Hallo Glamgirl
ich sortiere mal: Du hattest eine fristlose Kündigung erhalten, die lt. Urteil hinfällig war. Du hast also
Anspruch auf Gehalt für den Monat Januar.
Ist es richtig, dass die ALG 2 dir für den Januar-Monat einen gewissen Betrag zum Leben auszahlte?
Wer hat dir eine Abrechnung zugesandt und an welches Amt wurde der Betrag überwiesen?
Richtig ist, wenn eine Behörde dir Überbrückungsgeld zum Leben gezahlt hat, dann wird dieser Betrag von dem Gehalt, dass ein Arbeitgeber für den Januar-Monat zu zahlen hat, an die Behörde überwiesen, die dir Geld „geliehen“ hat. Damit hast du dann gegenüber der Behörde keine Schulden mehr.
Wichtig ist hier nur folgendes. Wieviel Gehalt hattest du für den Januar zu beanspruchen?
Wieviel Geld hat dir das Amt für den Monat Januar ausgezahlt/geliehen? Ist das Gehalt von der alten Firma höher als das Geld, welches du zum Leben vom Amt erhalten hast? Wurde dem Amt also zu viel gezahlt? Das muss aus der Gehaltsabrechnung deines letzten Arbeitgebers hervorgehen.
Ist die dir vom Amt geliehene Summe abgedeckt, hast du gegenüber dem Amt auch keine Schulden mehr.
Du musst dir bitte eine Aufstellung machen
Einnahmen Gehalt …
Überbrückungsgeld …
Überwiesen vom Arbeitgeber
an das Amt …
Jetzt kannst du folgende Fragen prüfen
An das Amt wurde die Summe gezahlt, die du erhalten hast Beim Amt hast du keine Schulden mehr
An das Amt wurde mehr gezahlt, als du erhalten hast?
Dann musst du das Amt bitten, dir den Restbetrag zurück zu überweisen
An das Amt wurde weniger gezahlt, als du vom Amt erhalten hast. Dann musst du den Restbetrag beim Amt noch bezahlen.
Wurde in dem Prozess berücksichtigt, dass du Anspruch auf Urlaub hattest. Auch diese Urlaubstage müssen dir von deinem alten Arbeitgeber bezahlt werden. Hattest du für den Prozess anwaltliche Vertretung. Dann gehe mit deinen ganzen Unterlagen zu ihm und bitte ihn, das Problem zu klären oder zumindest dir zu erklären. Hattest du keinen Anwalt, so kannst du über das Arbeitsgericht,zuständig sind Rechtspfleger, Auskunft zu deinen Fragen erhalten. Bemühe dich um Prozesskostenhilfe.
Hast du für deine Wohnung Wohngeld beantragt? Das geht leider nicht rückwirkend.
Ich drück dir die Daumen, dass sich alles klärt.
LG
Zwillingsjungfrau