Prozentualer Anteil an Unternehmen

hallo,
ich habe folgendes Problem:

ich möchte in naher Zukunft gerne ein Unternehmen gründen. Im Grunde genommen basiert die Geschäftsidee auf einer „Grundidee“ eines Freundes. Ich habe in den letzten Wochen auf seinen Hinweis „seine“ Idee komplett weiter entwickelt. Jedoch hat er mir den Anstoß hierfür gegeben.

Da er keine Zeit hat auch in Zukunft mit zu arbeiten wollte ich euch fragen wie man fairer Weise hierbei vorgeht? Ich könnte ihn natürlich vorher auszahlen oder auch am Unternehmen beteiligen, jedoch wollte ich fragen wie hierbei die rechtlichen Grundlagen sind bzw. was der (auch prozentuale) Regelsatz bei einer Beteiligung ist??

Über Antworten würde ich mnich freuen!!

Hierzu gibt es keine generellen Regelungen. Dies müsst ihr „freundschaftlich“ unter euch regeln - es gilt letztlich der Grundsatz der Vertragsfreiheit.

Jochen

Hallo Daniel,

Deine Frage kann leider nur auf der Basis von Vermutungen beantwortet werden, denn entscheidend ist die Frage: Hat Dein Freund eine Leistung erbracht, für die er -so auch vereinbart- eine Gegenleistung, also einen Geschäftsanteil o.a. haben wollte? Oder hat er wirklich nur eine „Idee“ geliefert, die von Dir letztlich zu einem marktfähigen Konzept weiter entwickelt wurde (und war das ein „Freundschaftsdienst“) - dann hätte er halt keinen
echten Anspruch auf irgendetwas.
Etwas völlig anderes ist das, was Du „faire Weise“ nennst und was mir gut gefällt: Wenn Du überzeugt bist, dass die Grundidee für Dich ein richtiges Business bedeutet, wäre eine Vergütung sicher „fair“, anständig eben. Grundsätzlich geht mir der Gedanke einer Bezahlung vorweg (ohne zu wissen, welche Umsätze und welcher Profit sich konkret erwirtschaften lassen) oder sogar einer Beteiligung am Unternehmen allerdings etwas weit. „Fair“ kann auch eine prozentuale Vergütung nach einem ersten Geschäftsjahr sein.

Viel Erfolg

Achim Brueser
Unternehmensberater CMC/BDU

Hallo Daniel,

wie genau es da rechtlich aussieht, ist mir nicht bekannt. Aber in deinem Fall geht es ja vermutlich auch mehr um eine gerechte Beteiligung oder Bezahlung des Ideengebers.

Eine vorherige Auszahlung ist sicherlich nicht einfach, weil der Wert der Idee sich ja erst später zeigen wird und von sehr vielen Faktoren abhängig ist. Auch bestehen Risiken, die den Wert einer Idee schnell verändern können… ich denke da an die Wettbewerber.
Somit wäre ich immer eher bei einer Gewinnbeteiligung, die zeitlich begrenzt ist.
Die zeitliche Begrenzung deshalb, weil sich dein Geschäft weiter entwickeln wird. Irgendwann ist die Idee nicht mehr der relevante Faktor, sondern das was Du draus entwickelt hast und das was Du drum herum anbietest. Wie viel Prozent (3, 5 oder 10%) dieses wäre hängt aus meiner Sicht sehr davon ab, um was es sich handelt, welches Risiko Du trägst usw…

Ich hoffe meine Einschätzung hilft etwas weiter…

Gruß
Matthias

Eine Regelung gibt es da nicht, Ihr könnt euch bei der prozentualen Beteiligung völlig frei entscheiden.

