximal 100 Prozent und somit 8
Stunden haben kann werden geleistet Überstunden einfach
ausgeblendet.
Ist ja wohl der „Sinn“ der Sache
Darüber hinaus befindet sich in den Arbeitsverträgen folgende
pauschale Abgeltungsklausel:
„Die Wochenarbeitszeit beträgt 40 Stunden. Über die
Wochenarbeitszeit hinausgehende Mehrleistung ist mit dem
Grundgehalt abgegolten.“
Ist diese Form der Zeiterfassung im Zusammenhang mit der in
den Arbeitsverträgen enthaltenden pauschalen Abgeltungsklausel
zulässig?
Diese Klausel ist zwar weit verbreitet (Probieren kann mann es ja mal, mal sehen, ob die AN aufmucken), aber wohl in dieser Pauschalität höchstwahrscheinlich rechtswidrig, da sie der ständigen Rechtsprechung des BAG zu pauschalierten Überstunden widersprechen dürfte. Auch bei Pauschalvereinbarungen können damit nicht uferlos Überstunden abverlangt werden. Um erkennen zu können, wo evtl. die zulässige Grenze überschritten wird, braucht man dann auch wieder die Erfassung der Arbeitszeit in Stunden und Minuten.
Bei solchen AG hilft nur sofortige Gründung eines BR und Überprüfung des Arbeitsvertrages durch einen Fachanwalt, alles Andere führt nicht weiter.
P.S.: In diesem Forum sind Höflichkeitsformen wie Anrede und Schlußgruß durchaus üblich.