Prozess gewonnen und Geld geht an das Amt?

Hallöchen!

Nehmen wir mal an:
AN erhält fristgerechte Kündigung zu sagen wir mal Ende Juni, nimmt diese so hin, ist somit alg2-Empänger ab Juli. Als dass letzte Gehalt nicht eintrifft, behauptet AG, es wäre eine fristlose Kündigung zu Ende Mai per Einschreiben geschickt worden. AN reicht Klage ein und gewinnt Prozess, da kein Beweis für Einschreiben vorliegt.

AG überweist Gehalt von Juni an Arbeitsamt. Rechtens? Steht AN nicht das Geld zu? Er war ja im Juni noch nicht arbeitslos gemeldet und bekam auch kein Hartz4. Darf dieses Geld angerechnet werden? AN hätte sich ja bei Ausbleiben des Gehalts Geld leihen müssen, was er auch zurückzahlen muss…wie man das eben so macht…und benötigt dafür ja nunmal das Geld, was das Gericht ihm zugesprochen hat.

Danke schonmal im Voraus, wenn jemand auf diese etwas knifflige Frage antworten kann =)

Das klingt bislang aber mehr als dubios…

Hallöchen!

Hallo,

Nehmen wir mal an:
AN erhält fristgerechte Kündigung zu sagen wir mal Ende Juni,
nimmt diese so hin, ist somit alg2-Empänger ab Juli. Als dass
letzte Gehalt nicht eintrifft, behauptet AG, es wäre eine
fristlose Kündigung zu Ende Mai per Einschreiben geschickt
worden. AN reicht Klage ein und gewinnt Prozess, da kein
Beweis für Einschreiben vorliegt.

Also wurde vor Gericht dahingehend geurteilt, dass eine fristgerechte Kündigung Gültigkeit hätte ? ( AG schuldet AN also noch den Restlohn )

AG überweist Gehalt von Juni an Arbeitsamt.

Wie kann AG das Geld einfach und direkt an die AA / Jobcenter überweisen ?

Rechtens?

Bisher noch unklar, weil dazu die Hintergrundinfos erst einmal erläutert werden müßten.

Steht AN
nicht das Geld zu? Er war ja im Juni noch nicht arbeitslos
gemeldet und bekam auch kein Hartz4.

Wurden denn generell Anträge auf ALG II rechtzeitig bei bekanntwerden des Kündigungsdatums beim JC gestellt ?

Darf dieses Geld
angerechnet werden? AN hätte sich ja bei Ausbleiben des
Gehalts Geld leihen müssen, was er auch zurückzahlen
muss…

Wenn die zustehende Restentlohnung ausbleibt, könnte JC bei Darlegung der Situation auch in Vorleistung treten.

wie man das eben so macht…und benötigt dafür ja
nunmal das Geld, was das Gericht ihm zugesprochen hat.

Wie man das halt beim Behördli vortragen würde, wenn der Lohn nicht kommt und weder Ersparnisse noch " Wohltäter " ein Darlehen geben könnten.

Danke schonmal im Voraus, wenn jemand auf diese etwas
knifflige Frage antworten kann =)

Es würde helfen, die Situation in Stichpunkten eindeutig zu beschreiben, wie sie sich entwickelte.

  • Wann hat AN vom Kündigungsdatum erfahren?
  • Wann wurde der Antrag auf ALG II gestellt ?
  • Lt. Urteil wurde eine fristgerechte Kündigung als Recht festgestellt. War die fg. Kündigung des AG denn durch Schuld des AN allgemein gerechtfertigt ?
  • Was hat es exakt mit " AG überwies den ausstehenden Lohn an AA " auf sich. ??
    ( AN stand doch laut Aussage noch gar nicht in Leistungsbezug )

Und selbst wenn AN schon Leistungen bezog, würde der ausstehende lohn doch zumindest erst mal an ihn überwiesen werden.