Eine Variante ist eine stille Beteiligung, die andere Variante wäre die direkte Zusammenarbeit in Form einer GbR.

der Begriff GbR im Gründerlexikon erklärte:
http://www.gruenderlexikon.de/gbr

Ihr einen Artikel zum Thema wie man mit mehreren Menschen eine Firma gründet, Teamgründung:

http://www.gruenderlexikon.de/ratgeber/gruendungsfoe…

Eine Abschätzung der Vor- und Nachteilen sollte von einem Steuerberater vorgenommen werden oder zumindest von einem Rechtsanwalt begleitet werden. Trotzdem würde ich empfehlen, vorher mit dem Freund zu sprechen, wenn er nicht möchte würde ich mir diese Arbeit auch nicht machen. Man bedenke: Es ist eine recht lange Zeit, wo immer der Gewinn oder Verlust aufgeteilt werden muss, auch wenn du eigentlich ihm nichts mehr geben möchtest, ist er trotzdem in deiner Firma beteiligt.

Für eine professionelle Beratung, noch dazu kostengünstig, empfehle ich einen Onlinesteuerberater, mehr dazu unter: http://www.gruenderlexikon.de/magazin/mit-einem-onli…

Hmmm. Ich bin zwar kein Jurist, aber aus dem, was ich so gelernt und erlebt habe, sehe ich die Sache folgendermaßen:

Grundsätzlich ist eine „Idee“ nicht schützbar und somit gibt es hier auch keine „rechtlichen Grundlagen“. Hätte Dein Freund an der Gründung der Unternehmung mitgewirkt, hätte er möglicherweise einen durchsetzbaren Anspruch auf eine Gewinnbeteiligung, ansonsten eher nicht. D.h. was immer ihr privatrechtlich unter euch vereinbart, gilt :smile:

Die technisch einfachste und sauberste Variante wäre freilich, wenn die zu gründende Unternehmung die Form einer Kapitalgesellschaft hat (GmbH, UGhb, AG, Ltd., s.a.r.l., was auch immer). Dann kann Dein Freund einige Anteile bekommen (und Du würdest das Kapital dafür stellen) - und somit für alle Zeiten einen Anspruch auf anteilige Gewinnausschüttung, if any. Natürlich kriegt er dann auch Stimmen, daher sollte der Anteil nicht allzu groß sein - wer weiß, ob ihr in 10 Jahren noch befreundet seid.

Aber es kann euch auch keiner daran hindern, einen Vertrag zu unterschreiben, der die Firma verpflichtet, immer am 10.06. 7,5% des Bilanzgewinns des Vorjahres an Deinen Freund zu überweisen. Er müßte das dann freilich mit seinem Steuersatz versteuern.

Oder Dein Freund stellt einfach eine Rechnung für „Beratungsleistungen im Zuge der Gründung“ an die Firma. Die Höhe wiederum müßt/dürft ihr frei unter euch ausmachen.

Viel Erfolg bei der Gründung!

Evgenij

hallo,
ich habe folgendes Problem:

Da er keine Zeit hat auch in Zukunft mit zu arbeiten wollte
ich euch fragen wie man fairer Weise hierbei vorgeht? Ich
könnte ihn natürlich vorher auszahlen oder auch am Unternehmen
beteiligen, jedoch wollte ich fragen wie hierbei die
rechtlichen Grundlagen sind bzw. was der (auch prozentuale)
Regelsatz bei einer Beteiligung ist??

Hallo,

es gibt verschiedene Möglichkeiten der Beteiligung an Unternehmen, wie eine stille Beteiligung und viele weitere. Welche im Einzelfall in Frage kommt, sollte aber immer mit einem guten Steuerberater, den man unter http://www.betriebsausgabe.de/steuerberatung.php finden kann, abgeklärt werden. Hierbei kommt es immer auch auf die Form des Unternehmens und die persönlichen Hintergründe an, die an dieser Stelle nicht ausreichend dargestellt werden können.

Hallo 1234Daniel,
Grundideen kann man finden an Millionen Stellen auf der Welt. dafür gibt es normalerweise keine Beteilgung.

Wenn mich jeder an seinem Geschäft beteiligen würde, den ich schon mal auf eine Idee gebracht habe, wäre ich heute Milliardär.

