Prozess gewonnen - Geld geht an das Amt?

Hallöchen!

Ich habe folgendes Problem…
Vor 2 Wochen habe ich den Prozess gegen meinen ehemaligen AG gewonnen. Die fristlose Kündigung wurde nachweislich nicht zugestellt und so galt die bereits vorher ausgestellte fristgerechte Kündigung zum 31.1.

Arbeitslos gemeldet bin ich seit dem 1.2., das Geld vom Januar fehlt mir natürlich. Da ich kein ganzes Jahr beschäftigt war, sprang also nur das ach so heiß geliebte ALG 2 für mich ein. Nun sollte ich also endlich das Geld erhalten und sehe auf der mir zugeschickten Abrechnung, dass das Geld an das Amt überwiesen wurde.
Ist das so rechtens? Ich meine, mir fehlt doch das Geld, musste mir damals Geld leihen und dachte eigentlich, dass ich das jetzt zurück zahlen kann. Das Arbeitsamt meint, mir würde das Geld nicht zustehen…obwohl es mein nachgezahlter Lohn von Januar ist, wo ich keine Leistungen erhalten habe???
Bitte um schnelle Hilfe, wenn jemand was weiß, wäre ich echt dankbar =)

Hallo Glamgirl

ich sortiere mal: Du hattest eine fristlose Kündigung erhalten, die lt. Urteil hinfällig war. Du hast also
Anspruch auf Gehalt für den Monat Januar.

Ist es richtig, dass die ALG 2 dir für den Januar-Monat einen gewissen Betrag zum Leben auszahlte?
Wer hat dir eine Abrechnung zugesandt und an welches Amt wurde der Betrag überwiesen?

Richtig ist, wenn eine Behörde dir Überbrückungsgeld zum Leben gezahlt hat, dann wird dieser Betrag von dem Gehalt, dass ein Arbeitgeber für den Januar-Monat zu zahlen hat, an die Behörde überwiesen, die dir Geld „geliehen“ hat. Damit hast du dann gegenüber der Behörde keine Schulden mehr.

Wichtig ist hier nur folgendes. Wieviel Gehalt hattest du für den Januar zu beanspruchen?

Wieviel Geld hat dir das Amt für den Monat Januar ausgezahlt/geliehen? Ist das Gehalt von der alten Firma höher als das Geld, welches du zum Leben vom Amt erhalten hast? Wurde dem Amt also zu viel gezahlt? Das muss aus der Gehaltsabrechnung deines letzten Arbeitgebers hervorgehen.

Ist die dir vom Amt geliehene Summe abgedeckt, hast du gegenüber dem Amt auch keine Schulden mehr.

Du musst dir bitte eine Aufstellung machen
Einnahmen Gehalt …
Überbrückungsgeld …
Überwiesen vom Arbeitgeber
an das Amt …

Jetzt kannst du folgende Fragen prüfen
An das Amt wurde die Summe gezahlt, die du erhalten hast Beim Amt hast du keine Schulden mehr

An das Amt wurde mehr gezahlt, als du erhalten hast?
Dann musst du das Amt bitten, dir den Restbetrag zurück zu überweisen

An das Amt wurde weniger gezahlt, als du vom Amt erhalten hast. Dann musst du den Restbetrag beim Amt noch bezahlen.

Wurde in dem Prozess berücksichtigt, dass du Anspruch auf Urlaub hattest. Auch diese Urlaubstage müssen dir von deinem alten Arbeitgeber bezahlt werden. Hattest du für den Prozess anwaltliche Vertretung. Dann gehe mit deinen ganzen Unterlagen zu ihm und bitte ihn, das Problem zu klären oder zumindest dir zu erklären. Hattest du keinen Anwalt, so kannst du über das Arbeitsgericht,zuständig sind Rechtspfleger, Auskunft zu deinen Fragen erhalten. Bemühe dich um Prozesskostenhilfe.
Hast du für deine Wohnung Wohngeld beantragt? Das geht leider nicht rückwirkend.

Ich drück dir die Daumen, dass sich alles klärt.