Bitte kläre uns also zunächst mal detailliert über den Sachverhalt auf, denn der beschriebene Hergang klingt etwas unwahrscheinlich im vorliegenden Zusammenhang.

mfg

nutzlos

Hallo,

AG überweist Gehalt von Juni an Arbeitsamt.

Wie kann AG das Geld einfach und direkt an die AA / Jobcenter
überweisen ?

Wann war die Gerichtsverhandlung?
Was hatte das A-Amt derweil getan?

Also korrekt!

Steht AN
nicht das Geld zu? Er war ja im Juni noch nicht arbeitslos
gemeldet und bekam auch kein Hartz4.

Wurden denn generell Anträge auf ALG II rechtzeitig bei
bekanntwerden des Kündigungsdatums beim JC gestellt ?

hat damit nix zu tun!

Darf dieses Geld
angerechnet werden? AN hätte sich ja bei Ausbleiben des
Gehalts Geld leihen müssen, was er auch zurückzahlen
muss…

Wenn die zustehende Restentlohnung ausbleibt, könnte JC bei
Darlegung der Situation auch in Vorleistung treten.

…oder schon getreten sein???

wie man das eben so macht…und benötigt dafür ja
nunmal das Geld, was das Gericht ihm zugesprochen hat.

Gab es dies nicht schon?

Wie man das halt beim Behördli vortragen würde, wenn der Lohn
nicht kommt und weder Ersparnisse noch " Wohltäter " ein
Darlehen geben könnten.

Fakten zählen!

Und selbst wenn AN schon Leistungen bezog, würde der
ausstehende lohn doch zumindest erst mal an ihn überwiesen
werden.

Ist es ggf. gesetzlich geregelt, dass dem so nicht ist???

Bitte kläre uns also zunächst mal detailliert über den
Sachverhalt auf, denn der beschriebene Hergang klingt etwas
unwahrscheinlich im vorliegenden Zusammenhang.

Warum unwahrscheinlich?
So ist es jeden Tag an den Gerichten!

VG René

Also wurde vor Gericht dahingehend geurteilt, dass eine
fristgerechte Kündigung Gültigkeit hätte ? ( AG schuldet AN
also noch den Restlohn )

Die fristgerechte Kündigung war gültig und von AN auch so akzeptiert.

Wie kann AG das Geld einfach und direkt an die AA / Jobcenter
überweisen ?

Das fragt sich AN möglicherweise auch. Evtl., weil er derzeit noch arbeitslos ist?

Wurden denn generell Anträge auf ALG II rechtzeitig bei
bekanntwerden des Kündigungsdatums beim JC gestellt ?

Jep, direkt nach Erhalt der fristgerechten Kündigung erfolgte Meldung beim Jobcenter.

  • Wann hat AN vom Kündigungsdatum erfahren?

Fristlose Kündigung: Nachdem Geld ausblieb, also etwa zum 15., weil AG nicht zum 1., sondern zum 15. bezahlt

  • Wann wurde der Antrag auf ALG II gestellt ?

Nach Erhalt der fristgerechten Kündigung, also 4 Wochen im Voraus.

  • Lt. Urteil wurde eine fristgerechte Kündigung als Recht
    festgestellt. War die fg. Kündigung des AG denn durch Schuld
    des AN allgemein gerechtfertigt ?

Stellenabbau…also gerechtfertigt…

  • Was hat es exakt mit " AG überwies den ausstehenden Lohn an
    AA "
    auf sich. ??
    ( AN stand doch laut Aussage noch gar nicht in Leistungsbezug
    )

Und selbst wenn AN schon Leistungen bezog, würde der
ausstehende lohn doch zumindest erst mal an ihn überwiesen
werden.

DAS ist genau die Frage, die sich AN auch stellt…und die Leute beim JC tun so, als wüssten sie von nix…

Hallo,

Hallo,

Wurden denn generell Anträge auf ALG II rechtzeitig bei
bekanntwerden des Kündigungsdatums beim JC gestellt ?

hat damit nix zu tun!

