Das klingt bislang aber mehr als dubios…
Hallöchen!
Hallo,
Nehmen wir mal an:
AN erhält fristgerechte Kündigung zu sagen wir mal Ende Juni,
nimmt diese so hin, ist somit alg2-Empänger ab Juli. Als dass
letzte Gehalt nicht eintrifft, behauptet AG, es wäre eine
fristlose Kündigung zu Ende Mai per Einschreiben geschickt
worden. AN reicht Klage ein und gewinnt Prozess, da kein
Beweis für Einschreiben vorliegt.
Also wurde vor Gericht dahingehend geurteilt, dass eine fristgerechte Kündigung Gültigkeit hätte ? ( AG schuldet AN also noch den Restlohn )
AG überweist Gehalt von Juni an Arbeitsamt.
Wie kann AG das Geld einfach und direkt an die AA / Jobcenter überweisen ?
Rechtens?
Bisher noch unklar, weil dazu die Hintergrundinfos erst einmal erläutert werden müßten.
Steht AN
nicht das Geld zu? Er war ja im Juni noch nicht arbeitslos
gemeldet und bekam auch kein Hartz4.
Wurden denn generell Anträge auf ALG II rechtzeitig bei bekanntwerden des Kündigungsdatums beim JC gestellt ?
Darf dieses Geld
angerechnet werden? AN hätte sich ja bei Ausbleiben des
Gehalts Geld leihen müssen, was er auch zurückzahlen
muss…
Wenn die zustehende Restentlohnung ausbleibt, könnte JC bei Darlegung der Situation auch in Vorleistung treten.
wie man das eben so macht…und benötigt dafür ja
nunmal das Geld, was das Gericht ihm zugesprochen hat.
Wie man das halt beim Behördli vortragen würde, wenn der Lohn nicht kommt und weder Ersparnisse noch " Wohltäter " ein Darlehen geben könnten.
Danke schonmal im Voraus, wenn jemand auf diese etwas
knifflige Frage antworten kann =)
Es würde helfen, die Situation in Stichpunkten eindeutig zu beschreiben, wie sie sich entwickelte.
- Wann hat AN vom Kündigungsdatum erfahren?
- Wann wurde der Antrag auf ALG II gestellt ?
- Lt. Urteil wurde eine fristgerechte Kündigung als Recht festgestellt. War die fg. Kündigung des AG denn durch Schuld des AN allgemein gerechtfertigt ?
- Was hat es exakt mit " AG überwies den ausstehenden Lohn an AA " auf sich. ??
( AN stand doch laut Aussage noch gar nicht in Leistungsbezug )
Und selbst wenn AN schon Leistungen bezog, würde der ausstehende lohn doch zumindest erst mal an ihn überwiesen werden.
Bitte kläre uns also zunächst mal detailliert über den Sachverhalt auf, denn der beschriebene Hergang klingt etwas unwahrscheinlich im vorliegenden Zusammenhang.
mfg
nutzlos