Prozess ohne Zuschauer

Hallo 

Eine Frage zu folgenden Fall. Eine Person möchte einen Zahnarzt verklagen und geht deshalb zu Gericht. Der Kläger hat eine Sprachbehinderung im Sinne eines Stotterns und tut sich umso schwerer zu sSprechen, je mehr Leute im Raum sind. Ist es in einem Prozess möglich, dass man bei der Verhandlung, zur Entlastung des Klägers, auf Zuschauer verzichtet?

Ist es auch möglich, dass der Kläger in einem Nebenraum befragt wird?

Vielen Dank Euch!

Es wird kaum möglich sein, den Öffentlicheitsgrundsatz so aufzuheben.

Der Kläger kann sich aber einen Anwalt nehmem, bzw. schriftsätzlich vortragen. Im Zivilprozess läuft ohnehin fast alles nur über die Schriftsätze, eine persönliche Befragung der Partei ist nur selten erforderlich und hier nicht unbedingt ersichtlich.

Zusatz
Außerdem ist ohnehin nicht zu erwarten, dass bei einem solchen (normalen) Zivilprozess irgendwelche Zuschauer anwesend sind. In 99 % der Zivilverfahren schaut da niemand zu.

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Hallo!

Das würde der Richter entscheiden. Grundsätzlich ist das möglich.
Es ist aber ein Ausnahme und die muss gut begründet sein.

Aber bei Sprachproblemen ? Man hat doch einen Anwalt, der einen vertritt.
Der würde vorab das Gericht auf die Sprechprobleme seines Mandanten aufmerksam machen.
Und in Allerweltsprozessen (vermutlich nicht einmal Strafverfahren sondern Zivilrecht) hat es fast nie viel Zuschauer oder überhaupt Zuschauer.

MfG
duck313