Doch, das könnte wichtig sein.
U.P. sprach lediglich davon, bisher keine Leistungen ausbezahlt bekommen zu haben.

Wie man das halt beim Behördli vortragen würde, wenn der Lohn
nicht kommt und weder Ersparnisse noch " Wohltäter " ein
Darlehen geben könnten.

Fakten zählen!

So ist es

Und selbst wenn AN schon Leistungen bezog, würde der
ausstehende lohn doch zumindest erst mal an ihn überwiesen
werden.

Ist es ggf. gesetzlich geregelt, dass dem so nicht ist???

Streue diese gesetzlichen Belege doch bitte dann auch in diese Diskussion mit ein.

Bitte kläre uns also zunächst mal detailliert über den
Sachverhalt auf, denn der beschriebene Hergang klingt etwas
unwahrscheinlich im vorliegenden Zusammenhang.

Warum unwahrscheinlich?
So ist es jeden Tag an den Gerichten!

Aber es soll dem U.P. geholfen werden.
Ein Laie vermutet, dass noch weitere Details zur Fragestellung nötig wären.

VG René

mfg

nutzlos

Hallöchen!

Nehmen wir mal an: AN erhält fristgerechte Kündigung zu sagen wir mal Ende Juni, nimmt diese so hin, ist somit alg2-Empänger ab Juli. Als dass letzte Gehalt nicht eintrifft, behauptet AG, es wäre eine fristlose Kündigung zu Ende Mai per Einschreiben geschickt worden. AN reicht Klage ein und gewinnt Prozess, da kein Beweis für Einschreiben vorliegt.

AG überweist Gehalt von Juni an Arbeitsamt. Rechtens? Steht AN nicht das Geld zu? Er war ja im Juni noch nicht arbeitslos gemeldet und bekam auch kein Hartz4. Darf dieses Geld angerechnet werden? AN hätte sich ja bei Ausbleiben des Gehalts Geld leihen müssen, was er auch zurückzahlen muss…wie man das eben so macht…und benötigt dafür ja nunmal das Geld, was das Gericht ihm zugesprochen hat.

Naja, ein bißchen kompliziert, wie die Fragen hier schon zeigen.
Also nochmal. Der AG kündigt frsitgerecht. Der Arbeitnehmer erfährt davon im April oder Mai und entnimmt der Formulierung, die kein genaues Datum nennt, dass es eine fristgerechte Kündigung zum 30.06. ist, während der AG eine zum 31.05. beabsichtigt?
Antragsteller geht mit diesem Kündigungsschreiben sofort zum Amt und meldet sich entsprechend als arbeitsuchend oder wie auch immer das heißen mag?
Und dann merkt der Antragsteller am 15. Juni, dass kein Geld kommt und fragt beim AG nach? Der Arbeitnehmer wurde offenkundig bereits mit dem Aussprechen der Kündigung freigestellt, sonst wäre ihm ja schon am ersten Arbeitstag im Juni aufgefallen, das ihn der AG gar nicht mehr da haben will.
Was passierte dann? Ging der Antragsteller sofort zum Amt und teilte mit, dass er nun doch schon arbeitlos ist und bereits im Juni kein Geld mehr vom AG bekommt? Bekam er daraufhin Geld vom Amt? Zumindest ab 16.06., da es ja im Grunde rückwirkend nicht geht?? Wovon hat der Antragsteller im Juni gelebt?
Er klagt dann auf Feststellung, dass die Kündigung zum 30.06. erfolgt sei. Das Gericht sieht das auch so, da der AG offenbar nicht beweisen kann, dass die Kündigung rechtzeitig zuging, um noch per 31.05. gültig zu sein??

Der AG hat dann das Nettogehalt für Juni inzwischen an das Arbeitsamt/Jobcenter überwiesen und dazu einen entsprechendes Kassenzeichen/Verwendungszweck angegeben?

Grüße