Eine Beteiligung bedarf immer auch einer aktiven Mitarbeit oder Kapitaleinsatz. Nur die Grund-Idee wird nicht in dieser Art honoriert.
Du kannst ihm zu Weihnachten ein großzügiges Geschenk machen, wenn der Laden läuft. Mehr ist nicht nötig.
Du kannst auch den Knaben später noch beteiligen, wenn er mitarbeiten will oder wenn er Geld einbringt.
Deine edle Gesinnung ehrt dich. Zweifelsfrei…
Aber…
In Wahrheit hoffst du aber nur, durch deine Bereitschaft einer Beteiligungszahlungs das Schicksal milde zu stimmen, damit das Geschäft ein Erfolg werden möge. ODER ??

Wenn Du die Idee weiterentwickelt hast, ist es eine neue Idee und somit ist es DEINE Idde.
Und wenn es nicht klappt, zahlt Dir dein Freund auch nicht deine Verluste… ODER ?

Also, wenn Du das Geschäft alleine beginnst, ist es Dein Geschäft. Fertig.

Oder hast Du eine Vereinbarung mit dem Freund, welche dich in irgendeiner Weise bindet ?

Nein? Dann lass es dabei bewenden.
Viel Erfolg mit deiner Idee.

Ist die Idee schon mehrfach erfolgreich am Markt?
Dann wird es auch bei Dir ein Erfolg werden können.

Ist die Idee jedoch komplett neu, solltest Du VIEL Geld bereithalten. Denn so etwas kann JAHRE dauern, bis Gewinn erwirtschaftet wird.

Gruss
Mentat1

Im
Grunde genommen basiert die Geschäftsidee auf einer
„Grundidee“ eines Freundes. Ich habe in den letzten Wochen „seine“ Idee komplett weiter entwickelt. :smiley:a er keine Zeit hat auch in Zukunft mit zu arbeiten wollte
ich euch fragen wie man fairer Weise hierbei vorgeht?

was der (auch prozentuale)
Regelsatz bei einer Beteiligung ist??

Liebe Anfrager,
die Angaben sind zu allgemein (Branche, Umfang, Größe, Art des Unternehmens, Produktion, Handel, Dienstleister, IT etc., Konzeption …) um genauere Aussagen machen zu können.
Eine gute und faire Lösung ist z.B. eine Gewinnbeteiligung (auch wenn es z.B. nur ein paar Prozentpunkte sind).
Zudem erhält man bei den Existenzberatern der IHK bzw. HK und bei den Existenzberatern der Banken und Sparkassen sehr gute Ratschläge zu dem von Ihnen angesprochenen Punkt. Auch der SES (Senior Expert Service) hilft mit guten und praktikablen Lösungen.
Viel Erfolg bei der Existenzgründung …
… und herzliche Grüße
Karl-Otto Kaiser

bei kapitalgesellschaftsformen (ug, gmbh etc) beträgt der Anteil am Unternehmen dem Anteil der Einlagen.
Bsp. Grundkapital 100.000 € gesamt, Dein Anteil 80.000 €, sein Anteil 20.000 €, dann ist sein Anteil am Unternehmen 20% usw.
Zur Not kannst Du seinen Anteil festlegen ohne, dass er reell irgendetwas bringt.
Viel Erfolg

Hallo,

ich denke in solchen Fällen wäre ein Anwalt mit dem Fachgebiet Patentrecht sehr hilfreich.
Eine vorherige Auszahlung des Freundes wäre unfair, wenn das Unternehmen in Zukunft wachsen und erhebliche Gewinne erzielen würde.

Ein Beispiel dazu, wobei es hier nur um das Logo geht:

Eine kuriose Geschichte aus der Logoentwicklung ist die des Nike Logos, des sogenannten Swoosh. Dieser wurde von einer Studentin entworfen, die dafür 35 Dollar erhielt. Mittlerweile repräsentiert dieses Logo eine der weltweit bekanntesten Marken und wird viele Millionen Male verwendet. Als späteren Ausgleich für ihre Leistung erhielt die Designerin zwölf Jahre nach der Abgabe ihrer Arbeit eine Danksagung von zu dieser Zeit bereits sehr erfolgreich gewordenen Firma, zusammen mit einem Aktienpaket.

http://www.knowledgesuite.de/marketing-werbung/die-l…

Wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrem Vorhaben!