LG
Zwillingsjungfrau

Hallo,
leider kann ich diese Frage nicht beantworten, da ich das noch nicht erlebt habe.
ich würde persönlich aber einen Anwalt einschalten, und das überprüfen lassen. Wenn Sie noch ALG 2 erhalten, bekommen Sie Gerichtskostenbeihilfe, und müssen nicht bezahlen. Das aber kann Ihnen der Anwalt auch gut erklären.
Liebe Grüße
Glaub nicht alles

AlG2-Zahlungen gibt es nur, wenn man sonst keine finanziellen Mittel hat. Amtsdeutsch: Man muss bedürftig sein. Falls man Geldreserven hat, ist man zuerst verpflichtet, diese aufzubrauchen. Erst danach gibt es ALG 2.

Wenn Du also für einen bestimmten Zeitraum ALG 2 bekommen hast und dann plötzlich doch noch Gehalt nachgezahlt bekommst, ist es rechtens diese Gehaltszahlung mit dem dir gezahlten ALG2 zu verrechnen. Da ist auch egal, für welchen Monat das nachgezahlte Gehalt war. Wenn du das Geld im Januar schon gehabt hättest, dann wärst Du im Februar nicht bedürftig gewesen und hättest überhaupt keinen Anspruch auf ALG 2 gehabt. Deswegen kann das Amt die Zahlungen jetzt zurückfordern.

Hallo, also ich würde auf jeden Fall zum Anwalt gehen, mußt aber es belegen können, damit das Geld geliehen war und es jetzt zurückgezahlt werden muß. Ansonsten kann es weg sein. LG

Hallo,
würde mir die Abrechnung von ALG 2 genau anschauen. Vielleicht haben die für Januar was gezahlt. Wenn nicht, dann gehört das Januar Geld dem Arbeitnehmer. Wenn ja, dann muss die Differenz an den Arbeitnehmer gehen, das Gehalt ist ja höher als ALG 2.
Weitere Hilfe:
http://www.my-sozialberatung.de/adressen
http://www.arbeitslosennetz.de/forum/index.php?s=730…
Viel Erfolg.
MfG KKl

Hallöchen!

Ich habe folgendes Problem…
Vor 2 Wochen habe ich den Prozess gegen meinen ehemaligen AG
gewonnen. Die fristlose Kündigung wurde nachweislich nicht
zugestellt und so galt die bereits vorher ausgestellte
fristgerechte Kündigung zum 31.1.

Arbeitslos gemeldet bin ich seit dem 1.2., das Geld vom Januar
fehlt mir natürlich. Da ich kein ganzes Jahr beschäftigt war,
sprang also nur das ALG 2 für mich ein.
Ich sehe auf der
mir zugeschickten Abrechnung, dass das Geld an das Amt
überwiesen wurde.
Ist das so rechtens? Ich meine, mir fehlt doch das Geld,
musste mir damals Geld leihen und dachte eigentlich, dass ich
das jetzt zurück zahlen kann. Das Arbeitsamt meint, mir würde
das Geld nicht zustehen…obwohl es mein nachgezahlter Lohn
von Januar ist, wo ich keine Leistungen erhalten habe???
Bitte um schnelle Hilfe, wäre echt
dankbar =)

Hallo, gehe schnellstens zum Anwalt, dieser ist für Dich kostenlos. Da Du ja im Monat Januar kein Geld erhalten hast, bin auch ich der Meinung es steht Dir jetzt zu. Das Amt legt es etwas anders aus, das Geld hast Du während des Bezuges von AlG 2 erhalten, wird also auf das ALG2 angerechnet. Genaueres weiß ich aber auch nicht.
Gruß Ingeborg

Hallo!

Das Arbeitsamt hat ja sozusagen das Geld als Ersatz für den Lohnausfall für Januar vorgelegt.

Jetzt weiß ich nicht ob der Betrag vom Arbeitsamt passend mit dem Geld vom AG ist.
Solltest Du mehr Geld verdient haben als das Arbeitsamt dir bezahlt hat, müsstest du natürlich den Differenzbetrag vom Arbeitsamt zurück bekommen.