Prozess jetzt oder später beginnen?

Ein Bekannter von mir würde derzeit 2000 Euro Schadensersatz für ein unberechtigtes Hausverbot in einer Firma bekommen.Da dieser augenblicklich noch arbeitssuchend ist und der Arbeitsvertrag noch bis nächstes Jahr April befristet war,würde er falls er dann noch arbeitssuchend wäre 4000 Euro vom Prozessgegner bekommen.Da er aber gelesen hat,das die Gerichte wegen der selben Sache nur 1mal verhandeln, würde er daher gerne wissen,ob er zum Zeitpunkt der Arbeitaufnahme den Prozess erst beginnen sollte oder ob Gerichte dies jetzt schon bei einem Urteil berücksichtigen würden(daher dem Gegner bei Prozessgewinn bis zur Arbeitsaufnahme des Bekannten dem ihm durch das Hausverbot entgangenen Lohn aufzuerlegen)?

Servus,

das hier

in Verbindung mit dem hier

und dem hier

zeigt, dass Du das zuständige Arbeitsgericht vermutlich nicht einmal von außen kennst und generell wohl noch nie irgendwas mit einem Gericht zu tun hattest.

Der Fachanwalt für Arbeitsrecht, ohne den der Bekannte vermutlich genau Nix „bekommen würde“, kann nicht nur Chancen und Risiken eines Gerichtsverfahrens einschätzen, sondern er kennt auch die im Spiel befindlichen Fristen - kann auch sagen, ob es überhaupt noch einen Sinn hat, hier jetzt Klage zu erheben, oder ob das hätte unverzüglich erfolgen müssen.

Vielleicht kurz vorab: Ein Gericht ist kein Automat, wo man oben einen Sachverhalt und einen Zehner reinsteckt und dann ein Urteil auswählt, und dann kommt es fertig ausgedruckt und vollstreckbar unten raus.

Schöne Grüße

MM

… fragt er sich, wer die Unrechtmäßigkeit des Hausverbots und den Schadensersatzanspruch sowie dessen Höhe bestimmt hat? :confused:

Gruß,

Kannitverstan

Hallo,

gibt es das überhaupt? Nach meinem Wissensstand kann ein Hausverbot jederzeit problemlos ausgesprochen werden, so lange der Aussprechende dazu berechtigt ist.
Ob und in welchem Umfang man sich z.B. aufgrund von irgendwelchen Verträgen (Pachtverträge, Mietverträge, Nutzungsverträge…) an das Hausverbot halten muss, wirkt sich ja ersteinmal nicht auf das grundsätzliche Verbot aus.

Gruß
Tobias

OK, du hast eine Vorstellung, wie es laufen könnte.
Bevor du weiter darüber nachdenkst, sag doch einfach mal, was genau passiert ist.

Ich habe da so eine Idee:
Arbeitnehmer „AN“ hat einen Arbeitsvertrag mit Befristung bei einer Zeitarbeitsfirma „ZA“.
Er wird beim Entleiher „EL“ eingesetzt, da kommt es zu irgendeinem Vorfall, in dessen Folge EL dem AN ein Hausverbot ausspricht.
Da AN für ZA nicht mehr einsetzbar ist, kündigt ZA dem AN.

Wenn es so passiert wäre, so würde man sich fragen: Was ist genau vorgefallen und mit welchem Grund hat der AG dem AN gekündigt (fristlos, fristgerecht, Probezeit,…?)?