Prozeß gewonnen. Muß ich die zugesprochene Einnahme versteuern?

Hallo, ich habe einen Prozeß gegen einen Pächter geführt, der die Werkstatt stark beschädigt zurück gab. Das Gericht hat die verschiedenen Forderungen für Maurer, Maler, Tischler bewertet und mir nach 4 Jahren ca. 75 % zugesprochen. In der Zwischenzeit habe ich natürlich alles wieder schnieke gemacht und die Kosten in der Steuererklärung der Jahre abgesetzt. Muß ich jetzt die heute erhaltenen Entschädigungen pauschal und gesamt als Einnahme dagegen setzen oder anteilig bei den Gewerken? (z.B. habe ich für den Tischler das doppelte dessen bekommen, was die Renovierung kostete.) Was ist zu tun? Gruß :sunglasses:

Das ist eine Einnahme, die ist in der Anlage V als Einnahme anzusetzen und zu versteuern. Wie sich der Schadenersatz errechnet hat, ist egal.

Danke für die klare Antwort.
Jetzt unterscheidet der Steuerrechtler zwischen verschiedenen Definitionen von Schadensersatz: ich nenne es mal „real“ und „virtuell“. Real dann, wenn entstandener Schaden ersetzt/ausgeglichen wird, virtuell, wenn ein ideeller Schaden bedient wird. Beide Formen werden unterschiedlich besteuert. Trifft soetwas Ihres Wissens nach hier zu?

Nicht zu versteuern ist beispielsweise Schadensersatz für die Beschädigung oder Zerstörung der Mietsache durch einen Dritten, also wenn die Leistung nicht auf einem Mietvertrag beruht (LKW rammt Haus, Mauer ist kaputt). Jedoch liegen hier Einnahmen aus V+V vor, weil der Schadenersatz wegen Beschädigung der Mietsache durch den Pächter gezahlt wird.

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Servus,

steht alles im Sachverhalt:

Da ist nix ideell. Außerdem zahlt der Mieter, der die Werkstatt kaputt gemacht hat. Sind klar Einnahmen.

Interessant ist dabei allenfalls das Thema USt: Echter Schadensersatz, nicht steuerbar.

Schöne Grüße

MM

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