nach einem jahr streit habe ich den prozess gewonnen und nun muss mich der AG wieder einstellen und das versammelte gehalte von einem Jahr bezahlen. Der AG hat sich nicht angemeldet wieder für die zahung noch für die arbeitsaufnahme , ich bekomme noch arbeitslosengeld , muss das gerichturteil beim arbeitsamt anmelden ?? und wenn ja werde ich weiter arbeitslosengeld beziehen weil sonst habe ja nix mein anwalt hat schon einem kontoverpfändungs beim gericht beantragte und nun warte ich was muss ich jetzt machen , bitte helfen ich bin total fix und fertig , was ist wenn der arbeitgeber insolvenz macht kriege ich nix mehr oder was !!!
Hey,
bleib erst einmal ruhig. Dein AG nimmt sich natürlich die Zeit die er vom Gericht bekommen hat, um Dir dein Gehalt auszuzahlen. Er wird mit Sicherheit nicht sofort zur Bank laufen um Dir ein Jahresgehalt zu überweisen.
Beim Arbeitsamt musst Du das natürlich melden, das Du den Prozess gewonnen hast, und dein AG Dir dein Lohn noch schuldet. Das Arbeitslosengeld was Du jetzt bekommst wird somit verrechnet, und Du mußt mit Sicherheit, wenn Du das Geld von deinem AG bekommen hast an´s Arbeitsamt dein Arbeitslosengeld zurückzahlen. Ansonsten hast Du ja doppelt kassiert. Arbeitslosengeld und Gehalt vom Chef.
Insolvenz wird dein AG deswegen nicht anmelden. Mach dir deswegen keine Sorgen, und wenn muß er Dir trotzdem deinen Lohn auszahlen.
Willst Du denn in dem Betrieb wo Du mit vor Gericht warst wirklich wieder arbeiten ?? Das würde ich mir aber sehr gut überlegen !!!
Sehr geehrte Fragerin, herzlichen Dank für Ihr Vertrauen. Ich bin in Ihrem Fall nicht informiert genug, um Ihnen wirklich zu raten. Auch möchte ich die Strategie Ihres Anwalts nicht stören. Nur eins macht mich stutzig, dass Gericht hat doch bestimmt die Unwirksamkeit der Kündigung festgelet. Mit der Rechtskräftigkeit des Urteils gilt für meine Auffassung Ihr alter Arbeitsvertrag. Nach der Rechtskräftigkeit des Urteils sollten Sie Ihren Arbeitgeber Ihre Arbeitskraft anbieten. Wo steht mein Schreibtisch? Er könnte sonst Arbeitsverweigerung vermuten. Sprechen Sie Ihre Situation mit Ihrem Anwalt ab. In diesem Fall ist auch Ihre Arbeitslosigkeit noch nicht geklärt.
Mit freundlichen Grüßen.
der AG ist verpflichtet Sie sofort wieder einzustellen,
den Lohn von einem Jahr an Sie zu bezahlen.
Sollte Ihr Arbeitgeber Insolvenz beantragen, so stehen Sie wie vielleicht noch andere Gläubiger mit auf der Liste.
Desweitern sind Sie dazu verpflichtet dem Arbeitsamt das Urteil vom Gericht zu zeigen, was allerdings auch bedeutet dass Sie das erhaltende ALG I zurück zahlen müssen, da laut Urteil einen Wiedereinstellung vorliegt.
Ihr Rechtsanwalt müsste Ihren Chef auffordern, diese Angelegenheit schnellst möglich zu klären.
Danke erstmal für deine antwort mein Arbeitgeber hat nur ein geschäftsfürung Vertrag von 5 Jahre genau wie alle andere die vor ihm da waren die wollen soviel Geld wie nur möglich abzoken und weg gehen .Ich bin im betrieb seit 19 jahren und ich werde mein arbeitsplaz nicht wegen ihm verlassen ,der hat in dieses Jahr allein 4 kollegen die fest eingestellt waren rausgeschmi.
Hey,
bleib erst einmal ruhig. Dein AG nimmt sich natürlich die
Zeit die er vom Gericht bekommen hat, um Dir dein Gehalt
auszuzahlen. Er wird mit Sicherheit nicht sofort zur Bank
laufen um Dir ein Jahresgehalt zu überweisen.
Beim Arbeitsamt musst Du das natürlich melden, das Du den
Prozess gewonnen hast, und dein AG Dir dein Lohn noch
schuldet. Das Arbeitslosengeld was Du jetzt bekommst wird
somit verrechnet, und Du mußt mit Sicherheit, wenn Du das Geld
von deinem AG bekommen hast an´s Arbeitsamt dein
Arbeitslosengeld zurückzahlen. Ansonsten hast Du ja doppelt
kassiert. Arbeitslosengeld und Gehalt vom Chef.
Insolvenz wird dein AG deswegen nicht anmelden. Mach dir
deswegen keine Sorgen, und wenn muß er Dir trotzdem deinen
Lohn auszahlen.
Willst Du denn in dem Betrieb wo Du mit vor Gericht warst
wirklich wieder arbeiten ?? Das würde ich mir aber sehr gut
überlegen !!!
wenn Du einen Anwalt hast, sollte der eigentlich in der Lage sein, alles zu regeln, so, dass Dir keine Nachteile entstehen. Was mich wundert: Du schreibst, der Artbeitgeber nuss Dich wieder einstellen. Dann musst Du meiner Meinung nach hingehen und Deine Arbeitskraft anbieten, sonst könnte das „unentschuldigtes Fehlen“ und damit dann Grund für eine fristlose Kündigung sein!
Ich vermute, dass der Arbeitgeber Dich eben nicht wieder einstellen, also einen neuen Arbeitsvertrag machen muss sondern dass Dein alter Arbeitsvertrag weiterhin gültig ist.
Aber alles nur Vermutung. Die Kontenpfändung die Dein Anwalt veranlasst hat ist sicher schon mal eine geeignete Massnahme.
Der AG hat sich nicht angemeldet
wieder für die zahung noch für die arbeitsaufnahme , ich
Das ist Mist!
bekomme noch arbeitslosengeld , muss das gerichturteil beim
arbeitsamt anmelden ??
Ja, meines Erachtens musst du das!
anwalt hat schon einem kontoverpfändungs beim gericht beantragte
Das ist die einzigste Möglichkeit neben dem Einsatz eines Gerichtsvollziehers, der jedoch wieder Geld kosten wird!! Du musst die Kosten alle verauslagen!
total fix und fertig , was ist wenn der arbeitgeber insolvenz
macht kriege ich nix mehr oder was !!!
Leider ist es so. Wenn er Insolvenz anmeldet, dass schaust du „in die Röhre“! Du kannst dann höhstens für 3 Monate Insolvenzausfallgeld beantragen. Besprich das dann alles mit deinem Anwalt.