Prozess abwenden?

Einen wunderschönen Samstag wünsche ich euch,

folgender rein fiktiver Sachverhalt beschäftigt mich:

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  • Angenommen, PERSON A betreibt ein kleines Fachforum (Pflanzen) im Internet.

  • In diesem Fachforum schreibt HETZER B, dass bloß niemand von GÄRTNER C seinen Garten machen lassen sollte. Allgemein wären Gärtner faul, schlecht und Pflanzentöter, aber GÄRTNER C wäre richtig schlimm.

  • GÄRTNER C lässt seine Anwälte an PERSON A schreiben: löschen Sie sofort den Beitrag, nennen sie uns die Identität von HETZER B, unterschreiben Sie eine Unterlassungserklärung und übernehmen Sie die Anwaltskosten.

  • PERSON A löscht den Beitrag und nennt die IP von HETZER B, weigert sich aber, die Erklärung zu unterschreiben und die Anwaltskosten zu übernehmen.

  • Über Monate passiert nichts.

  • Nun eine Ladung des Amtsgerichtes: GÄRTNER C hat Klage erhoben, ein Verhandlungstermin steht.

Die Frage: kann PERSON A den Prozess doch noch abwenden, indem er die Auflagen von GÄRTNER C nun noch erfüllt? Oder ist die Sache jetzt in der Hand des Gerichtes, und eine Einigung ist nicht mehr möglich?
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Herzlichen Dank für alle Antworten und ein schönes Wochenende!

Gartengrün

Die Frage: kann PERSON A den Prozess doch noch abwenden, indem
er die Auflagen von GÄRTNER C nun noch erfüllt?

Nein, die Klage ist bereits rechtshängig, sonst wäre kein Termin anberaumt worden.

Oder ist die
Sache jetzt in der Hand des Gerichtes, und eine Einigung ist
nicht mehr möglich?

Eine Einigung ist immer möglich, auch während des Verfahrens. Es muss also nicht zwangsläufig ein Urteil ergehen. Aber die Kosten lassen sich nicht mehr ganz zurückfahren.

Wieso will man sich hier gegen die Klage nicht verteidigen? So würde ich es machen.

Vielen Dank schon einmal für die Antwort!

Nein, die Klage ist bereits rechtshängig, sonst wäre kein
Termin anberaumt worden.

Das bedeutet: auch, wenn PERSON A im fiktiven Fall der Gegenseite anbieten würde, alle Auflagen zu erfüllen (und die Gegenseite würde annehmen), müsste PERSON A immer noch vor Gericht zum Termin erscheinen etc.?

Wieso will man sich hier gegen die Klage nicht verteidigen? So
würde ich es machen.

Schon jetzt übersteigen die gegnerischen Anwaltskosten ein Monatsgehalt von PERSON A. Die Person im Beispiel ist besorgt, dass aus einem finanziellen Ärgernis durch weitere juristische Schritte eine untragbare finanzielle Belastung entsteht. Deswegen möchte sie die Sache (nun doch) schnellstmöglich und ohne großen Aufwand regeln…

Das bedeutet: auch, wenn PERSON A im fiktiven Fall der
Gegenseite anbieten würde, alle Auflagen zu erfüllen (und die
Gegenseite würde annehmen), müsste PERSON A immer noch vor
Gericht zum Termin erscheinen etc.?

Bei Erfüllung der Ansprüche würde die Klage unbegründet. Die Rechtsfolgen sind angesichts der zu erwartenden Erledigungserklärung des Klägers und der verschiedenen Reaktionsmöglichkeiten des Beklagten zu kompliziert, als dass ich sie hier nun kurz darstellen könnte. Im besten Fall müsste der Beklagte keine weiteren Kosten tragen.

Er kann auch anbieten, die Kosten der Klage zu übernehmen, wenn der Kläger diese zurücknimmt. Dadurch würden sich zumindest die Gerichtskosten reduzieren.

Schon jetzt übersteigen die gegnerischen Anwaltskosten ein
Monatsgehalt von PERSON A.

Umso wichtiger ist es ja, sich nicht alles gefallen zu lassen. Vielleicht sollte A einmal prüfen, ob er Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben könnte. Am besten sucht er sofort einen Rechtsanwalt auf.

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Vielen Dank für die Antwort (owT)
Hat mir sehr geholfen!